Start Leben Arbeitszeit von Lehrkräften: Bremen erkennt als erstes Bundesland Erfassungspflicht ausdrücklich an –...

Arbeitszeit von Lehrkräften: Bremen erkennt als erstes Bundesland Erfassungspflicht ausdrücklich an – Pilotprojekt startet nach den Sommerferien

118
Anzeige

BREMEN. Die Bremer Bildungsbehörde hat in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung ausdrücklich eingeräumt, dass für Lehrkräfte eine rechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht – als erstes Bundesland, das die Konsequenz aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts öffentlich und unmissverständlich benennt. Während die übrigen Kultusministerien der Länder die Umsetzung der Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte bislang vermieden haben, startet Bremen nach den Sommerferien ein Pilotprojekt an neun Schulen, bei dem Lehrkräfte ihre gesamte Arbeitszeit digital dokumentieren sollen. Das dabei erprobte Modell soll den anderen Ländern als Orientierung dienen.

Zeit läuft. (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

„In Deutschland besteht bereits eine rechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, heißt es in der Mitteilung des Bremer Senats. Arbeitgeber seien nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, „ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit von Arbeitnehmer*innen erfasst werden kann“. Diese Verpflichtung wird ausdrücklich als Hintergrund des nun vorstellten Pilotprojekts beschrieben. Heißt: Sie gilt grundsätzlich auch für Lehrkräfte. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2022 entschieden, dass Arbeitgeber ein entsprechendes System bereitstellen müssen.

Trotz dieser Rechtslage hat bislang kein Bundesland ein flächendeckendes Verfahren zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften eingeführt. Bremen verbindet die nun geplante Erfassung ausdrücklich mit Fragen des Arbeitsschutzes und der Belastungssteuerung an Schulen.

Ab August 2026 sollen Lehrkräfte an neun Schulen in Bremen und Bremerhaven ihre Arbeitszeit über ein digitales System dokumentieren. Erfasst werden nicht nur Unterrichtsstunden, sondern auch Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Elterngespräche, individuelle Förderung, Aufsichten, Verwaltungsaufgaben und weitere Tätigkeiten. Das bisherige Unterrichtsdeputat bleibt zunächst bestehen. Neu ist, dass erstmals systematisch sichtbar werden soll, wie viel Arbeitszeit über den eigentlichen Unterricht hinaus anfällt.

„Im internationalen Vergleich übernehmen Lehrkräfte in Deutschland besonders viele nichtpädagogische Aufgaben – von IT und Verwaltung bis zu Aufsichten. Das erhöht Arbeitsbelastung und Druck, verbessert aber nicht den Unterricht“, sagte Bildungssenator Mark Rackles (SPD) bei der Vorstellung des Projekts. Ziel sei es, „die reale Arbeitszeit und damit auch die reale Belastungsverteilung des pädagogischen Personals an Schulen sichtbar“ zu machen. Auf dieser Grundlage solle anschließend entschieden werden, „wie wir Belastungsfaktoren senken können und mehr Zeit für gute Bildung und bessere Lernergebnisse für Kinder und Jugendliche gewährleisten“.

„Das tun wir nicht nur für Bremen, sondern das tun wir tatsächlich für alle Länder“

Nach Angaben des Senators soll das Projekt auch praktische und rechtliche Fragen klären, die bislang weitgehend offen sind. „Darf ich am Wochenende arbeiten oder nicht? Ist die Klassenfahrt ein Thema oder nicht?“, fragte Rackles. Auch Fragen des Datenschutzes, der Teilzeitbeschäftigung, von Ruhezeiten und der individuellen Gestaltung von Arbeitszeit sollen untersucht werden. Die Erkenntnisse seien ausdrücklich nicht nur für das kleinste Bundesland gedacht. „Das tun wir nicht nur für Bremen, sondern das tun wir tatsächlich für alle Länder“, sagte Rackles.

Begleitet wird das Projekt von der Deutschen Telekom Stiftung. Deren Geschäftsführer Jacob Chammon erklärte, die Arbeitszeiterfassung sei „kein Selbstzweck, sondern ein wichtiger Schritt, um die Arbeitsorganisation an Schule und damit auch das Lernen wirklich zu verändern und pädagogisch voranzubringen“. Lehrkräfte würden das Bildungssystem mit einem Engagement tragen, das häufig weit über tarifliche Vorgaben hinausgehe. Dieses Engagement müsse auch strukturell abgesichert werden.

Bemerkenswert ist dabei die Rolle von Mark Rackles selbst. Die Bremer Bildungsbehörde verweist in ihren Hintergrundmaterialien auf eine frühere Expertise, die Rackles im Auftrag der Deutschen Telekom Stiftung zur Arbeitszeit von Lehrkräften verfasst hatte – lange bevor er als Senator für Kinder und Bildung nach Bremen wechselte. Vieles von dem, was nun im Pilotprojekt erprobt wird, findet sich bereits in seinen damaligen Überlegungen.

Im Interview mit der Stiftung beschrieb Rackles das bestehende Deputatsmodell als historisch überholt. „Das deutsche Bildungssystem ist in Gänze ausgesprochen träge und strukturkonservativ. Das Arbeitszeitmodell der Lehrkräfte in Deutschland ist über 150 Jahre im Kern unverändert. Seitens der Länder als Arbeitgeber besteht wenig Interesse an Veränderungen, da das System im erheblichen Umfang unbezahlte Überstunden unter dem Label ,Vertrauensarbeitszeit‘ versteckt“, sagte er damals.

Zugleich skizzierte Rackles bereits damals die Grundzüge eines anderen Systems. „Ein zukunftsfähiges Arbeitszeitmodell für Lehrkräfte muss sich erstens von der Verengung auf die sogenannten Deputats- oder Pflichtstunden lösen und die gesamte Arbeitszeit erfassen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes und der neusten Rechtsprechung muss zweitens diese Arbeitszeit künftig erfasst werden. Drittens sollte eine Differenzierung der Arbeitszeiten nicht wie bisher nach Schularten, sondern nach Schulstufen erfolgen, dies betrifft insbesondere die sogenannten Korrekturfächer. Viertens sollten vier Tätigkeitscluster gebildet und mit zeitlichen Richtwerten versehen werden. Und fünftens sollten die Schulen die errechnete Personalressource als sogenannte Globalzuweisung erhalten und dezentral verantworten.“

Hinter dieser Aufzählung verbirgt sich weit mehr als eine neue Form der Zeiterfassung. Tatsächlich beschreibt Rackles damit einen grundlegenden Umbau der Personalsteuerung an Schulen. Die Arbeitszeit würde nicht länger nahezu ausschließlich über Unterrichtsstunden definiert. Stattdessen würden sämtliche Tätigkeiten der Lehrkräfte in die Berechnung einfließen. Schulleitungen müssten Arbeitszeit und Aufgaben stärker organisieren und Personalressourcen flexibler zwischen unterschiedlichen Aufgabenbereichen verteilen. Schule würde damit stärker als Organisation betrachtet, die ihre personellen Ressourcen aktiv steuert – und weniger als ein System, in dem sich die Arbeitszeit im Wesentlichen aus der Zahl der Unterrichtsstunden ableitet.

Wie die Arbeitszeiterfassung im Alltag aussehen soll, wird in den Unterlagen des Projektpartners Untis deutlich, das die technische Umsetzung übernimmt. Das Unternehmen entwickelt gemeinsam mit dem Land Bremen eine digitale Anwendung, die auf den Dienstgeräten der Lehrkräfte bereitgestellt werden soll. Ziel sei eine „digitale, barrierefreie App, die Lehrkräften eine einfache und alltagsnahe Erfassung ihrer Arbeitszeit ermöglicht“. Die Anwendung biete „eine nachvollziehbare Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit“, die Auswahl definierter Tätigkeitskategorien, „eine flexible und intuitive Eingabe der jeweiligen Zeiten“ sowie „eine klare und benutzerfreundliche Oberfläche“.

Anders als bei klassischen Zeiterfassungssystemen setzt Bremen dabei nicht auf ein minutengenaues Erfassen von Beginn und Ende einzelner Arbeitsschritte. Untis beschreibt das Grundprinzip so: „Ein zentrales Element der Lösung ist, dass nicht minutengenau erfasst werden muss, wann eine Tätigkeit ausgeübt wurde. Stattdessen dokumentieren Lehrkräfte die aufgewendete Zeit pro Aufgabe am Ende des Arbeitstags.“ Im Prototyp wähle die Lehrkraft aus, „wie viele Stunden oder Minuten sie beispielsweise mit Unterricht, unterrichtsnahen Tätigkeiten, pädagogischer Kommunikation oder Arbeits- und Schulorganisation verbracht hat“. Auf diese Weise blieben „Tätigkeiten wie Unterrichtsvorbereitung oder Elterngespräche flexibel einteilbar – können aber dennoch präzise erfasst werden“.

Auch Schulleitungen sollen die erhobenen Daten nutzen können. Nach Angaben von Untis ist „zusätzlich ein Dashboard geplant, das Auswertungen zur Unterrichtsversorgung und zu Tätigkeitsverteilungen ermöglicht“. Die Arbeitszeiterfassung soll damit nicht nur die individuelle Arbeitszeit dokumentieren, sondern auch Erkenntnisse über die Verteilung unterschiedlicher Tätigkeiten innerhalb einer Schule ermöglichen.

„Arbeitszeiterfassung muss nicht kompliziert sein – sie muss einfach funktionieren“

Untis-Geschäftsführer Christian Gruber verbindet damit einen grundsätzlichen Anspruch. „Arbeitszeiterfassung muss nicht kompliziert sein – sie muss einfach funktionieren“, sagte er bei der Vorstellung des Projekts. Mit „Untis Arbeitszeit“ habe das Unternehmen „eine gesetzeskonforme, barrierefreie Lösung entwickelt, die intuitiv bedienbar ist und sich flexibel in den Arbeitsalltag einfügt“. Bereits in einer eigenen Mitteilung hatte Gruber von einem „bedeutenden Schritt“ gesprochen und von einem „starken Signal, das neue Standards im Bildungsbereich setzt“.

Das Projekt selbst ist auf mehrere Jahre angelegt. Der Pilotbetrieb soll von August 2026 bis Juli 2027 laufen. Nach dem ersten Halbjahr ist eine Zwischenevaluation vorgesehen. Anschließend sollen die Ergebnisse gemeinsam mit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) und der Deutschen Telekom Stiftung ausgewertet und weiterentwickelt werden. Bremen versteht den Versuch ausdrücklich als Modellprojekt mit bundesweiter Bedeutung. Die Erfahrungen sollen auch anderen Ländern zur Verfügung gestellt werden. News4teachers / mit Material der dpa

Die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte wird kommen – und Schule revolutionieren

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei
118 Kommentare
Alex
1 Monat zuvor

Ein zentrales Element der Lösung ist, dass nicht minutengenau erfasst werden muss, wann eine Tätigkeit ausgeübt wurde. Stattdessen dokumentieren Lehrkräfte die aufgewendete Zeit pro Aufgabe am Ende des Arbeitstags.“ Vertraut man jetzt drauf, dass sich die LK am Ende des Tages nicht mehr an alle Tätigkeiten erinnern, oder was soll das Elend? Einloggen-ausloggen, was soll daran so schwierig sein??

lehrerin niedersachsen
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Vielleicht kann man dann eher als Arbeitgeber schummeln und Aufgaben weniger sichtbar machen. Wenn ich eine Hauptschulklasse oder besonders viele Förderschüler habe, dann führe ich automatisch mehr Gespräche und wenn es jeweils ein Kontingent für ein Gespräch gibt, dieses aber viel länger dauert als das Kontingent, dann gewinnt der Arbeitgeber wieder. Einfacher wäre wirklich, ich logge mich ein und dann wieder aus, das funktioniert in vielen anderen Jobs ja auch. Da wird nicht getrackt was sie in der Zeit alles gemacht haben. Die Arbeit dauert so lange wie sie dauert.
Richtig spannend wird es, wenn ich in der Unterrichtsvorbereitung wegen streikender Kopierer länger als das Kontingent brauche…

Stephan Jacobs
1 Monat zuvor

Erfassung heißt die Zeit einzutragen, duebman gebraucht hat und nicht irgendein Kontingent

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Stephan Jacobs

Rackles selbst hat ja schon dieses vorgeschlagen: „Viertens sollten vier Tätigkeitscluster gebildet und mit zeitlichen Richtwerten versehen werden.“ Und ja, das ist weitab dessen, was unter AZE zu verstehen ist.

Ute
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

per app und im Homeoffice. Wir benötigen endlich die 35 Stunden Woche, die auch von den großen Gewerkschaften des Landes propagiert werden. Warum ist das in anderen Berufsfeldern so und in unserer nicht? Gleiches Recht für alle.
Auch beim Gehalt und bei Altersbezügen.
Also die 35 Stunden Woche muss kommen, endlich 4 Tage und nicht mehr 5 Tage.

Emma
1 Monat zuvor
Antwortet  Ute

Blödsinn. Wo sollen denn die Grundschulkinder bleiben?

Melanie
1 Monat zuvor
Antwortet  Ute

Ich bin auch für gleiches Recht für alle. Auch beim leistungsunabhängigen Grundeinkommen für alle. Nicht nur für Beamte.

Sabrina
1 Monat zuvor
Antwortet  Melanie

find‘s auch supi 🙂 Warum sollen die bei xy 35 Stunden arbeiten und wir über 40.
5 ganze Stunden mehr. Seh ich 0 ein und diese ungerecht geistert gerade stark durch alle Schulen. Soll ich euch was sagen? Das ist eine Sauerei ohnegleichen.

unfassbar
1 Monat zuvor

Die minutengenaue Dokumentation ist natürlich sehr aufwändig. Sie riecht für mich auch nach einer Möglichkeit für das Land, irgendwelche Durchschnittswerte für Vorbereitung, Unterricht, pädagogische Gespräche usw. zu ermitteln, mit denen dann die Arbeitszeit erfasst wird. Wer dann mehr braucht hat Pech gehabt. Bis Gerichte das untersagen, vergehen noch viele Jahre.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Aber bisher hat das Gericht die Arbeitszeiterfassung angemahnt – also am Ende ein Fortschritt! 😀

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Hat auch nur viele Jahre gedauert …

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Jup. Hätte gerne schneller gehen können, tat es aber nicht.
Bin es bei der Inklusion schon gewohnt, dass versicht wird, das eigene Nichtstun über das Wohl Betroffener zu stellen – zumindest zielt es hier nicht auf Kinder 😉

Palim
1 Monat zuvor

Bremen hat nur 9 Schulen?

blau
1 Monat zuvor

„Im Prototyp wähle die Lehrkraft aus, „wie viele Stunden oder Minuten sie beispielsweise mit Unterricht, unterrichtsnahen Tätigkeiten, pädagogischer Kommunikation oder Arbeits- und Schulorganisation verbracht hat“.“
Wie bitte? Und DAS soll nicht kompliziert sein?! Ich erfasse seit 2 Jahren meine Arbeitszeiten mit ein- und ausstempeln. Das ist bei Weitem Aufwand genug. Ich glaube kaum, dass meine Nachbarin aka A13 Finanzbeamtin festhalten muss, was sie in der Arbeitszeit erledigt hat.

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Im Bezug auf den Finanzbeamten kann ich Ihre Frage leider nicht beantworten. Bei Ihrem Steuerberater und dessen Personal ist es aber durchaus üblich, die Leistungen mandantenbezogen zu erfassen. Auch das ist erfahrungsgemäß schwierig, wenn die kleinste Einheit 0,25 h ist (kurzes Telefonat, Brief, Mail?). Aber wenn sich die Lehrkräfte eine Arbeitszeiterfassung wünschen als auch eine gleichwertige Bezahlung ähnlich der freien Wirtschaft mit allen vermeintlichen Goodies… man sollte bei seinen Wünschen auch immer die Konsequenzen beachten. Dann wird die Leistung auch verglichen. MfG

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

kleinste Einheit 0,25 h  (kurzes Telefonat, Brief, Mail?)“

Also führe ich am Tag 32 Telefongespräche oder beantworte 32 E-Mails und der Tag ist gelaufen?

Ja, echt „hammerhart“ so eine freie Wirtschaft.

ps: Kann schon mal vorkommen, dass ich in der „großen Pause“ vier E-Mails beantworte. Eine Hochleistungskraft wäre damit also in der „freien“ Wirtschaft eine ganze Stunde beschäftigt??? Und bekommt dafür als Steuerberater auch noch mindestens den vierfachen Stundensatz?

Gen Z: Augen auf bei der Berufswahl!

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Nein, Sie müssen ihre Leistungen (8-10h//Tag) nachvollziehbar dokumentieren und erklären können, was Sie genau gemacht haben – nicht pauschal. Im Zweifel auch die Frage beantworten, warum Ihre Kollegen statt 32 Telefongesprächen und E-Mails 52 in vergleichbarer Zeit schaffen. Das bedeutet einfach mehr Dokumentation für Sie. Wer sich das wünscht, gerne. Da Sie kein 5 minütiges Telefonat erfassen können, fangen Sie an, „darum herum“ zu erfassen. Hier kommen Sie bei der Mehrarbeit an. Daher genau -> „Gen Z: Augen auf bei der Berufswahl!“ Ihre verdrehten Antworten auf die Beiträge der Mitforisten sind bekannt. Aber das mag Ihrer Bubble geschuldet sein. MfG

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Also implizieren Sie, dass nur die „Low-Perfomer“ 0,25h für eine E-Mail brauchen?

Aber abgerechnet gegenüber dem Kunden oder eingebucht gegenüber dem Arbeitgeber werden die 0,25h pro E-Mail dann doch? Wäre das dann nicht klassischer Betrug gegenüber Kunden bzw. Arbeitgeber?

Wer hat sich denn dieses Abrechnungsparadies von 0,25h pro E-Mail ausgedacht? Die Gewerkschaften oder entsprechende Verband?

Kleiner Tipp: Mit 0,25h pro E-Mail wären Sie als Lehrkraft definitiv ein „Low-Perfermer.“ Würde aber tatsächlich nichts machen, denn alle werden gleich bezahlt…

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Falsch, im besagten Fall kann nichts als Leistung erfasst werden, da Sie weder vor Ihrem Chef noch vor dem Kunden/Mandanten diese, in der Rechnung erfasste Zeit von 0,25 h, glaubhaft darlegen können. Sie würden sich vom Handwerker auch nicht 7 h für 5 h erbrachte Leistung in Rechnung stellen lassen. Die Leistung wird einfach nicht erfasst auf dem Stundenkonto des Tages. Das ist eher die Zeiterfassungshölle – oder die Leistungserfassungshölle. Passiert Ihnen dieser „Umstand“ (kurze Tätigkeiten, aber für verschiedene Kunden) mehrfach am gleichen Tag, haben sie in der Leistungserfassung schlicht gelitten. Vielleicht in dem Fall eine nicht so deklarierte „Überstunde“ machen für einen Kunden, bei dem die Leistung auch abrechenbar/erklärbar ist? Das wäre rechnerisch zumindest plausibel. Es gibt hier mehr grau als schwarz und weiß, und immer zu Ungunsten des AN’s. Dazu kommt die offensichtliche Vergleichbarkeit auf dem Silbertablett…..

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Steuerberater arbeiten aber nicht nach Tarif mit festgelegter Wochenarbeitszeit, sondern sind selbstständig und erstellen individuelle Rechnungen nach Arbeitsaufwand.

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Ihre Angestellten sind nicht selbständig und arbeiten nach festgelegter Wochenarbeitszeit. Für Sie gelten Umsatzziele, um die hier heiß begehrten Bonis zu ergattern. Diese Leistungen werden mindesten einmal jährlich eruiert. Die Rechnungen für Finanzbuchhaltungen und Steuererklärungen sind in der Regel festgelegte Pauschalen/Zehntel. Minderleister (AN), die die Arbeit nicht in der angedachten Zeit erbringen können, müssen dies erklären können. Da sind wir wieder bei der Dokumentation. MfG

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Kleiner Tipp: Im öffentlichen Dienst gibt es keine Boni! Also warum anstrengen?

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Weil es Lehrer laut den Kommentaren hier am härtesten haben, im öffentl. Dienst unterbezahlt wird und in der freien Wirtschaft existiert lt. Peti & Co der Garten Eden? 🙂 Spaß! MfG

Sabrina
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

mittlerwieel glaube ich ja, die arbeiten 5 Stunden weniger, kriegen so viele Extragelder und gleiten morgens in die Arbeit.
Eine Sauerei :/

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

„Am härtesten“ im (sinngemäß, nicht juristisch gesehen) öffentlichen Dienst im Wortsinne?

Ja, haben sie.
Klar, Polizisten im Aussendienst im Brennpunkt und Sozialarbeiter im „Aussendienst“ haben es halt NOCH schlechter.
Wer Leichen „raustauchen“ muss hat es wohl auch noch mal krasser, wie weit sollen wir nach unten vergleichen?

Aber (auch nachweisbar, Studien bitte selbst googeln) härter als der typische Büro- oder Verwaltungsjob im klimatisierten Büro, mit festen Arbeitszeiten, ohne direkten unfreiwilligen „Kundenkontakt“?

Ganz, ganz sicher.

kasimodo
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Aber je nach Arbeitgeber benefits

Melanie
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Schreibt der Beamte ?!
Dann hat sich das mit der AZE ja auch erledigt würde ich sagen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Klar „erfasst“ [dokumentiert] man Arbeitszeit. Sagt das Wort ArbeitsZEITERFASSUNG ja schon. Ist doch super. Her damit.

Sepp
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Die aufwändige Dokumentation geschieht aber doch auch innerhalb der Arbeitszeit. Insofern schießt sich der AG hier ins Knie, wenn man jeden Tag bspw. 30 min für die Dokumentation aufwänden muss.

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  Sepp

Das ist richtig, fällt dann aber praktisch in den Bereich der üblichen, unbezahlten Überstunden. Ich denke, viele haben bereits bemerkt, dass es die gewünschte Arbeitszeiterfassung im Sinne von @blau und @bla („ein- und ausstempeln“) so nicht geben wird. Da wird es der Dienstherr etwas genauer wissen wollen – aus vorgeschobenen Gründen der Steuerung, Planung, Weiterentwicklung [hier gerne weitere plakative Gründe einfügen] usw. MfG

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Wenn er es wirklich genauer wissen will – kein Problem.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Und wo ist da das Problem?

Ich kann dem AG jede Sekunde aufschreiben, wenn das der Wunsch und die Vorgabe ist.
Dann schriebe ich halt jede Sekunde einen Strich als Erfassung.

Mal im Ernst … Wovor haben Sie denn „bedenken“?
Der AG kann eben einen Arbeitsbericht verlangen. Den sehr detailliert. Dann dauert das halt so lange, wie es dauert.
Und wenn das 1 Stunde ist in der Woche, dann ist für den Rest halt 39 Stunden da bei 40 Std./Woche.
Wenn so ein Bericht dann 5 Stunden dauert, dann sind es halt nur noch 35 Stunden.

Zeit. Kann man erfassen.

Die Vorgaben macht der AG/Dienstherr. Und je nachdem dauert die Erfassung halt länger oder nicht.
Dementsprechend hört man halt dann früher auf mit den anderen Tätigkeiten.
Wenn was „erstmal liegen bleibt“ – wen juckts?
Das Problem macht man sich ja selbst. Dann läuft „Schule“ halt wie in anderen Mangelbereichen auch … Ganz einfach.
Wie lange wartet man auf bestimmte behördliche Termine und auch Facharzttermine?
Genau. Dort geht es doch auch.
„Bei uns“ stirbt halt keiner zumindest. Doch schon mal ein wahnsinniger Vorteil.
Also … Nur her damit. AZE.

Der Arbeitgeber ist und bleibt dafür zuständig, dass er den Rahmen so stellt, dass es vernünftig ist.
Vei Wunschkonzerten klappt das dann halt nicht. Pech.

Wovor hat man denn „Angst“?
Haben Sie „Angst“, dass Sie gekündigt werden, wenn Sie laut Gesetz Ihre tatsächliche Arbeit machen?
Das ja absurd eigentlich, oder? Würde dann schon sehr fragwürdig per se sein. Sollte man mal überlegen …
Oder haben Sie „Angst“, dass Sie dann „noch mehr als 45-55 Std/Woche“ hätten? Passiert doch nicht. Dazu ist die AZE ja eben da.

Oder glauben Sie, dass Sie „Underperformer“ wären und das „durch Mehrarbeit ausgleichen müssten“? Dann haben Sie ebenfalls eine AZE nicht verstanden. Dazu gibt es dieses „Problem“ als Faktor überall. Manche sind schneller. Manche nicht. So oder so … Arbeitszeit ist erfassbar.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

„Das ist richtig, fällt dann aber praktisch in den Bereich der üblichen, unbezahlten Überstunden. “

Nein. Eine AZE ist eindeutig und fest innerhalb der Arbeitszeit zu gestalten.
Den Gestaltungsrahmen gibt der AG vor.

D. H. wenn die Dokumentation „Stempeln“ ist, dann dauert das nicht lange. Ist dann mit „Präsenz“ verbunden oder eben mit „Vertrauensarbeit“.
Wenn man eine reine Zeiterfassung ohne Begründungen und Inhalt macht, dann ist das eine Zahl oder mehrere.
Je genauer man eine Erfassung haben will, desto länger dauert sie eben.
Alles ist innerhalb der Arbeitszeit zu gestalten. Das ist halt mal Gesetzeslage … Was soll man sagen. Ne, keine Überstunden, kein Blabla, keine Ausreden.
Und wenn der AG halt „trickst“, dann kann man das halt auch machen … Warum nicht.
Spiele mal Karten gegen einen Betrüger, der immer alle Joker und Asse hat – obwohl es gar keine Joker gibt. Da kannste halt nur verlieren.
Oder man weißt halt auf Regeln hin.
Hält dieser die nicht ein … Dann hast du eben verloren, außer du passt dich auch an: Spiele nicht mit dem Betrüger. Schreibe dir einfach den Rundensieg dann auf.

Die Prämisse im Rahmen ist:
– Alle spielen fair
– Keiner spielt fair

Warum sollte man das anders handhaben?

Beispiel:
AG gibt 30 Minuten pro Woche zur Zeiterfassung.
Kann er einen ausführlichen Bericht halt vergessen. Ganz einfach.
AG stellt 30 Minuten am Tag? Dann schon. Halt im Rahmen der 30 Minuten.
AG stellt gar keine Zeit? Dann ist das ein Gesetzesbruch. Ganz einfach. Dann stelle „du“ die Zeit.
Nimm „dir“ „einfach“ die Zeit dann raus. Das steht einem tatsächlich auch zu.

Puh … Echt krass, wieviele „Bedenken“ einige haben …
Die Frage ist nur: Arbeitet man selbst mehr als seine „Orientierungszeit – 40/42 Stunden im Schnitt“?
Ja? Dann kein Stress.
Nein? Dann verstehe ich die Sorgen.
Ist dann aber eine andere Ursache … Die Lösung ist dann eben „kein Arbeitszeitbetrug“ zu machen. Oder/Und halt seine tatsächliche Arbeitszeit gezahlt zu bekommen. Weiß ja nicht … Sollte ja schon, oder?

Der AG „darf“ und kann v. A. erstmal ALLES in meinen Arbeitsvertrag schreiben. Heißt noch lange nicht, dass das rechtskräftig ist oder wäre.
In wievielen Verträgen steht denn, dass man generell nicht über sein Gehalt sprechen darf?
Glückwunsch … Das ist so nicht rechtsfähig und rechtskräftig.
Dazu gibt und gab es ja Beschlüsse.
Selbstverständlich darf ich das.
Außer eben es hat Konkurrenzgründe [Abwerben] oder andere rechtswidrige Gründe. Dann darf man das halt kontextmäßig und bezugstechnisch nicht.

Mit/Bei KollegInnen? Ja. Doch. Darf man. Wurde auch „erkämpft“ dieses (sinnvolle) Recht.

Und so ist es bei AZE halt auch …
Wünschen darf der AG, dass die Erfassung außerhalb der Arbeitszeit gestaltet werden sollte. Er kann das auch in den Vertrag aufnehmen. Ohne gesetzlichen Rechtsspruch … Brauche ich mich aber daran nicht zu halten oder zu orientieren.
Ich frage dann halt nur: Wie genau/detailliert? Wieviel Zeit?
Und dann überschneidet es sich halt oder nicht.
Bei Zeitvorgabe: Gar kein Problem, das geht immer.
Bei Qualitätsvorgabe: Gar kein Problem, das geht immer.
Bei „beiden als Wunsch gemeinsam“: Glaub ich „dir“ [AG] gerne … Dann mach mal als Beispiel.

Aber gut, vielleicht bin ich mitunter deshalb auch raus aus dem „Spaßverein“. Ist ja manchmal echt albern.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Wir stellen fest: Schockschwere Not, man muss seine BEZAHLTE ZEIT erklären können.
Big surprise!
Und ja, dann muss man eben (wenn der immer versucht, es zum Nachteil auszulegen, wie sie es hier darstellen und wie es sicher auch oft ist) drumherumdokumentieren. Selbsyverständlich in der Arbeitszeit.
Und das zur Not gerichtlich klären lassen.

Ihr Beispiel ist sehr passend:
Wer bspw. bei klassischen Vertriebszielen immer x-hundert überschuldete Harzer, die eh nur wegen Kontrahierungszwang das Kundenkonto haben unproduktiv anschreiben muss – UND ausgerechnet das im feedback-Gespräch über Ergebnisse im diss-Style aufs Brot geschmiert bekommt („Wieso nur X % verwandelt? Ihre Kollegen schaffen Y% im Schnitt?!?!?“) schlägt die Doku auf und kann das begründen.
Klingt wie ein AG-, nicht AN-Problem.

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Da haben Sie Recht. „Man muss seine BEZAHLTE ZEIT erklären können.“ Die Zeiten der eierlegenden Wollmilchsau sind vorbei… Es werden Standorte geschlossen, Menschen entlassen, Leistungen gekürzt oder deren Kürzung angedroht (Krankenversicherung, „Karenztage“, Pflege, Rentenniveau, Renteneintrittsalter, Elterngeld, Lifestyle-Teilzeit usw.). Forderungen nach (mehr) Homeoffice und Reduzierung der Wochenarbeitszeit wirken zum Teil weltfremd – gerade im Beruf des Lehrers (Arbeit mit Menschen, Beziehungen?). Manchmal scheint es so, als würden viele Foristen nicht die Nachrichten verfolgen.

Die nun beginnende Umsetzung der AZE in Pilotprojekten scheint aber viele Lehrkräfte zu schocken. Erfassung? Ja, unbedingt – aber doch nicht so genau! So haben wir das nicht gemeint! Ein anderer Beitrag hier handelte sehr treffend vom Leistungsprinzip. Leistungen werden von Schülern gefordert und gerne transparent in Form von Noten (statt unbeliebteren, schriftlichen Leistungsrückmeldungen) zurück gespiegelt. Aber das soll doch bitte nicht für mich gelten? Alle Goodies möchte man doch schon gerne behalten: „Sehr viel Freiheit. Sehr viel Eigenverantwortung. Kaum Kontrolle. Große Flexibilität. Und ein hohes Maß an Vertrauen.“ (Zitat Conny)

Das ist Rosinenpickerei.

Ich weiß, dass Sie das nicht schockt. Transparenz erschreckt Sie nicht. Das finde ich gut. Aber mein Kopf möchte manchmal beim Lesen der Kommentare einiger Ihrer Kollegen die Tischplatte wiederholt treffen.

In Feedbackgesprächen hat immer der AN das Problem, da er den benannten Malus an Umsatz/Leistung/Bananen o.ä. im Vergleich zu anderen Mitarbeitern erklären muss. Das kostet Zeit durch Dokumentation.

Doch andersherum: Wie soll der AG den AN entlasten, wenn nicht genau aufgeschlüsselt werden kann, in welche Arbeiten wie viel Zeit fließt? Entlastung durch Handauflegen oder Yogakurse? Ich sehe das durchaus auch aus AG-Seite.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Klar darf der AG eine genaue Dokumentation fordern. Diese dauert halt dann dementsprechend länger.
Sehe da wenig Probleme. Ist ja dann auch Arbeitszeit dementsprechend.
Bei AZE ist dann bspw. „40 Stunden“ (im Schnitt) halt zu erfassen.

Rosinen brauch ich persönlich nicht zu picken.
Gerne flexiblen Urlaubsanteil, dafür gehe ich dann auch (weiterhin) in den Ferien in die Arbeit oder arbeite optional von daheim innerhalb dieser Zeit.

Ist doch in Ordnung, wenn man das transparent und „fair“ macht. So sollte es ja auch sein.
Was der AG halt nicht verlangen kann … Die AZE außerhalb der AZ.
Was er nicht erwarten kann: Maximale Aufschlüsselung der Arbeit innerhalb Wunschzeiten.
Er kann die Zeit vorgeben. Dann erfasst man halt in erhalb dieser Zeit.
Sind wir wieder bei „Stempel/Check-In/Vertrauensarbeit als Zeitangabe ohne Inhalt/Tätigkeit“ oder halt bei genaueren Nachweisen. Diese brauchen halt wiederum mehr Zeit.

„So deep“ ist das ja jetzt wirklich nicht.
Die meisten anderen „Gehirngesprinste“ sind doch einfach selbst oder „von außen“ kreiert. Finden doch gar keine Anwendung.

Wie gesagt … Die tatsächliche Frage ist: Arbeitet man genug [also die Arbeitszeit, für die man bezahlt wird – gerne als „Umrechnung“] aktuell?
Wenn ja … Dann AZE.
Wenn nein – warum nicht?

Roland
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

@Mitleser
Ich glaube, Sie treffen einen wichtigen Punkt.
Manchmal habe ich den Eindruck, manche wünschen sich gar keine echte Arbeitszeiterfassung, sondern vor allem einen gerichtsfesten Überlastungsnachweis.
Alles, was die eigene Belastung sichtbar macht, soll selbstverständlich erfasst werden. Sobald aber Unterschiede in Arbeitsweise, Organisation oder tatsächlicher Arbeitsmenge sichtbar werden könnten, werden Vergleiche plötzlich als unzulässig oder ungerecht bezeichnet.
Aber Transparenz ist keine Einbahnstraße.
Wer jahrelang beklagt hat, dass das Deputatssystem unbezahlte Mehrarbeit versteckt, kann sich eigentlich nur über mehr Transparenz freuen.
Und natürlich gilt das in beide Richtungen.
Wenn sich herausstellt, dass Lehrkräfte regelmäßig weit über die zulässigen Grenzen hinaus arbeiten, dann muss der Dienstherr handeln.
Falls sich aber zeigt, dass Belastungen sehr unterschiedlich verteilt sind, manche Tätigkeiten überschätzt und andere unterschätzt werden oder organisatorische Probleme eine größere Rolle spielen als bislang angenommen, dann wären auch das wichtige Erkenntnisse.
Genau dafür führt man schließlich Arbeitszeiterfassung ein.
Oder anders gesagt:
Entweder man möchte Transparenz.
Oder man möchte vor allem bestätigt bekommen, was man ohnehin schon immer zu wissen glaubte.
Das ist nicht ganz dasselbe.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Roland

Der Unterschied zwischen reiner Arbeitszeiterfassung und Leisstungserfassung ist Ihnen geläufig?

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Roland

Es geht um Arbeitszeiterfassung.
Natürlich kann man diese „einfach erfassen“ oder halt „detailliert(er)“.

Leistungsmessung [Leistungserfassung] ist dann nochmal etwas Zusätzliches.
Auch das kann man machen. Klar.

Man kann auch „Zeitvorgaben“ versuchen. Dann arbeitet man in diesen „Bereichsvorgaben“ halt genau diese Zeit. Dazu muss es dann eben auch rechtliche Rahmenbedingungen geben.

Wenn man unzufrieden mit einer Arbeit eines AN ist, dann kann man dementsprechend mit dem AG halt sprechen. Falls diese Leistung tatsächlich unter alles Sau ist, dann ggf. halt kündigen. Auch dazu gibt es ja Spielraum.

Der AG muss eben überlegen, wo und wie er innerhalb der Gesetzeslage [AZE] hin will. Dementsprechend fallen dann auch ggf. die Protokollzeiten halt aus. Dazu die Qualität [bei Zeitvorgaben im unrealistischen Bereich]. Oder die Quantität [bei Qualitätsvorgaben]. Oder der Kompromiss [bei beiden als „Wunsch“].

Wie Sie sagen … Ist halt kein Cherry-Picking. Klar muss man dann auch ggf. die Zeiten detailliert(er) erfassen – aber halt innerhalb der AZ. Gehört ja schließlich zur Arbeit.

Wer Bedenken hat, dass man dann „mehr arbeiten muss“ … Der sollte sich halt Gedanken machen. Eventuell dann sogar eine realistische Einschätzung bei einigen, die eben „weniger als ihr Deputat als Deputatsumrechnung“ leisten.
Aber warum sollte man „diese“ ständig „mitziehen“?

Zen
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Das neue Arbeitszeitgesetz der großen Koalition als Beispiel:
Die einen sehen darin eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten und mehr Freiheit für die Arbeitnehmer. Die anderen sagen, es ist ein Rückschritt in Sachen Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz. Was wird es am Ende?

Die Skepsis bei der AZE ist genauso berechtigt wie ihre Forderung. Bei Einführung wird das entscheidende sein, welche Schlüsse und Konsequenzen daraus folgen werden.
Wird die Arbeitszeiterfassung ein Instrument zur Problemlösung oder lediglich zur Problembeschreibung?

Falls Problemlösung, dann gibt es im Grunde nur drei Möglichkeiten:

1) mehr Ressourcen bereitstellen,

2) Aufgaben für Lehrkräfte reduzieren,

3) oder die offene Akzeptanz von dauerhafter Mehrarbeit.

Die Zeiterfassung zwingt dazu, diese Entscheidung explizit zu treffen.
Allerdings gilt es die aktuellen Umstände zu beachten.
Wenn man davon ausgeht, dass die Ressourcen langfristig knapp bleiben und gleichzeitig die Anforderungen nicht sinken dürfen, weil die Gesellschaft und Politik dies fordert (Ganztag, pädagogische Aufgaben etc.), dann ist die Skepsis gegenüber der Zeiterfassung durchaus berechtigt. In diesem Fall könnte sie tatsächlich vor allem dazu dienen, ein bereits bekanntes Problem (die der Mehrarbeit) genauer zu dokumentieren, zu verschieben, oder gar zu verschärfen.

Die quantitative Arbeitszeit sollte auch nicht mit Arbeitsbelastung gleichgesetzt werden. Auch wenn sie in Zusammenhang stehen, sind es zwei Paar Schuhe.

blau
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Ich beziehe mich bewusst auf andere Beamte in derselben Bezügeklasse und nicht auf die freie Wirtschaft. Mir erschließt sich nicht, warum einem Finanzbeamten bei der Erfassung im Home-Office einfach geglaubt wird und Lehrern nicht. Besagte Finanzbeamtin geht auch mal eben im Home-Office eine Waschmaschine einschalten und stempelt dafür nicht aus. Das kann ich mir als Lehrerin gar nicht leisten, weil ich so schon zeitlich nicht alles schaffen kann.

Sabrina
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

ich werde das auch im Homeoffice machen und dann 35 Stunden Woche wollen! So ist das.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Konsequenz ist oft in der Wirtschaft, dass man aufrundet.
Da kommen dann ggf. schöne Zahlen zusammen.

Habe in einem Kleinbüro meine Ausbildung damals gemacht. Das mit den Mails war zwar mein „täglicher Arbeitsbereich“, jedoch nie ein Problem bei der AZE. Und die musste ich ja ausbildungsbedingt sowieso machen.

Man erstellt hier (im Forum) irgendwie ständig Gehirngespinste, welche in der Praxis einfach keine Anwendung finden.

Und wenn Sie halt dann eine Mail beantworten + Nachbereitung/Vorbereitung oder eben etwas anderes dann noch 10 Minuten machen … Erfassen kann man Zeit. Das ist ja das Tolle daran.
Theoretisch kann ich „sie ständig“ erfassen. Sogar beim Erfassen kann ich erfassen, dass ich sie erfasst habe. Also einen „Zeitumlauf“ erstellen. Hat halt keiner was von … Aber falls das der AG möchte und mit „genauestens erfassen“ oder dergleichen meinen würde. Gut.

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Konsequenz in der freien Wirtschaft ist oft, dass man abrundet. Erfassen KANN man Zeit, erfassen MUSS man aber dann tatsächlich nachvollziehbare Leistungen. Das ist die Praxis. Anwesenheit genügt nicht. Und kommen Sie auf gar keinen Fall noch auf die Idee, 0,5 Stunden Ihrer täglichen Arbeitszeit für Zeiterfassung einzutragen. Außer Sie sind mental schon beim Quit quitting gelandet und aktiv auf der Suche nach einem neuen AG. MfG

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

„Und kommen Sie auf gar keinen Fall noch auf die Idee, 0,5 Stunden Ihrer täglichen Arbeitszeit für Zeiterfassung einzutragen.“

So wie das geplant ist, kann ich das aber glaubhaft darlegen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Hatte ich nie Probleme mit. AZE – falls erwünscht – wurde IMMER auch als Arbeitszeit selbstverständlich mit aufgenommen. Auch meine AG wollten möglichst wenig Probleme diesbezüglich mit einer Aufsichtsbehörde haben.

Selbstverständlich kann man dies auch „nachvollziehbar“ gestalten. Ist doch gar kein Problem? Wo denn?
Glauben Sie ernsthaft, dass jeder genau 8 Stunden effektiv arbeitet und diese sekundenmäßig erfasst? Das ja Quatsch.

Wo haben Sie denn gearbeitet? [Falls es ein Großunternehmen war bspw.]
Ich war in einem Förderverein, bei Continental, an Regelschulen [Deputat.. haha], Privatschule [Deputat … Haha], in einem Ing.-Büro, an einer Klinik und im Bereich von Selbstständigen.
Das geht und ging überall.

Ebenfalls schaffen das alle meine Bekannten, Freunde und Familienmitglieder. Das geht offensichtlich ja sehr gut.

Auch beispielsweise „Unternehmensarbeiten“ [Auftragsarbeit] bekomme ich als Regieberichte zum Abzeichnen/Unterschreiben. Dort steht dann „Wand verputzen – 6 Stunden“.
Das ist erfassbar.

Offensichtlich können „auch die“ das.
Man schafft doch:
„Mailbearbeitung 5 Minuten“
„Vorbereitung 2 Stunden“
„Nachbereitung 1 Stunde“
„Vorviertelstunde, Unterrichtszeit + Arbeitsplatz aufräumen, AZE 4 Stunden“ [7:45 – 11:45 Uhr]
Gesamt: 7 Stunden und 5 Minuten

Hinzuschreiben?

Oder man „Stempelt“ halt eben die Zeit und ist vor Ort von 7:00 – XX Uhr.

Oder man schreibt halt detaillierter und dementsprechend braucht man mehr Zeit zur Erfassung. Also auch Arbeitszeit.
Dann listet man halt eben wie bei einem Regiebericht noch Materialien usw. von mir aus auf. Je nach Vorgabe.
Oder man gibt den Unterrichtsentwurf dazu als Anhang. Dann dauert das halt noch länger. Auch okay.
ALLES erfassbar.

Also nochmal:

Stempelkarte: Erfassungszeit (0 Sekunden). Das wird automatisiert.
„Check-In“ und „Check-Out [Terminal/Stempelkarte/Login für Homeoffice]: Automatische Erfassung (0 Sekunden)
Arbeitsbericht: Tatsächliche Zeit

Ist doch weder sonderlich schwer zu verstehen, noch umzusetzen?

Der AG hat weiterhin den Rahmen zu planen, zu gestalten und zu stellen/zu geben.
Der AN hat sich dann daran zu halten.
Das ist der Rechtsrahmen.
Dann kann man diesen entweder halt nicht einhalten als AN und/oder AG … Bekommt dann hoffentlich allerdings auch eines auf’n Deckel dann.
Klar ist jedoch, dass die Erfassung eindeutig auch Arbeitszeit ist.
Daher hat der AG das „Privileg“/“die Pflicht“, diesen zu stellen. Der AN hält sich nur (bestenfalls) daran.
Und innerhalb dieses Rahmens (und Gesetzeslage) kann der AG sich entscheiden, ob er mehr Vertrauen gibt [Stempeln, „Check-In“, „Stunden/Zeiten als Arbeit“] oder eben sehr detailliert dies haben will.
Worüber der AG absolut kein Recht hat: Das außerhalb der AZ zu verlangen. Das ist und bleibt dann rechtswidrig. Sollte man dann auch ahnden dementsprechend.

Sprechen wir hier nur über „aber der AG betrügt mich und ich muss mir alles gefallen lassen – sonst Kündigung“? Dann sind wir in einem wahnsinnig schwierigen Feld unterwegs, weil man so auch „16 Stunden Tage/7 Tage die Woche“ begründen könnte.
Ist gegen das Gesetz? Glückwunsch. Die AZE außerhalb der AZ ebenfalls. Es ist und bleibt „Arbeit“.

Wenn sich der „AG Staat“ schon nicht an Gesetze dementsprechend hält … Zeigt den eigentlichen Irrsinn ja dann nur.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Arbeitszeiterfassung ist auch Arbeitszeit … wenn das so kompliziert wird, dann dauert das halt länger.

Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  blau

Wenn mein Arbeitgeber das am Ende genau aufgeschlüsselt haben möchte statt einfach einloggen und ausloggen, dann wird er das am Ende auch teuer bezahlen. Die Zeit zur Arbeitszeiterfassung gehört für mich ebenso zur Arbeitszeit, das ist ja nicht mein Hobby.

digitalebildung
1 Monat zuvor

Eine rein quantitative Erfassung von Arbeitzeit belohnt die Underperformer*innen und bestraft die Leistungsträger*innen. Das können Lehrkräfte, die doch permanent betonen, wie wichtig „Leistung“ sei, eigentlich nicht akzeptieren – Philologenverband, schreite ein! Eine faire Arbeitszeiterfassung erfordert zwingend auch einen leistungsdifferenzierten, individuell aushandelbaren Stundensatz.

Ute
1 Monat zuvor
Antwortet  digitalebildung

nur mit der 35 Std Woche / 4 Tage machbar, alles andere wäre ungerecht!

Sabrina
1 Monat zuvor
Antwortet  Ute

ja ja , supi 🙂 genau das brauchen wir.
ist acuh ungerecht, wenn Lehrer über 5 Stunden mehr arbeiten (müssen)

unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  digitalebildung

Im Vergleich zu meinen Kollegen korrigiere ich sehr schnell. Wieso sie für eine 8er Klassenarbeit ein ganzes Wochenende brauchen (und danach fix und alle sind), während ich das an einem halben Tag schaffe, verstehe ich nicht.

Ich müsste mich bei der Arbeitszeiterfassung vermutlich deutlich abbremsen, damit ich nicht mit mehr Arbeit versehen werde.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Liegt vielleicht an den Fächern? Oder den Themen? Oder dem, was die Klasse so schreibt? Gibt viele Gründe, warum man an einer Arbeite länger sitzt und an der anderen Recht kurz. ach ja, Klassengröße ist ebenfalls ein Thema. Klar ist der Physik LK mit 10 Leuten schneller durch als Bio mit 25.

Unverzagte
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Quantität vs. Qualität ?

Unfassbar
1 Monat zuvor
Antwortet  Unverzagte

Wenn ich etwas übersehe, bin ich zu Verhandlungen bereit. Das kommt nicht häufiger vor als bei den Kollegen. Also zumindest gut genug.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Unfassbar

Wie wäre es , wenn Sie sorgfältiger korrigieren, dann müssen Sie auch nicht „nachverhandeln“.

Klara
1 Monat zuvor
Antwortet  unfassbar

Ich korrigiere auch sehr schnell, liegt aber an meinen sehr aufwändig konzipierten Tests und Klassenarbeiten. Deren Erstellung dauert dann eben länger als bei Kolleg*innen.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  digitalebildung

Eine rein quantitative Erfassung von Arbeitzeit belohnt die Underperformer*innen und bestraft die Leistungsträger*innen.“

Oder es führt einfach zu der Erkenntnis, dass sich als Beamter vor allem mindestens drei Kinder haben und dauerkrank sein lohnt, und schärft damit den Blick der vermeintlichen „Leistungsträger“ für das, was wirklich zählt…

447
1 Monat zuvor
Antwortet  digitalebildung

Das können wir gerne machen – NACHDEM erstmal ALLE (restlos alle!) Arbeitstätigkeit und Bereitschaftszeit/Aufsichtszeit erfasst ist.

Und zwar ohne Schummeln und Mogeln mit „Kontingenten“, „xyz kann man nicht eingeben“ usw.

Und nur als Erinnerung an die krassen Wirtschaftsmacher da draussen: „Keine Arbeitszeit“ heisst keine Arbeit. Garkeine. Auch nicht das berühmte „nur mal kurz“.

„Keine Arbeitszeit“ heisst, dass ich machen kann was ich will.

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  447

> „Keine Arbeitszeit“ heisst, dass ich machen kann was ich will.

Und das stimmt dann ggf nicht. Wenn das Lehr-Thema hinreichend nahe am Hobby ist, dann wird die Abgrenzung ggf schwerer als einem lieb ist:
Ist das nun noch Arbeitszeit oder war es schon Freizeitbeschäftigung?
(Aber dieses Luxus-Problem haben viele Berufsgruppen, die hinreichend viel Zeit mit selbstständiger Themenbearbeitung füllen können/müssen/sollen.)

Andererseits kann einem für das fachliche Wohlbefinden nichts Besseres passieren als dass Arbeitsthemen sich mit dem Hobby decken.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Sporack

Das mag in absoluten Einzelfällen so sein.

Ich persönlich habe nicht vor, mir unberechtigte Zeiten zu verschaffen – wie gesagt, von mir aus kann gerne ganz genau dokumentiert werden.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Sporack

Arbeitsthemen sich mit dem Hobby decken“

Amateure mögen gerne ihre Tätigkeit als „Hobby“ definieren.

Ich sehe mich als Profi. Ich mache das Ganze des Geldes wegen. Es gibt genug andere Bereiche, wo ich amateurhaft herumstümpern kann, meinetwegen auch den ganzen Abend und das ganze Wochenende lang.

laromir
1 Monat zuvor
Antwortet  digitalebildung

Wenn die Fächer dabei berücksichtigt werden? Die Jahrgangsstufe, die Anzahl der Arbeiten und Prüfungen etc. Sehe ich kein Problem. Wenn ich allerdings Sek Kl und Abi genauso schnell durchziehen soll wie Klasse 5, dann wird der Vergleich problematisch. Aber sowas wird ja dann hoffentlich bedacht werden

Onkel Thomas
1 Monat zuvor

Zur Arbeitzszeiterfassung gehört Anfang, Ende, Pausen. Nicht mehr und nicht weniger. Siehe unter anderem:
https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/arbeitsrecht/arbeitszeiterfasung-5666426

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

So, alle wollen die AZE, am besten nur quantitativ. Nö, so läuft das eben nicht, denn der Arbeitgeber möchte auch wissen, wofür die AZ genutzt wird…also qualitativ. Da haben wir auf der einen Seite die Deputate (sind festgelegt) und auf der anderen Seite die unterrichtsnahen Tätigkeiten.
Es ist mehr als legitim beides zu erfassen und natürlich auch qualitativ. Der eine Kollege hat Klausuren, der andere Elterngespräche, Förderplangespräche, dies das jenes…..das zu messen ist für eine gerechte AZ maßgeblich.
Es muss jede Schulart berücksichtigt werden, mit all den Besonderheiten und am Ende wird herauskommen, dass alle qualitativ ähnlich belastet sind mit unterrichtsnahen Aufgaben. (Und das Gejammere der Gymnasiallehrer hört endlich auf, weil bekannt wird, dass Grundschullehrer zwar keine Abiklausuren korrigieren, dafür ihre AZ aber gleichermaßen mit Elterngesprächen, Förderplänen, etcetc verbringen)…..Gut so!

Mitleser
1 Monat zuvor

So, alle wollen die AZE, am besten nur quantitativ. Nö, so läuft das eben nicht, denn der Arbeitgeber möchte auch wissen, wofür die AZ genutzt wird…also qualitativ.“ – Genauso ist es!

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Rein rechtlich findet man die Vorgabe im Link oben bei Onkel Thomas: „Vielmehr ist es notwendig Arbeitsbeginn und -ende sowie die Pausenzeiten festzuhalten.“ Da steht nichts von Inhalt.

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

Keine Sorge, das Notwendige wird gewiss, auch wenn es noch etwas länger dauert, umgesetzt. Im Zuge dessen sicherlich auch das, was interessanter ist. Das muss doch jedem klar sein.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Und als jemand, der nicht vorhat zu betrügen, kann ich das sehr gerne machen.

Liebend gerne lege ich über jede Sekunde meines (Arbeits-)Tages Rechenschaft ab.

Dann ***zählt*** aber auch jede Sekunde.

Oder ich werde in Lücken von meinen Dienstpflichten befreit (echte „Pause“ z.B.) ODER das zählt dann als Arbeitszeit, da Bereitschaft.

Und selbstverständlich zählt Arbeitszeitdokumentation zur Arbeitszeit, wenn das rechtlich so ist.

Ihre witzigen Kraftmeiereien von wegen „neuen AG suchen“ würde ich da einfach aufschreiben und ggf. meinem Anwalt vorlegen.

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Sehr gut, wenn dazu auch die Leistung passt – nicht nur der Saldo vom Stundenkonto.

Ihre restlichen Anmerkungen verstehe ich nicht so ganz. Ich stelle nicht meine körperliche Stärke, Macht oder Überlegenheit durch großspuriges, prahlerisches Verhalten zur Schau. Ich teile nur meine Erfahrungen aus ca. 25 Jahren Berufstätigkeit.

Sie glauben doch nicht ernsthaft wie Peti und ihre Bots, dass „da draußen“ Milch und Honig in rauen Mengen fließen? Das ist nämlich nicht witzig….

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Natürlich fliesst keine Milch und Honig, nirgendswo.

Nur fliesst im (ehemals bequemen) Lehrerlager nun schon seit Jahrzehnten eher Galle und Bleileitungswasser, während in absichtlicher Propagandaabsicht so getan wird, als würden wir in einem Schulfilm der 60er leben wo der Direktor als König der Schule im Dienst zur Jagd fährt oder Lehrer einfach mal ne Stunde ausfallen liessen und nach Hause gingen usw. (Oder Schüler trotz Verbot folgenlos ohrfeigten, im Dienst Alkohol tranken und was da sonst noch alles lief)

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Ich verstehe Ihren Frust und gebe Ihnen Recht. Diesen Blick haben sicher noch viele Menschen auf Ihren Berufsstand. Dafür ist es im (angeblich bequemeren) Nicht-Lehrlager fantastisch! Gleitende Arbeitszeiten, Waschmaschine im Homeoffice und Bonis ohne Ende. Mir scheint also quasi die Sonne aus dem A…. (Entschuldigung!).

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Alles gut.

Ich finde es richtig, wenn Leute ihre Meinung auch sagen.

Man merkt doch:
Das eigentlich grundlegende Vertrauensverhältnis AG-AN (also grundlegendes Vertrauen, gleiches Regeluniversum als Bezugspunkt usw.) ist schon so erschüttert, dass…
– Lehrer gleich in jeder Abweichung vom AZ-Urteil den aufkommenden Versuch sehen, sie zu schinden/betrügen
-Die vorgesetzten Stellen gleich nach mehr Kontrolle suchen, gleich annehmen dann würden alle LuL sofort betrügen, dass die Schwarte kracht.

Und ganz ehrlich…man kann an Lehrern als Berufsstand sicher viel kritisieren.

Aber DIESEN spezifischen Aspekt hat die „höhere Führung“ über Jahrzehnte selbst verschuldet und verschuldet ihn mit Ausflüchten, Ignorieren höchstrichterlichen Rechtes usw. und permanenter Nutzung der Lehrer als Prügelknabe/Verschiebebahnhof nun wirklich zu 100% VORSÄTZLICH weiter.

Entsprechend fallen die Aussagen aus, sobald man mit dem Beamtenparagraphen nicht geknebelt ist.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Mitleser

Dann mal los. Teilen Sie Ihre Erfahrungen.

Ich kann gerne auch dienen mit:
– Arbeitsbericht/-heft mit AZE mit Inhalt/Tätigkeit [AZE innerhalb der Arbeitszeit]
– Anwesenheitsstunden per Zettel [Dokumentation Anwesenheit] ohne Inhalt [da Inhalt und Tätigkeit klar]
– Check-In per Karte, dadurch AZE vor Ort [ohne Tätigkeit, da klar]
– Deputatssystem

Und doch …man kann Zeit erfassen.
Quantitativ, da es Zeit ist …
Qualitativ eben auf Basis der Niederschriften/Arbeitsbericht, falls Bedarf/Wunsch – eben logischerweise innerhalb der Arbeitszeit.
Je „Quantitativer“ [genauer] die Erfassung, desto mehr Zeit braucht sie halt.
Kein „nach oben offen“. 40 Stunden sind 40 Stunden.
Keine „Wunschzeitvorgabe“, ohne dass mir das jemand dann „zeigt“, falls es „nicht passt“.
Bei fixen „Zeitvorgaben“ halt auch nicht mit dem Ergebnis verwundert sein. Heißt es „5 Minuten pro Arbeit als Korrektur“ [pauschal], dann eben genau so. Sollen dann halt festlegen, ob der Rest dann „alles richtig“ oder „alles falsch“ gewertet wird.

Wie gesagt … Zeit kann man erfassen.
Um den Rest [Rahmenbedingungen und Struktur] hat sich der AG zu kümmern.
Ich weiß halt nicht, warum viele Panik schieben. Man erfasst eben die Zeit.
Wenn etwas innerhalb der Zeit halt nicht fertig wird … Dann reicht die Zeit offensichtlich nicht. Dann muss es warten – wie anderswo halt auch.

Wie sieht denn „Milch und Honig“ so anderswo aus?
– Wie lange wartet man im Baubereich auf Betriebe?
– Wie lange bei Fachärzten?
– Wie lange im Bereich von Therapie?
– Wie bei Kitaplätzen?
– Wie bei Krankenhäusern?
– Wie bei …
Klar ist es nicht überall „Milch und Honig“. Warum sollte es bei „Schule“ denn anders sein als (ebenfalls) massiver Mangelbereich?
Schließt sich dann eben offiziell(er) noch dazu an.

Vielleicht spricht man dann auf einmal nicht mehr so schnell von „Lehrerüberschuss“.

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Erbsenzählerei ist für den Lehrerberuf schlichtweg unangemessen. Was geändert werden muss, ist die Wertschätzung und die Aufwertung der Voraussetzungen durch den Dienstherrn, alles andere führt zu nichts, warum ist das so schwer zu verstehen?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Das wäre ideal.

Aber: Politiker.

mali283
1 Monat zuvor

Eine Freundin von mir arbeitet an einer dieser Pilotschulen und bekommt jetzt schon die Krise, weil es für das Eintragen ganz bestimmte Regeln gibt. Sie hat, wie viele von uns, Kinder (es sind drei und sie sind noch klein). Warum ich das für erwähnenswert halte, kommt jetzt.
Man darf sich am Wochenende nicht einloggen und auch nicht unter der Woche nach 21.00 Uhr, wenn man am nächsten Tag um 8.00 anfängt.
Dass Arbeitsschutzgesetze auch im Lehrberuf greifen sollen, ist ja prima, aber, wer kleine Kinder hat, arbeitet immer abends. So kenne ich es jedenfalls aus meinem Umfeld. Und auch das Wochenende ist ein gern genutztes Zeitfenster.
Man muss außerdem jede Woche Überstunden machen damit man dann „Freizeitausgleich“ in den Ferien anmelden kann. Urlaub muss ebenfalls eingereicht werden. Klingt für mich nach sehr viel Zusatzbürokratie.
Ich bin sehr gespannt, ob diese Pilotstudie dann irgendeine Konsequenz für den Lehrberuf in Bremen mitbringt oder, ob die Ergebnisse dann als unumsetzbar gelten und einfach wieder nichts passiert.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  mali283

Konsequenz: Um exakt 21:00:00 fällt der Stift.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  447

So ist es.
Dazu halt dann keine Wochenendarbeit/-erfassung.
Heißt im Umkehrschluss natürlich auch, dass man bei genügend Arbeitsstunden/-belastung halt Sachen „aufschieben muss“. Ist dann die Konsequenz dieser Regelung(en).
Daher auch dies kommunizieren und systembedingt eben sehen.

Natürlich kann der AG bei Pilotprojekten versuchen dies so zu regeln. Klar kann man auch schauen, ob genügend dann „dies kritisieren“.
Letztendlich wird der AG aber eine Lösung finden (müssen).
Gerade bei/mit CDU und Merz Regierung und „Arbeitswoche freier gestalten“ und „6 Tage Woche“ und „Wochenarbeitszeit“ habe ich eher weniger Sorge, dass sowas langfristig bei tatsächlicher Durchführung so geregelt werden würde.
Macht sich der AG eben selbst Potentiale zu Nichte.
Und wenn der Staat/AG eines gut kann … Dann im eigenen Interesse handeln.

Daher mein „guess“ bei Anwendung:
– AG/Staat rudert und zeigt sich „anpassungsfähig“ und macht dies strukturell aber schnellstens machbar

Und wenn nicht … Dann kann man bei drei Kindern meiner Meinung nach schon überlegen, ob man Vollzeit stämmen kann. Egal in welchem Beruf. Auch das gehört halt irgendwie zur Realität dazu?
Bei Alleinerziehenden natürlich sehr schwer. Wie immer und überall.
Ansonsten ist die AZE ja bis 21 Uhr (dort) freigegeben.
Bei Beginn ab ?? Uhr.
Es ist eigentlich genügend Zeit da potentiell …
8:00 – 21 Uhr [- Pausen, Rahmen Gesetz]
Da lässt sich einiges machen … Auch eben einteilen.

Und falls man später als 8 Uhr anfängt? Dann verschiebt sich das ja dementsprechend auch etwas. 9 Uhr -> 22 Uhr?
Keine Ahnung … Ist schon machbar halt, oder?

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Wenn ich in der Zeit der Abikorrekturen das anwende, strafe ich mich selbst, denn ab 20 Uhr bis nach Mitternacht ist meine Prime Time des Korrigierens, bin eher der Nachtmensch.

Palim
1 Monat zuvor
Antwortet  mali283

Hatte die Telekom nicht auch die Studie 8n Sachsen oder Sachsen Anhalt durchgeführt?
Da war ähnliches berichtet und kritisiert worden.

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  mali283

Die freie Zeiteinteilung, die unseren Beruf so auszeichnet, fällt somit flach. Was ich schon immer gesagt habe, mit diesem Zeiterfassungsvorstoß verschlechtert sich die Situation der Lehrer eher.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Also, wenn ich am WE nicht mehr arbeite, weil ich da keine Zeit erfassen kann, würde ich das jetzt nicht als Verschlechterung bezeichnen.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Von der reinen Arbeitszeit her? Ich denke nicht.
Außer es würde die Mehrheit halt „sowieso zu wenig arbeiten“ für ihr „Deputat“ als Gegenstück. Dann hätten Sie recht.

Geht es um „Ort“ und „Zeiteinteilung“? Dann vielleicht. Das kann so kommen.
Damit würde sich der AG/Staat jedoch selbst massiven weiteren Problemfeldern eröffnen.

Beispielsweise müssten überhaupt genügend Rahmenbedingungen und Ressourcen gestellt werden. Materialien zur Planung etc.? ALLES dann an der Schule.
Büros? An der Schule.
Genug Drucker [oder Wartezeiten]?
Internetverbindung?
Usw. usf.

Glaubt doch keiner und keine ernsthaft, dass das der AG/Staat langfristig „durchhält“? Wäre ja schön doof.
Aber ja .. auszuschließen ist das tatsächlich – v. A. anfangs zum „Ertesten“ [der Geduld] nicht.
Was soll denn „Worst Case“ passieren?
Fixe Arbeitszeit von ? 7:45 bis 16:15 Uhr. Also 8 Stunden + 30 Minuten (tatsächliche) Pause. Bei 40 Std./Woche.
Bei Teilzeit [oder 35 Std./Woche als Durchsetzung … Utopie aktuell. Wer glaubt denn daran? Wenn nicht mal AZE gemacht wird …] dementsprechend angepasst.

Ganz ehrlich? Das fände ich persönlich durchaus „gut“/“in Ordnung“.
Danach? Hat und hätte man ja auch dementsprechend „wirklich frei“.
Doch gut?

Conny
1 Monat zuvor
Antwortet  mali283

Hier ist sie endlich, die rechtskonforme Arbeitszeiterfassung.
Und plötzlich ist es auch wieder nicht recht.
Nach 21 Uhr soll nicht mehr gearbeitet werden. Am Wochenende ebenfalls nicht. Überstunden müssen dokumentiert, Urlaub eingereicht und Freizeitausgleich beantragt werden. Weil viele Lehrkräfte kleine Kinder haben und deshalb häufig erst abends arbeiten, wird bereits darüber diskutiert, ob das alles überhaupt praktikabel sei.
Mein Mann und viele Millionen anderer AN arbeiten unter genau solchen Bedingungen. Er stempelt ein und aus, erledigt sein Pensum während seiner Arbeitszeit, beantragt Urlaub und baut Überstunden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten ab. Jeden Monat werden sogar Stunden gekappt. Das, was hier als kaum zumutbar beschrieben wird, ist ein ganz normales Arbeitsleben.
Und genau deshalb finde ich den Aufschrei aus Teilen der Lehrerschaft so erschreckend.
Denn er zeigt unfreiwillig, wie gut die Bedingungen bisher eigentlich waren bzw. noch immer sind.
Sehr viel Freiheit. Sehr viel Eigenverantwortung. Kaum Kontrolle. Große Flexibilität. Und ein hohes Maß an Vertrauen.
Jetzt reicht schon die Aussicht auf Regeln, die außerhalb der Schule völlig normal sind, und plötzlich wird erklärt, warum das alles für Lehrkräfte nicht funktionieren kann.
Vielleicht sollten wir uns ehrlich machen.
Denn wenn man als Lehrkraft darauf hinweist, dass viele Dinge, über die gerade geklagt wird, für andere Menschen tägliches Brot sind, wird man schnell als Nestbeschmutzer abgestempelt. Dann heißt es sofort, man sei unsolidarisch oder rede den Beruf schlecht.
Dabei ist das Gegenteil der Fall. Der Lehrberuf ist toll. Er ist anstrengend. Er ist nicht immer lustig. Aber man hat riesige Freiheiten, Privilegien und verdient gut.
Jetzt versucht also ein Land, die Forderungen von Lehrkräften nach der heißersehnten und überfälligen Arbeitszeiterfassung tatsächlich umzusetzen. Und plötzlich zeigt sich, dass Rechtskonformität eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und Grenzen mit sich bringt.
Vielleicht besteht das eigentliche Experiment in Bremen deshalb gar nicht darin, Arbeitszeit zu messen.
Vielleicht wird dort erstmals sichtbar, wie schwer sich ein System mit Transparenz tut, das jahrzehntelang an sehr viel Freiheit gewöhnt war.
Und vielleicht erklärt genau das die Heftigkeit mancher Reaktionen.

Mitleser
1 Monat zuvor
Antwortet  Conny

Absolute Zustimmung! Sehr gut zusammengefasst.

Teacher Andi
1 Monat zuvor
Antwortet  Conny

Genau das ist der Punkt, sehr gut. Man kann es nicht oft genug wiederholen: die freie Arbeitseinteilung der Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit, welche ja nur ein Teil des Arbeitsauftrages ist, erachte ich als unschätzbaren Vorteil. Ich habe den direkten Vergleich, da ich mehrere Jahre in einer großen Firma gearbeitet habe. Und ich habe bei der Zeiterfassungsdiskussion immer wieder betont, dass man die individuellen Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten bei Lehrern nicht präzise und einheitlich erfassen kann, aber da beißt man hier auf Granit.
Das tatsächliche Problem sind die vielen Zusatzaufgaben, die momentan auf die Lehrer hereinprasseln, für alle gesellschaftlichen Defizite soll er gerade stehen und Lösungen parat haben. Und da gilt es anzusetzen. Eine Zeiterfassung würde nur die jetzt schon überbordende Bürokratie noch mehr verstärken und kostbare Zeit wegnehmen. Die Konzentration auf unsere eigentliche Aufgabe in der Schule muss in den Köpfen des Dienstherrn wieder ankommen, dieser Ansatz wäre wichtig.

Palim
1 Monat zuvor
Antwortet  Conny

Denn er zeigt unfreiwillig, wie gut die Bedingungen bisher eigentlich waren bzw. noch immer sind.“
Klar:

  • Arbeiten am WE und 7mTage die Woche ist normal
  • Arbeiten nach 21 Uhr ist normal
  • Arbeiten weit über die 8h oder 10h hinaus ist normal
  • Arbeiten ohne Pausenzeiten ist normal

Es braucht bei vielen Lehrkräften eine Menge Umstellung, denn das, was über Jahrzehnte an Arbeit erfolgte, ist dann nicht mehr möglich.

Das muss dann auch das Land erfahren, wenn Lehrkräfte nicht mehr alles auffangen, sondern um 21 Uhr die Arbeit beenden und die Aufgaben liegen bleiben müssen, weil man keine 50h-Woche mehr macht .. sie wäre aber noch möglich, dafür wäre das WE dann frei.
Alternativ wird 24/7 die Zeit erhoben, dafür dann flexibles Arbeiten rund um die Uhr gewährt.

Elternabende und Abendveranstaltungen müssen dann vor 21 Uhr enden und entsprechend früher beginnen.
Wie man Klassen- und Kursfahrten oder Lesenächte o.a. erfasst, kann man dann sicher festlegen, ansonsten sind sie nicht mehr durchführbar.

Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  mali283

Die Regeln des Pöbels? Für Lehrer, die akademische Elite? Niemals!
Das Arbeitszeitgesetz ist nur für Leute gedacht, die den Wohlstand erwirtschaften. Der höhere Dienst steht selbstverständlich darüber.
Ich habe allerdings den Überblick verloren: Ist die Arbeitszeiterfassung jetzt die lang ersehnte Erlösung oder plötzlich das Ende des Abendlandes?
Egal: DAGEGEN!

Stiller Beobachter
1 Monat zuvor
Antwortet  mali283

„Man darf sich am Wochenende nicht einloggen und auch nicht unter der Woche nach 21.00 Uhr, wenn man am nächsten Tag um 8.00 anfängt.“

Das ist ja ein generelles Problem in Deutschland, dass gut gemeinte und irgendwann auch mal sehr sinnvolle Regelungen nie ins 21. Jahrhundert und ein anderes Arbeitsumfeld als Fabrikarbeiter übersetzt wurden.

Das hat jetzt erst einmal nichts mit der Zeiterfassung für Lehrkräfte zu tun…

Dass man jede Woche Überstunden machen muss um zb in Bayern 63 unterrichtsfreie Werktage zu haben ist auch klar. Wurde das aber nicht immer so behauptet, dass man ja in der Unterrichtszeit so viel arbeite…?

Sporack
1 Monat zuvor

Vielleicht hätte man im Artikel auch noch auf das Urteil des OVG Bremen (07.01.2026, 6 LP 165/25 ) hinweisen können.

https://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/gerichtsentscheidung-en/personalvertretungsrecht-mitbestimmung-bei-der-arbeitszeiterfassung-an-schulen-25076

Interessant sind die Leitsätze:

1. Der Zeitpunkt, seit dem die Arbeitszeiten der Beschäftigten von Schulen zu erfassen sind, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und unterliegt daher nicht der Mitbestimmung.

2. Hinsichtlich der Frage, mit welchen IT-Systemen die Arbeitszeiten erfasst bzw. händisch erfasste Arbeitszeiten analysiert und weiterverarbeitet werden, muss das Letztentscheidungsrecht bei einer demokratisch legitimierten Stelle (hier: der Landesregierung) liegen.

3. Über andere Fragen der Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung bei Schulbeschäftigten entscheidet im bremischen Personalvertretungsrecht die Einigungsstelle bindend.

Fridolin
1 Monat zuvor

Es gab eine Arbeitszeiterfassung für Lehrer in Sachsen. Doch das Ergebnis gefiel nicht und deshalb wurde es schlechtgeredet. Seither wird es ignoriert und so getan, als hätte es noch nie eine seriöse Arbeitszeiterfassung für Lehrer gegeben.

Wieso sollte es jetzt anders sein? Gefällt das Ergebnis, wird man immer darauf verweisen. Gefällt das Ergebnis nicht, wird man tausend Gründe finden, es schlechtzureden.

In Sachsen war wohl die Arbeitszeiterfassung mit der „Drohung“ verbunden, dass Schummeleien dienstrechtliche Konsequenzen haben können. Das gibt es nun anscheinend nicht. Das heißt, es darf geschummelt werden?

Fridolin
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Mag sein. Fakt ist, diese Arbeitszeitstudie wird nur deshalb schlechtgeredet, weil die Ergebnisse nicht gefallen.

Ich zitiere:

„An der Untersuchung nehmen über 4.000 durch eine repräsentative Zufallsstichprobe ausgewählte Lehrkräfte, stellvertretende Schulleitungen und Schulleitungen aller Schularten in öffentlicher Trägerschaft des Freistaates Sachsen teil. Ausgenommen sind lediglich Lehrkräfte und Schulleitungen der Gemeinschaftsschulen und der in § 63d des Schulgesetzes genannten Schulen besonderer Art. Die Teilnahme gehört für die ausgewählten Lehrkräfte zur Dienstpflicht….“
https://www.smk.sachsen.de/arbeitszeituntersuchung-4456.html?_cp=%7B%22a-4458%22%3A%7B%220%22%3Atrue%2C%222%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22a-4458%22%2C%22idx%22%3A2%7D%7D

Fridolin
1 Monat zuvor

„In Deutschland besteht bereits eine rechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung“, heißt es in der Mitteilung des Bremer Senats. Arbeitgeber seien nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, „ein System einzuführen, mit dem die geleistete Arbeitszeit von Arbeitnehmer*innen erfasst werden kann“.

Sie verweisen auf etwas Richtiges und wenden es aber falsch an. Das Arbeitszeitschutzgesetz gilt für Arbeiter und Angestellte. Es gilt grundsätzlich nicht für Beamte.

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Ein Blick in ein EU-Dokument aus dem Jahr 2003 zeigt, wie langsam flächendeckende Arbeitszeiterfassung in Deutschland angegangen wird.

> Der Arbeitgeber konsultiert rechtzeitig die Arbeitnehmerver-
> treter, um — soweit möglich — eine Vereinbarung über die
> Regelungen zu erreichen, die während der Übergangszeit anzu-
> wenden sind. Innerhalb der in Unterabsatz 5 festgelegten
> Grenzen kann eine derartige Vereinbarung sich auf Folgendes
> erstrecken:
> a) die durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitsstunden
> während der Übergangszeit und
> b) Maßnahmen, die zur Verringerung der Wochenarbeitszeit
> auf einen Durchschnitt von 48 Stunden bis zum Ende der
> Übergangszeit zu treffen sind.

Obiger Abschnitt steht auf PDF-Seite 5 von 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003L0088
des Jahres 2003 !

Auch ist die deutlich überarbeitete Interpretationshilfe des Jahres 2023
(„Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG 
des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der 
Arbeitszeitgestaltung“)
sehr sinnvoll im Kontext einer Aushandlung über Dienstvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung gelesen zuhaben:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52023XC0324(01)R(01)

Diese Mitteilung enthält neben vielen interessanten Punkten auch die Klarstellung, 
dass Beamte nach nationalem Recht unter den Begriff der Arbeitnehmer/innen
der EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen; ja sogar dass einige nach nationalem Recht Selbstständige von dem EU-Begriff der Arbeitnehmer/innen umfasst sind.

Conny
1 Monat zuvor

Jahrelang wurde erklärt, Lehrkräfte würden regelmäßig weit über ihre Grenzen hinaus arbeiten und eine Arbeitszeiterfassung sei dringend notwendig. Nun kommt Bremen und sagt: „Okay, dann erfassen wir die Arbeitszeit.“ Und plötzlich wird diskutiert, ob die Erfassung zu genau, zu ungenau oder grundsätzlich problematisch sein könnte.
Parallel werden schon die nächsten Forderungen formuliert: 35-Stunden-Woche, Vier-Tage-Woche und möglichst viel Flexibilität.
Ich selbst erfasse meine Arbeitszeit (excel). Natürlich bin ich oft gestresst. Natürlich gibt es Phasen, in denen der Beruf anstrengend ist und auch mal keinen Spaß macht. Das kennt vermutlich jeder. Aber die oft beschworenen riesigen Überstundenberge kann ich bei mir persönlich nicht bestätigen. Ich komme nur selten über 41 Stunden pro Woche.
Deshalb habe ich auch überhaupt kein Problem mit einer ehrlichen Arbeitszeiterfassung. Im Gegenteil. Wenn Lehrkräfte tatsächlich regelmäßig 50 oder 60 Stunden arbeiten, dann müsste sich das doch schwarz auf weiß zeigen. Falls sich dagegen herausstellt, dass die Belastung sehr unterschiedlich verteilt ist und manche deutlich effizienter arbeiten als andere, wäre das ebenfalls eine wichtige Erkenntnis.
Eigentlich kann man doch nur für Transparenz sein.
Es sei denn, man hat Sorge, dass am Ende nicht alle Erzählungen einer Überprüfung standhalten.

DienstnachVorschrift
1 Monat zuvor
Antwortet  Conny

Es ist nicht alles eine Frage der Effizienz. Wenn man sehr viele Klassen hat, dazu noch ausschließlich in Korrekturfaechern + Abschlussprüfungen, vielleicht noch an mehreren Standorten, dann ist vollkommen klar, dass man einen überdurchschnittlich hohen Arbeitsaufwand hat. Das wird zur Zeit nicht abgebildet.

Sabrina
1 Monat zuvor
Antwortet  Conny

die 35 Stunden muss jetzt auch schnell kommen und gibt es schon in so vielen Berufsfeldern. Wer wird denn noch Lehrer?
Wenn ich in anderen Berufen 5 Stunden wenige arbeite, mehr Geld kriege und morgens in die Arbeit gleite oder gar nciht erst losfahre, sondern ins Arbeitszimmer krieche 😀 ?

Palim
1 Monat zuvor
Antwortet  Conny

Es gab ja schon Arbeitszeitstudien, die genau das gezeigt haben.

Roland
1 Monat zuvor

Ich finde die Debatte um die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte inzwischen fast schon lehrbuchhaft für die Probleme des deutschen Berufsbeamtentums.
Jahrelang wurde erklärt, dass Lehrkräfte massiv überlastet seien und eine Arbeitszeiterfassung deshalb zwingend notwendig wäre. Nun soll sie kommen – und plötzlich wird erklärt, warum die gesetzlichen Regelungen eigentlich gar nicht zum Lehrerberuf passen.
Ruhezeiten? Problematisch. Keine Arbeit am Wochenende? Lebensfremd. Klare Dokumentation? Zu bürokratisch. Vergleichbarkeit? Ungerecht. Leistungsunterschiede? Darf man nicht thematisieren.
Man gewinnt langsam den Eindruck, dass manche zwar alle Schutzrechte des Arbeitsrechts einfordern, aber möglichst ohne die Pflichten und die Transparenz, die für Millionen anderer Beschäftigter selbstverständlich sind.
Besonders interessant finde ich dabei das Argument mit den kleinen Kindern. Lehrkräfte müssten abends oder am Wochenende arbeiten können, weil tagsüber die Kinder betreut werden müssten.
Millionen Eltern organisieren Kita, Hort oder Ganztagsbetreuung und arbeiten innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ausgerechnet aus Teilen des Bildungsbereichs kommen aber häufig Vorbehalte gegenüber mehr Ganztagsbetreuung und längeren Öffnungszeiten.
Noch spannender wird es beim Thema Leistung. Plötzlich heißt es, eine reine Zeiterfassung würde langsame Arbeitnehmer belohnen und effiziente bestrafen.
Aber genau diese langsamen Arbeitnehmer sind doch häufig die Grundlage für die ständigen Erzählungen von den angeblich flächendeckenden 55- oder 60-Stunden-Wochen.
In jedem anderen Bereich würde ein Vorgesetzter irgendwann fragen, warum zwei Menschen für vergleichbare Aufgaben so unterschiedlich lange benötigen. Im Schulwesen gilt dagegen oft derjenige als Maßstab, der am längsten braucht.
Vielleicht ist genau das eines der Grundprobleme des Beamtenstatus: Das System setzt auf Vertrauen, kennt aber kaum Leistungstransparenz und nur sehr begrenzte Möglichkeiten, unterschiedliche Arbeitsweisen oder Produktivität überhaupt zu thematisieren.
Dabei wäre eine ehrliche Arbeitszeiterfassung doch eine Chance.
Wenn die Überlastung tatsächlich so groß ist, wie seit Jahren behauptet wird, werden die Zahlen das zeigen.
Und wenn sich herausstellt, dass manche Probleme weniger mit Arbeitsmenge als mit Organisation, Führung und fehlender Leistungstransparenz zu tun haben, dann wäre auch das eine wichtige Erkenntnis.
Transparenz sollte eigentlich niemanden erschrecken.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Roland

Mich erschreckt Transparenz nicht.

Messt mich durch, diese Drohne steht bereit.

Rainer Wahnsinn
1 Monat zuvor
Antwortet  Roland

Lieber Roland, wir arbeiten nicht in der irgendeinem Werkstück, das tatsächlich nach anderthalb Tagen Anlernzeit jeweils nach einer halben Stunde fertig gestellt ist in gleicher Güte. Wir arbeiten mit Kindern. Ich kann gerne auch als Mathematiklehrer entsprechend so zensieren, dass innerhalb von 10 Minuten eine Arbeit korrekt korrigiert ist. Das hätte aber zur Konsequenz, dass ich die individuellen Lernwege der Schüler nicht beachte. Mit entsprechenden Ergebnissen für die Schüler. Das Prinzip würde dann lauten, wer zuerst fertig ist. Bekommt den Preis. Und die Schüler?

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Wahnsinn

Vielleicht mal als Beispiel:

Ich persönlich finde, dass kommentierende Bewertung ein wichtiger Punkt ist, ob Lernede (Schüler/innen und auch Studierende) etwas inhaltliches von einer Benotung „mitnehmen“ können. Natürlich wenn Schüler/innen und Studierende die Kommentierungen nicht lesen ggf im Anschluss auch nicht weiter beachten, dann ist das Arbeitszeit, während der Korrektur, die vergebens aufgewendet wurde.

Ich hab mich im meinem Studium über kommentierende Bewertungen gefreut, während ich mit „Punkteverteilung“ bzw. „Punkteabzug ohne Begründung“ eher nichts anfangen konnte.

Hans Malz
1 Monat zuvor
Antwortet  Roland

Transparenz ist aber nur gegeben, wenn alle(!) Tätigkeiten erfasst werden können. Da wundert man sich manchmal, was man so alles machten soll. Solange das nicht geschieht, ist das nicht transparent sondern Abzocke.

Und wenn dann 200 verschiedene Tätigkeiten erfasst werden müssen, dann mache ich das … in meiner Arbeitszeit.

Palim
1 Monat zuvor
Antwortet  Roland

Keine Eintragungen am Wochenende bedeutet, dass es auch keine Leistungen am Wochenende gibt, keine Fahrten, keine Feiern, keine Korrekturen.
Keine Eintragungen nach 21 Uhr bedeutet, dass es auch keine Leistungen nach 21 Uhr gibt…

Man könnte generell die Arbeitszeit in 24/7 erfassen,
das möchte man hier aber offenbar nicht, sondern gibt Kernzeiten vor.
Damit trifft man die Aussage, dass Lehrkräfte innerhalb dieser vorgegebene Zeiten arbeiten.

Kann man so machen .. dafür trägt das Land die Konsequenz… ach ja und die Schüler:innen und Eltern und Lehrkräfte.
Es ist ein Versuch an 9 Schulen und man sollte dann genau zum Ausdruck bringen, was erhoben wird und was nicht und welche Auswirkungen die Begrenzung auf Kernzeiten hat. Vielleicht freuen wir uns ja auch in ein paar Jahren, dass um 21 Uhr Feierabend ist und das Wochenende frei ist.

Marlene Schneider
1 Monat zuvor
Antwortet  Palim

Das ist sehr billig. Wir haben als Lehrer noch die Freiheit, den häuslichen Teil unserer Arbeit dann zu machen, wann wir wollen. Ich möchte das so beibehalten.

Man kann die Arbeit vom Wochenende einfach auf Werktage legen (bei der Berechnung). Dann passt es. Es bedeutet nicht, dass man nun am Wochenende nichts mehr macht. Das ist die freie Entscheidung eines jeden Einzelnen.

Macht uns das nicht kaputt!

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  Palim

Ich freu mich schon, wenn ich den Elternabend Punkt 21 Uhr mit Hinweis auf fehlende Erfassungsmöglichkeit beende. Auch Klassenfahrten werden bestimmt super, wenn die Kiddies von 21 Uhr bis 8 Uhr sich selbst überlassen bleiben 🙂

Marlene Schneider
1 Monat zuvor
Antwortet  Roland

Sehr guter Beitrag!!

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Untis?
Muss ich dann bei jeder angefangenen Stunde meine Anwesenheit kontrollieren? 😛

Aber im Ernst, immerhin bringt jemand die Sache ins Rollen. Andere Bundesländer dürfen sich gerne im Stolz ergriffen fühlen nachzulegen oder Besseres (zeitnah!) umzusetzen

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Von alleine scheint auch in Bremen der Arbeitgeber der Lehrerschaft nicht aktiv geworden zu sein. Da gab es gerichtliche Verfahren …

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Sporack

Andere Bundesländer tuen da TROTZ gerichtlicher Aufforderung nichts oder was ist Ihr Punkt?
(Bessere) Beispiele konnten Sie ja bisher nicht anführen 😉

Sporack
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Ich meine, wenn die Arbeitgeber sich sträuben oder nur „zu langsam“ sind,
dann sollten sich Mitarbeitervertretnen (Personalräte) und/oder tarifliche Sozialpartner (Gewerkschaften) den Gang zum Gericht nicht zu sehr scheuen.

Arbeitszeiterfassung ist nervig – Diskussionen zur Dienstvereinbarung bisweilen wie Hinhaltetaktik (oder an der Wirklichkeit vorbei) – aber beides sind nötige Aktionen (sowohl die Erfassung der Arbeitszeit) wie auch eine vernünftige Regelung wie mit Mehr- und Minderstunden umzugehen ist.

Parallel dazu sollte man sich, wo es welche gibt, die Lehrverpflichtungsverordnungen ansehen – und gewissenhaft prüfen, ob dortige Vorgaben unter aktuellen Bedingungen überhaupt sinnvoll möglich sind.

(Hochschulbeispiel aus anderem Zusammenhang: Man kann in einer Prüfungsordnung definierten, dass Prüfungsergebnisse 4 Wochen nach Prüfungstermin vom Studierenden beim Prüfungsamt einsehbar sind.
Das mag machbar gewesen sein für kleine Studiengänge. Wenn diese aber plötzlich (über mehrere Jahrzehnte) die magische Markte von 200 Klausurexemplaren pro Fach überschreitet, sind diese vier Wochen einfach nicht machbar, insbesondere weil zur gleichen Zeit ähnliche Haufen zu anderen Fächern auf dem Tisch liegen.)

Waltraud
1 Monat zuvor

Das ist bei den letzten Postbeamten schon seid Jahren