HAMBURG. Beim Anfang des Jahres angelaufenen Digitalpakt 2.0 zeigt sich ein grundlegendes Problem: Die Beschaffung der digitalen Infrastruktur von Schulen wird noch immer wie ein zeitlich begrenztes Programm behandelt – nicht wie ein dauerhafte Aufgabe. In der Wirtschaft wäre das kaum vorstellbar: Ein Konzern, der seine IT nur nach Kassenlage und auf Basis von Vorstandsentscheidungen organisiert, würde nicht funktionieren. Der Bildungsexperte Udo Beckmann fordert im folgenden Gastkommentar deshalb, Schul-IT strukturell neu zu denken – als verlässliche Infrastruktur mit klar geregeltem Betrieb.

Vom Digitalpakt zum Betriebspakt: Warum Schul-IT endlich strukturell gedacht werden muss
Die digitale Ausstattung der Schulen hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Geräte wurden beschafft, WLAN ausgebaut, Lernplattformen eingeführt. Auf den ersten Blick scheint damit ein zentraler Schritt der Schulentwicklung gelungen. Im Alltag vieler Schulen zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Die Infrastruktur ist vorhanden – aber ihr Betrieb bleibt vielerorts fragil.
Das verweist aus meiner Sicht auf ein grundlegendes Missverständnis der bisherigen Digitalstrategie: Schul-IT wurde lange als Investitionsprojekt behandelt. Tatsächlich ist sie eine dauerhafte Infrastrukturaufgabe.
Viel investiert – aber zu wenig abgesichert
Mit Förderprogrammen der letzten Jahre konnten Schulträger wichtige Voraussetzungen schaffen. Konnten Schulen in der Ausstattung und der Nutzung digitaler Medien in der Unterrichts- und Schulentwicklung deutliche Fortschritte erzielen. Gleichzeitig berichten Schulleitungen weiterhin von:
- fehlenden Supportstrukturen
- unklaren Zuständigkeiten
- nicht gesicherten Ersatzzyklen
- steigenden Wartungsanforderungen
- uneinheitlichen Plattformlandschaften
Digitalisierung endet nicht mit der Beschaffung eines Tablets. Sie beginnt dort erst.
Digitalisierung braucht Betrieb – nicht nur Ausstattung
Digitale Handlungsfähigkeit entsteht nicht durch Geräte, sondern durch verlässliche Strukturen:
- Administration im Regelbetrieb
- langfristige Finanzierungsmodelle
- abgestimmte Plattformstrategien
- funktionierende Supportketten
- klare Verantwortlichkeiten zwischen Ebenen
Solange diese Voraussetzungen flächendeckend fehlen, bleibt digitale Schule abhängig vom Engagement einzelner Schulen oder Schulträger statt Teil eines stabilen Systems zu sein.
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Die Zuständigkeitsfrage ist weiterhin ungelöst
In vielen Regionen ist noch immer nicht eindeutig geregelt:
- wer Plattformen verantwortet
- wer Support finanziert
- wer Ersatzbeschaffungen trägt
- wer Sicherheitsstandards verbindlich definiert
Die Folge sind kommunale Insellösungen statt nachhaltiger flächendeckender Strukturen. Für Schulträger bedeutet das wachsende Verantwortung ohne entsprechende Planungssicherheit. Für Schulen bedeutet es Unsicherheit im Alltag.
Warum ein „Betriebspakt Schul-IT“ sinnvoll wäre
Was bislang fehlt, ist eine abgestimmte Vereinbarung über den dauerhaften Betrieb digitaler Schulstrukturen. Ein solcher Betriebspakt würde Digitalisierung erstmals als Infrastrukturaufgabe behandeln – vergleichbar mit Schulgebäuden oder Schülerbeförderung.
Dazu gehören insbesondere:
Klare und verlässliche Zuständigkeiten
zwischen Ländern, Schulträgern und Schulen
dauerhafte Betriebsfinanzierung
für Administration, Support und Wartung
verbindliche technische Standards
für Plattformen und Identitätslösungen
planbare Lifecycle-Strategien
für Geräte und Netzinfrastruktur
koordinierte Supportarchitekturen
zwischen kommunaler IT und Landesdiensten
Die nächste Phase der Digitalisierung hat begonnen
Die erste Phase der schulischen Digitalisierung war eine Investitionsphase. Die zweite muss eine Betriebsphase werden.
Wenn digitale Infrastruktur verlässlich funktionieren soll, braucht sie mehr als Programme zur Ausstattung. Sie braucht strukturelle Verantwortung, langfristige Finanzierung und gemeinsame Standards.
Vielleicht ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, über einen echten Betriebspakt für Schul-IT zu sprechen. News4teachers

Udo Beckmann ist Grund- und Hauptschullehrer, leitete zehn Jahre eine Hauptschule in herausfordernder Lage mit einer Schülerschaft, die zu 80 Prozent aus Familien mit Migrationshintergrund stammten.
Er war zudem 16 Jahre Vorsitzender der zweitgrößten Lehrergewerkschaft in Nordrhein-Westfalen (des VBE) und 13 Jahre Bundesvorsitzender. Heute ist er Leiter des Programmbeirats beim Deutschen Schulleitungskongress.









Jetzt wo KI dafür sorgt, dass es Informatik-Berufseinsteiger schwerer haben eine Stelle in der “freien” Wirtschaft zu finden, kömnnten die ja in den Schulen anheuern…
Aber ohne Homeoffice, Gewinnbeteiligung und flexibler Arbeitszeit aber dafür mit Bezahlung nach TVöD wird es wohl schwer werden…
TVöD != TVL
Statt TVöD (Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes [für Bund und Kommunen]) meinen Sie “das Sparprogramm der Länder” den TVL (Tarifvertrag der Länder):
Und in diesem
Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) (Stand: 02.03.2019)
Eingruppierung (Anlage zum TV EntgO-L)
Auch wenn “die IT’ler” und andere unterstützende Fachkräfte mit und ohne Studium entsprechend ihrer Ausbildungs- oder Studiumsqualifikation an Schulen als Angestellte des jeweiligen Landes (jedoch ncht als Lehrkräfte) arbeiten sollten, so ist der allgemeine TV-L maßgeblich:
Jedoch wenn “die IT’ler” und andere Unterstützende über den jeweiligen Schulträger “die Kommune” beschäftigt werden, dann ist der TVöD tatsächlich anzuwenden.