BERLIN. Kinder unter 13 Jahren sollen künftig grundsätzlich keinen Zugang mehr zu TikTok, Instagram und anderen sozialen Netzwerken erhalten. Das Bundeskabinett hat entsprechende Eckpunkte beschlossen, die zunächst in Deutschland umgesetzt werden sollen, bis eine europäische Regelung greift. Zugleich will die Bundesregierung die Medienbildung stärken und Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung nehmen. Doch an der geplanten Altersgrenze entzündet sich Kritik: Ein Bündnis aus Schüler- und Elternvertretungen, Jugendorganisationen und Digitalwirtschaft hatte davor gewarnt, Kinder pauschal aus digitalen Räumen auszuschließen.

Die Bundesregierung will den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu sozialen Netzwerken gesetzlich neu regeln. Nach den am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten sollen Kinder unter 13 Jahren Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram künftig grundsätzlich nicht mehr nutzen dürfen. Ausnahmen sind für nachweislich kindgerechte Angebote vorgesehen. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sollen abgestufte Schutzvorschriften gelten.
Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will noch in diesem Jahr eine Reform des Jugendschutzgesetzes ins Kabinett bringen. Wann die neuen Beschränkungen tatsächlich in Kraft treten könnten, ist offen. Die Bundesregierung setzt mit dem Vorstoß auf eine nationale Übergangsregelung, bis entsprechende europäische Vorschriften gelten.
Hintergrund sind die gesundheitlichen und sozialen Risiken, die mit der Nutzung digitaler Plattformen verbunden sein können. In den Eckpunkten verweist die Bundesregierung darauf, dass mittlerweile jedes vierte Kind problematische Nutzungsmuster in sozialen Netzwerken zeige. Genannt werden mögliche Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit, das Wohlbefinden, schulische Leistungen und soziale Kompetenzen. Hinzu kommen Gefährdungen durch Cybermobbing, Hassrede, Gewaltdarstellungen und sexuelle Kontaktanbahnung durch Erwachsene, das sogenannte Cybergrooming.
Wie sich die geplanten Altersgrenzen durchsetzen lassen, gehört allerdings zu den offenen Fragen. Große soziale Netzwerke sehen bereits heute häufig ein Mindestalter von 13 Jahren vor. In der Praxis können Kinder diese Vorgabe vielfach durch die Angabe eines falschen Geburtsdatums umgehen.
Das IT-Fachmagazin Golem verweist in diesem Zusammenhang auf die geplante digitale Identitäts-Wallet „D-You“, die Anfang 2027 verfügbar sein soll. Damit könnten Nutzer künftig nachweisen, dass sie eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Allerdings ist die technische Grundlage dafür noch nicht flächendeckend vorhanden. Nach dem eGovernment-Monitor 2026 ist die Onlinefunktion des Personalausweises lediglich bei 44 Prozent der Menschen mit gültigem Ausweis grundsätzlich einsatzbereit. Hinzu kommt, dass ein online nutzbarer Personalausweis in Deutschland erst ab 16 Jahren zur Verfügung steht. Für jüngere Kinder und Jugendliche müssten deshalb die Eltern entsprechende Zugänge freischalten – wenn sie sich denn selbst digital ausweisen können.
Umstritten ist allerdings nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die grundsätzliche Eignung pauschaler Altersgrenzen. Die von Prien eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hatte sich bereits intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Die 18 Fachleute legten im Juni 56 Handlungsempfehlungen vor. Sie bestätigten erhebliche Risiken digitaler Medien, konnten sich jedoch bei der Frage gesetzlicher Nutzungsverbote nicht auf eine gemeinsame Position verständigen. Der Vorsitzende der Kommission, der Bildungsforscher Prof. Olaf Köller, erklärte seinerzeit: „Es ist zu kurz gesprungen, nur über Altersbeschränkungen nachzudenken.“
Im Abschlussbericht stellte die Kommission zwei unterschiedliche regulatorische Möglichkeiten nebeneinander. Eine Option sieht eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Netzwerke vor, verbunden mit abgestuften Schutzstandards für ältere Jugendliche. Die andere verzichtet auf eine einheitliche Altersgrenze und setzt stattdessen auf Beschränkungen einzelner Angebote oder Funktionen abhängig von ihren konkreten Risiken.
Unabhängig von dieser unterschiedlichen Bewertung sprach sich die Kommission für eine stärkere Verantwortung der Plattformbetreiber aus. Zu ihren Empfehlungen gehören sichere und altersgerechte Voreinstellungen, die Begrenzung manipulativer Gestaltungselemente sowie die Einschränkung personalisierter Empfehlungssysteme und Werbung. Zugleich betonten die Fachleute die Bedeutung der Medienbildung. Familie, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendhilfe müssten zusammenwirken, um Kinder schrittweise zu einem sicheren Umgang mit digitalen Medien zu befähigen.
Die Bundesregierung greift diese Empfehlungen in ihren Eckpunkten auf. Neben den Zugangsbeschränkungen sind zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Medienkompetenz vorgesehen. So soll für Grundschulkinder ein sogenanntes „KI-Seepferdchen“ eingeführt werden, das grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit Künstlicher Intelligenz vermittelt. Auch medienpädagogische Angebote in der Jugendhilfe und Schulsozialarbeit sollen ausgebaut werden. Hinzu kommt eine geplante Kinder-Online-Wache, über die junge Menschen digitale Gewalt melden können.
„Beim pauschalen Social-Media-Verbot unter 13 Jahren schießt die Regierung über das Ziel hinaus“
Aus der Digitalwirtschaft kommt dennoch deutliche Kritik. Der Branchenverband Bitkom begrüßt zwar die zusätzlichen Maßnahmen zur Medienbildung, hält ein pauschales Nutzungsverbot für unter 13-Jährige jedoch für den falschen Ansatz.
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder erklärte unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung konkrete Vorschläge für Schutz und Befähigung von Kindern im digitalen Raum vorgelegt hat. Das KI-Seepferdchen kann einen wichtigen Grundstein legen, damit Kinder Chancen von KI sehen, aber auch KI-generierte Inhalte kritisch hinterfragen können. Beim pauschalen Social-Media-Verbot unter 13 Jahren schießt die Regierung aber über das Ziel hinaus.“
Nach Auffassung des Verbandes müsse der Jugendschutz stärker an konkreten Risiken und den unterschiedlichen Entwicklungsständen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden. Zugleich fordert Bitkom einen gemeinsamen Aktionsplan von Bund und Ländern, um Medien- und Digitalkompetenz flächendeckend in den schulischen Lehrplänen zu verankern. Nach einer repräsentativen Befragung des Verbandes halten 79 Prozent der Menschen ab 16 Jahren die Einführung eines KI-Seepferdchens für sinnvoll.
Die Kritik an pauschalen Verboten reicht über die Digitalwirtschaft hinaus. Bereits im Juni hatte Bitkom gemeinsam mit elf weiteren Organisationen eine Erklärung unter dem Titel „Social Media für Kinder: Schutz ja, Verbot nein“ veröffentlicht. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem die Bundesschülerkonferenz, der Bundeselternrat, die Kindernothilfe, der AWO-Bundesverband und der Montessori Bundesverband Deutschland.
Das Bündnis fordert einen Kinder- und Jugendmedienschutz, der Schutz, Befähigung und digitale Teilhabe miteinander verbindet. Kinder und Jugendliche dürften nicht generell von digitalen Kommunikationsräumen ausgeschlossen werden. Stattdessen müssten sichere, altersgerechte Angebote geschaffen und junge Menschen schrittweise an deren Nutzung herangeführt werden.
Die Organisationen verlangen strengere Schutzvorgaben, eine wirksamere Kontrolle der Plattformbetreiber und eine bessere Durchsetzung bestehender europäischer Regelungen. Besondere Bedeutung messen sie der schulischen Medienbildung bei. Digitale Kompetenzen müssten flächendeckend vermittelt, Lehrkräfte besser qualifiziert und Eltern stärker unterstützt werden.
Für Schulen und Familien stellt sich damit die Frage, wie gesetzliche Schutzvorgaben und pädagogische Begleitung künftig zusammenwirken sollen. Die Bundesregierung will zwar die Verantwortung der Plattformbetreiber stärken, sieht aber auch die Eltern weiterhin in der Pflicht. Deren Aufsichtspflicht soll mit Blick auf digitale Anwendungen im Bürgerlichen Gesetzbuch konkretisiert werden. Eine bundesweite Informationskampagne soll Familien über Gefahren digitaler Medien und bestehende Unterstützungsangebote aufklären.
Prien erklärte bei der Vorstellung der Eckpunkte: „Das Netz ist längst der Alltag insbesondere der Jugendlichen – deshalb wollen wir sie auch nicht aus der digitalen Welt aussperren, sondern sie stark und wetterfest machen. Schluss mit Cybermobbing genau wie mit Dauer-Scrolling! Wir nehmen die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärken Eltern den Rücken – sie erziehen die Kinder, das überlassen wir nicht den Algorithmen von Konzernen.“ News4teachers / mit Material der dpa
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„Ein Bündnis aus Schüler- und Elternvertretungen, Jugendorganisationen und Digitalwirtschaft hatte davor gewarnt, Kinder pauschal aus digitalen Räumen auszuschließen.“
Dass die Süchtigen ihr Zeug nicht hergeben und die Dealer ihr Zeug weiter verticken wollen, überrascht jetzt genau wen??
Dass die Probleme sich nicht mit einem schlichten Verbot aus der (mittlerweile größtenteils digitalisierten) Welt schaffen lassen – überrascht nicht minder. Vielleicht mal sachlich diskutieren.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Dass eine gesetzliche Altersgrenze allein alle Probleme löst, hat wer behauptet??
Führt eine gesetzliche Altersgrenze dazu, dass man ansonsten nichts unternehmen kann?
Macht eine gesetzliche Altersgrenze Auflagen für Tech-Konzerne unmöglich?
Irgendwie nicht.
Worüber reden wir hier also?
Das sind doch offensichtliche Nebelkerzen eines Branchenverbands, dessen Motive mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht ausschließlich dem Allgemeinwohl verpflichtet sind.
Genauso könnten wir Lehrkräften unterstellen, schlicht keine Lust auf Medienerziehung zu haben, weil sie lieber ihre Fächer unterrichten – tun wir aber (so billig) nicht.
Könnten wir mal aufhören, Diskussionen stets mit persönlichen Angriffen zu verbinden? Dass die Digitalwirtschaft ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Hard- und Software hat – geschenkt. Das macht sie aber noch nicht zu einer Verbrecherorganisation.
Auch Sie nutzen digitale Medien, die ebendiese Wirtschaft bereitstellt – wie uns. Und eine Lektion über sachliche Diskussionsführung im anonymen Internet hätte auch Ihnen augenscheinlich nicht geschadet.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Sie verwechseln in Ihrem Post, der (vermeintlich) zu Sachlichkeit aufruft, ironischerweise Sachlichkeit mit moralischer Zurechtweisung.
Sie gehen mit keiner Silbe auf den Kern meines Beitrags ein:
Gesetzliche Altersgrenzen verhindern nicht, auch andere Maßnahmen zu ergreifen.
Das wird aber immer wieder insinuiert – auch von Ihnen:
„Dass die Probleme sich nicht mit einem schlichten Verbot aus der (mittlerweile größtenteils digitalisierten) Welt schaffen lassen – überrascht nicht minder.“
Nee. Überrascht niemanden.
Hat aber auch niemand behauptet.
Ist es besonders sachlich, eine Diskussion mit Strohmännern zu führen?
Irgendwie nicht.
Wir haben nichts gegen Altersgrenzen, wenn sie mit einer medienpädagogischen Offensive begleitet werden – wir haben etwas gegen eine Diskussionsführung, die mit Unterstellungen und Herabwürdigungen arbeitet.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Statt die Stellungnahmen von Interessenverbänden der Digitalwirtschaft oder von selbsternannten „Medienpädagogen“ zu zitieren (die ein wirtschaftliches Interesse an einer Mediennutzung von Kindern haben), wäre es sinnvoller, auf die Empfehlungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und der Kinderpsychiater zu Einschränkungen durch Verbote und technische Vorgaben für die Plattformbetreiber zu verweisen. Dies sind die eigentlichen fachlichen Experten für die Auswirkungen der Nutzung von Social Media auf die Gesundheit der Kinder
Es spricht nicht für Sie und Ihre Argumentation, Menschen, die sich intensiv und wissenschaftlich mit einem Thema auseinandersetzen, herabzuwürdigen. Die im Beitrag zitierten Experten – von Ihnen als Medienpädagogen in Anführungsstriche gesetzt und vor allem mit der Unterstellung versehen, sie wollten sich mit ihrem Votum bereichern – ist eine vom Bundesbildungsministerium eigens eingesetzte Kommission, der mit Prof. Köller der Vorsitzende des Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz angehört.
Dass Kinderärzte und Kinderpsychiater die „eigentlichen fachlichen Experten“ sind (und niemand sonst), kann getrost zurückgewiesen werden. Das Thema ist schon etwas komplexer, wie auch die Stellungnahme der Leopoldina – der Nationalen Akademie der Wissenschaften – belegt. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2025/08/handy-verbote-allein-schuetzen-nicht-leopoldina-warnt-vor-social-media-risiken-und-fordert-mehr-medienkompetenz-in-kitas-und-schulen/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich sehe das genauso.
Ich habe mir doch nicht Kinder angeschafft um mit denen Zeit zu verbringen oder mich um die zu kümmern. Ich will in Ruhe, viel zu jungen Frauen in Bikinis, auf Instagram followen und ihre Bilder liken während meine Frau das gleiche mit Männern tut.
Währenddessen sollen meine Kinder gerne ein komplett falsches Bild von Körpern, Realität und Leben bekommen damit sie maximal gestört und viel zu früh ins Erwachsensein starten können.
Ein Seepferdchen für KI für Kinder im Grundschulalter?? Wann hat Frau Prien zuletzt eine Grundschulklasse von innen gesehen? Sie können kaum lesen und schreiben und sollten auf technische Geräte im Unterricht in diesem Alter mal ganz verzichten, damit das besser wird. Was sollen Lehrer denn noch alles so alles im Lehrplan unterbringen?