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Lehrkräfte sollen Klassenfahrten nicht mehr teilweise selbst finanzieren müssen

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SAARBRÜCKEN. Ab 2027 gelten im Saarland neue Regeln für Klassenfahrten: Geplant sind höhere Kostenobergrenzen und feste Gedenkstätten-Besuche. Darüber hinaus wird die Pauschvergütung für Lehrkräfte erhöht. 

Im Geldregen? (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Das Saarland will die Regeln für Schulfahrten modernisieren. Der Ministerrat stimmte nach Angaben des Bildungsministeriums einem Entwurf für einen neuen sogenannten Schulfahrtenerlass zu, der zum Februar 2027 in Kraft treten soll. Vorgesehen sind unter anderem eine höhere Kostenobergrenze für mehrtägige Fahrten, bessere Erstattungen für Lehrkräfte sowie eine stärkere Verankerung von Gedenkstättenbesuchen und internationalen Begegnungen.

Konkret soll die Höchstgrenze für mehrtägige Schulfahrten von bisher 120 auf 155 Euro je Klassenstufe beziehungsweise Ausbildungsjahr steigen. Zudem sollen Lehrkräfte genehmigte Dienstreisen nicht mehr teilweise selbst finanzieren müssen. Das Ministerium nennt als Beispiele eine Anhebung der Pauschvergütung für eintägige Fahrten von 12 auf 39 Euro und für fünftägige Fahrten im Saarland oder angrenzenden Regionen von 95 auf 297 Euro. Eltern könnten für Schulfahrten auf digitalem Weg ihre Einverständniserklärung geben.

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Gedenkstätten-Besuch verbindlich

Der Besuch einer Gedenkstätte wird künftig fester Bestandteil von Schulfahrten. Außerdem sollen Schulen mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Das Land will dabei die Fahrtkosten fördern, der Tag wird nicht auf das Kontingent für Klassenfahrten angerechnet.

Der bisherige Schulfahrtenerlass stamme aus dem Jahr 2016, hieß es zur Begründung. «Seitdem haben sich Preise sowie fachliche, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen deutlich verändert.» Schulfahrten sollten so geplant werden, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Dazu gehörten etwa ein Kostenbewusstsein und die Möglichkeit der Teilnahme von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. News4teachers / mit Material der dpa

News4teachers hat Klassenfahrten und außerschulischen Lernorten einen eigenen Themenmonat gewidmet – hier geht es hin. 

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18 Kommentare
Realist
11 Tage zuvor

Da hat wohl irgendein Blitzmerker im Ministerium nach monatelangen Überlegungen festgestell, dass verpflichtende Schulfahrten (auch wenn diese nur einen Tag dauern) und eine nur teilweise Übernahme der Kosten irgendwie nicht zusammenpassen…

Ich vermute, der betreffende Ministeriumsbeamte bekommt dafür bei nächster Gelegenheit eine Beförderung verpasst…

Jan Maier
10 Tage zuvor

Eine Dienstreise selbst bezahlen? Dann findet sie schlicht nicht statt. Gerade eine Klassenfahrt ist kein Vergnügen, sondern 24/7 Arbeit. Gerecht wäre das Auszahlen von Überstunden.
Bei uns wird nur bei Anbietern gebucht, bei denen zwei Personen gratis dabei sind. Klar finanziert der das hinter den Kulissen über Umlage auf die Schülerpreise quer. Ist das erlaubt? Danach fragt man nicht. Und Schulleiter und Schulamt wollen auch gar nicht gefragt werden, denn sonst müsste man den durchaus zahlungsbereiten Eltern erklären, warum es keine Klassenfahrten gibt.
Abgesehen davon ist es übrigens ein Unding, dass Eltern bezahlen sollen. Warum bezahlt das in einem angemessenen Rahmen nicht komplett der Staat? Eltern werden schon genug gebeutelt. Hier könnte man sie mal entlasten.

Itshim
10 Tage zuvor

Bisher musste man als Lehrer im Saarland noch selbst zahlen und die Lehrer haben es dort mitgemacht? Unfassbar!
Diess Pauschalen verstehe ich nicht ganz. Es sollten exakt die entstandenen Kosten erstattet werden, wie hoch auch immer diese sind.
Den maximalen Etat einer Fahrt pro Stufe entscheidet eigentlich die Schulkonferenz, nicht das Land.

SchadeMarmelade
10 Tage zuvor

An meiner Schule haben wir gerade mit mehreren Lehrern beschlossen keine Klassenfahrten mehr zu machen.
Gründe.

  1. Man arbeitet von 6 bis 24 Uhr.
  2. Zu viele Kinder hören wenig bis gar nicht mehr.
  3. Man muss als Lehrer dem Geld hinterher rennen, wir haben selbst nach der Klassenfahrt noch nicht alles an Geld…
  4. Man wird nicht entlohnt für den Mehraufwand.
  5. Es wird sich nicht einmal bedankt.
  6. Man wird für Fehlverhalten, der Eltern selbst, von diesen angemotzt.
  7. Man wird für alles verantwortlich gemacht.

Das „tolle Glänzen in den Augen der Kinder“ ist inzwischen lange nicht mehr genug…

freundlicher Misanthrop
9 Tage zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Und wenn es gut läuft, ist man von 24-6 Uhr „nur“ in Bereitschaft… wenn nicht, geht man mit einem dezenten Schlafdefizit in den nächsten Tag und hat trotzdem die Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Fehlentscheidung wegen Übermüdung (und sei es nur Verzählen bei der Anwesenheitskontrolle oder Vergessen derselben nach der Bus-/Bahnfahrt und dann passiert den abwesenden SuS etwas) führen juristisch dann möglicherweise auf ganz dünnes Eis.

Walter Hasenbrot
9 Tage zuvor

Laut geltender Rechtsprechung handelt es sich auch bei Bereitschaft um vollwertige Arbeitszeit, wenn der Arebtgeber den Aufenthaltsort vorschreibt.

Und da zumindest in NRW vorgeschrieben ist, dass sich die Lehrkräfte in derselben Jugenherberge,/ im selben Hotel wie die Klasse unterbringen muss, gehört auch die Schlafenszeit vollsändig zur Arbeitszeit.

Küstenfuchs
9 Tage zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Keine Ahnung, wo das ist, aber in meinem Bundesland ist eine Klassenfahrt in der Grundschule, eine in der Sek I und eine in der Oberstufe verpflichtend. Das gilt auch für mich als Lehrkraft, ich kann schlicht und einfach dazu verpflichtet werden.

Walter Hasenbrot
9 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Man kann ja mal vorsichtig an die Arbeitsschutzregelungen erinnern und fragen, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Erholungszeiten (11 Stunden zwischen zwei Tagen) und die wöchentliche Arbeitshöchstdauer von 48 Stunden eingehalten werden sollen.

Kolleg:innen, die diese Fragen hartnäckig stellen (und notfalls Beschwerde einlegen), werden unter Garantie von der Pflicht, Klassenfahrten durchzuführen, befreit.

Nie wieder Lehramt
8 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Wieso denn vorsichtig fragen? Wenn es um Haftungs- oder andere Fragen geht, kriegt man die Wucht des Dienstrechts schließlich auch ungebremst zu spüren- egal, wie die Kinderaugen geglänzt haben. Da darf man gerne auch auf eigene Absicherung und Recht bestehen.

SchadeMarmelade
8 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Ich meine das möglichst respektvoll. Die Schulleitung will ich sehen, die einen Lehrer dazu zwingt eine Klassenfahrt zu machen. Ich habe in zwei Bundesländern an 5 verschiedenen Schulen und „unter“ 7 Schulleitern gearbeitet und es gab immer KollegInnen die nicht gefahren sind. Da kann die Leitung machen was sie will.

Nie wieder Lehramt
10 Tage zuvor

Bei dienstlich angeordneten Reisen müssen vom Dienstherrn Reisekosten übernommen werden. Ein grundsätzlicher Eigenanteil ist rechtswidrig. Bundesreisekostengesetz.
Davon abgesehen ist aufgrund der unkalkulierbaren Rechts- bzw. Haftungsfolgen nur abzuraten, sich mit Schülern außerhalb der Schule zu bewegen. Mache ich jedenfalls nicht.

Gabriel K
9 Tage zuvor

dass Lehrkräfte meist selbst Teile der Kosten übernehmen müssen scheint leider nur den wenigsten bekannt zu sein.

Die Kosten für Lehrkräfte zu reduzieren ist auf jeden Fall ein positiver Schritt.

Nur nebenbei: Die „News4Teachers“ Illustration ist offensichtlich KI-Generiert (ein kurzer Blick auf die Geldscheine zeigt das auf)

unverzagte
9 Tage zuvor
Antwortet  Gabriel K

Also ich habe noch nie aus eigener Tasche eine Klassenfahrt mitfinanziert. Versteh auch nicht, warum das geschieht.

Küstenfuchs
9 Tage zuvor

Ich verstehe Kollegen nicht, die tatsächlich Teile ihrer Kosten selbst tragen. Wenn nicht alle Kosten getragen werden, kann meiner Meinung nach auch keine Lehrkraft zur Fahrt verpflichtet werden.
Ich Schleswig-Holstein werden alle Kosten selbstverständlich übernommen, es ist mir sogar untersagt, Teile (oder gar alles) selbst zu bezahlen.

Walter Hasenbrot
9 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

IN NRW ist es ähnlich. Bei Tagesausflügen, ist die Lage leider nicht so. Da bleiben Lehrkräfte schon einmal auf Kosten sitzen

MadMax
9 Tage zuvor

Wie „selbst bezahlen“?
Wenn ich etwas „selbst bezahlen“ soll, dann findet das nicht statt!

kazoo
8 Tage zuvor
Antwortet  MadMax

Wenn ich etwas selbst bezahle, dann habe ich auch das Recht drauf.
Dann möchte ich die Theateraufführung auch ungestört ansehen und nicht die Schülerin mit der Panikattacke ab Minute 11 im Foyer beaufsichtigen.

Grillsportler
8 Tage zuvor

Bei uns inNRW ist es so, dass wir die Kosten für eine Klassenfahrt oder einen Wandertag zunächst einmal selbst übernehmen und diese dann nach einigen Monaten erstattet bekommen. Selbst das finde ich eigentlich schon latent übergriffig.