LEIPZIG. Lehrkräfteverbände schöpfen in ihrem Kampf gegen verordnete Mehrarbeit neue Hoffnung: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verfahren im Rechtsstreit um die sogenannte Vorgriffsstunde für Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt doch nochmal in einer Revision neu verhandelt werden muss – ganz im Sinne der GEW. Zuvor hatten Lehrerinnen und Lehrer in Bayern bereits erfolgreich geklagt.

Der juristische Kampf gegen die umstrittene Vorgriffstunde für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt geht in eine neue Runde. Mit einer nun bekannt gewordenen Entscheidung vom 17. Dezember 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision im Normenkontrollverfahren zur Vorgriffstunde zugelassen (Az. BVerwG 2 BN 2.24). Damit wird sich nun die höchste Instanz mit der Rechtmäßigkeit der Einführung dieser zusätzlichen Pflichtstunde für Lehrkräfte befassen.
Das Bundesverwaltungsgericht hebt in seiner Begründung hervor, dass die Einführung der Vorgriffstunde grundsätzliche Bedeutung hat. Es besteht die Notwendigkeit, die Anforderungen an Regelungen zur Verpflichtung von Lehrkräften zu zusätzlichen Pflichtstunden grundlegend zu klären. „Die Zulassung der Revision gibt uns Hoffnung, dass das Verfahren zur Normenkontrolle die berechtigten Einwände der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt berücksichtigt und zu einer grundsätzlichen Klärung führt“, erklärt Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass auf Grundlage fragwürdiger Prognosen Entscheidungen getroffen werden, die die Belastung der Lehrkräfte weiter erhöhen und die Qualität der Bildung gefährden“
Bereits das Verwaltungsgericht München hatte in seinem Urteil (Az. 3N 21.192 vom 12. November 2024) die Einführung der Vorgriffstunde für Grundschullehrkräfte in Bayern abgelehnt (News4teachers berichtete). Das Gericht kritisierte eine fehlerhafte Prognose der Landesregierung, die auf unzureichenden und veralteten Datenerhebungen beruhte. Dieses Urteil lässt auch die beiden klagenden Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt auf eine ähnliche Entscheidung hoffen. Sie hatten bereits im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht auf die unzureichende Begründung der Einführung der Vorgriffstunde durch die Landesregierung hingewiesen.
In Sachsen-Anhalt wurde die Vorgriffstunde eingeführt, um angebliche „Überkapazitäten“ an Gymnasien abzubauen und durch Versetzungen oder Abordnungen den Personalbedarf an Sekundarschulen zu decken. Diese Praxis stößt beim Schulpersonal und der GEW Sachsen-Anhalt auf scharfe Kritik. „Es ist nicht hinnehmbar, dass auf Grundlage fragwürdiger Prognosen Entscheidungen getroffen werden, die die Belastung der Lehrkräfte weiter erhöhen und die Qualität der Bildung gefährden“, betont Eva Gerth.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird erst im zweiten Halbjahr 2025 erwartet. Die GEW Sachsen-Anhalt wird den Prozess weiterhin begleiten und sich für die Rechte der Lehrkräfte starkmachen.
Hintergrund: Die Vorgriffstunde wurde von der Landesregierung Sachsen-Anhalt im Frühjahr 2023 flächendeckend eingeführt, um den herrschenden Lehrkräftemangel zu bekämpfen. Lehrkräfte müssen seitdem eine zusätzliche Pflichtstunde leisten. Diese Regelung stößt seit ihrer Einführung auf Widerstand seitens vieler Betroffener. Die GEW Sachsen-Anhalt erachtet diese verpflichtende Arbeitszeiterhöhung für Lehrkräfte als unrechtmäßig und unterstützt mehrere Klagen gegen die Vorgriffstunde. News4teachers
Weiter so!
Anscheinend interessiert sich die GEW doch nicht ausschließlich für Klagen gegen die Bundeswehr 😉
Der Skandal ist, dass es die Landesregierungen immer wieder versuchen, und die Verwaltungsgerichte der Länder das dann durchwinken, bis das Bundesverwaltugsgericht endlich einmal Grenzen aufzeigt… Ob die Verwaltungsgerichte der Länder auch so entscheiden würden, wenn die Landesregierungen einfach einmal die Arbeitszeit der Richter freihändig erhöhen würden? Wäre doch einmal Zeit, wenn man ansieht, wie lahm unsere Justiz teilweise ist…
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