BERLIN. Schülerinnen und Schüler sollen künftig lernen, Künstliche Intelligenz nicht nur zu nutzen, sondern ihre Ergebnisse kritisch zu prüfen, Manipulationen zu erkennen und selbst KI-Anwendungen zu gestalten. Die Bildungsministerkonferenz hat dafür den bundesweiten Kompetenzrahmen „Bildung in der digitalen Welt“ erweitert. Die neuen Anforderungen reichen vom Umgang mit Deepfakes bis zur Entwicklung eigener KI-Assistenten. Wie die Schulen diese zusätzlichen Bildungsaufgaben angesichts begrenzter Ressourcen bewältigen sollen, bleibt allerdings offen.

Die Bildungsministerinnen und Bildungsminister der Länder haben am 16. Oktober 2026 eine Aktualisierung des KMK-Kompetenzrahmens „Bildung in der digitalen Welt“ beschlossen. Darin wird festgelegt, welche zusätzlichen Fähigkeiten Schülerinnen und Schüler im Umgang mit Künstlicher Intelligenz erwerben sollen. KI-Kompetenz wird dabei ausdrücklich als fachübergreifende Aufgabe verstanden, die nicht auf ein einzelnes Schulfach beschränkt bleibt.
Die sechs bisherigen Kompetenzbereiche bleiben bestehen: „Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren“, „Kommunizieren und Kooperieren“, „Produzieren und Präsentieren“, „Schützen und sicher Agieren“, „Problemlösen und Handeln“ sowie „Analysieren und Reflektieren“. Sie werden jedoch um Anforderungen erweitert, die sich aus der zunehmenden Verbreitung generativer KI und anderer KI-gestützter Anwendungen ergeben.
Bayerns Kultusministerin und Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz (Freie Wähler), begründet die Aktualisierung mit den Veränderungen, die KI für Lernen und Arbeiten mit sich bringt. „Künstliche Intelligenz verändert, wie wir lernen und arbeiten. Deshalb müssen unsere Schülerinnen und Schüler wissen, wie sie KI sinnvoll nutzen, ihre Ergebnisse kritisch überprüfen und auch ihre Grenzen erkennen können. Mit dem aktualisierten Kompetenzrahmen schaffen wir dafür eine gemeinsame Grundlage.“
Ein Schwerpunkt liegt auf der kritischen Bewertung von Informationen. Schülerinnen und Schüler sollen KI-generierte Ergebnisse hinterfragen, mögliche Verzerrungen erkennen und Informationen mit Primärquellen abgleichen können. Eine von einem Chatbot gelieferte Antwort darf demnach nicht allein deshalb als verlässlich gelten, weil sie sprachlich überzeugend formuliert ist. Die Überprüfung maschinell erzeugter Inhalte wird ausdrücklich Bestandteil schulischer Medienbildung.
Auch die Kommunikation und Zusammenarbeit mit KI wird zum Lerngegenstand. Schülerinnen und Schüler sollen dialogorientierte KI-Systeme und Assistenzfunktionen nutzen können, zugleich aber deren Chancen und Grenzen kennen. Besondere Bedeutung erhält dabei die Transparenz: Der Kompetenzrahmen verlangt ausdrücklich die Kennzeichnung KI-generierter und KI-überarbeiteter Beiträge.
Das betrifft unmittelbar die schulische Praxis. Wenn Schülerinnen und Schüler KI zur Formulierung eines Textes, zur Strukturierung einer Präsentation oder zur Überarbeitung einer Ausarbeitung verwenden, sollen sie lernen, diese Unterstützung transparent kenntlich zu machen. Einheitliche Regeln für bestimmte Aufgabenformate legt der Kompetenzrahmen allerdings nicht fest.
Vorgaben im Kompetenzbereich „Produzieren und Präsentieren“: Schülerinnen und Schüler sollen KI-gestützte Werkzeuge zur Ideenfindung und Gestaltung einsetzen, Ergebnisse prüfen, überarbeiten und begründet in eigene Produkte integrieren können. Ausdrücklich genannt wird außerdem die Fähigkeit, eigene KI-Assistenten zu entwickeln oder weiterzuentwickeln. Damit erweitert sich die Perspektive von der Nutzung vorhandener Programme auf die aktive Gestaltung KI-gestützter Anwendungen.
Hinzu kommen rechtliche und ethische Fragen. Schülerinnen und Schüler sollen Urheber- und Persönlichkeitsrechte berücksichtigen und Grundlagen der KI-spezifischen Regulierung kennenlernen, etwa der KI-Verordnung der Europäischen Union. Auch Datenschutz und Datensparsamkeit werden ausdrücklich genannt. Wer KI-Anwendungen nutzt, soll einschätzen können, welche Informationen eingegeben werden dürfen und welche Risiken damit verbunden sind.
Der Kompetenzrahmen nimmt zudem mögliche Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung in den Blick. Schülerinnen und Schüler sollen problematische Nutzungsmuster erkennen und vermeiden. Eine bemerkenswerte Anforderung lautet, dass sie lernen sollen, „zwischen menschlicher Kommunikation und Mensch-Maschine-Kommunikation auch emotional unterscheiden“ zu können. Damit wird auch der Umgang mit KI-Systemen, die menschliche Gesprächspartner simulieren, zum Bildungsgegenstand.
„Unser Anspruch ist, dass alle junge Menschen die Chancen neuer Technologien nutzen können, ohne ihre Eigenständigkeit an sie abzugeben“
Neben dem individuellen Umgang mit KI rückt deren gesellschaftliche Bedeutung in den Mittelpunkt. Schülerinnen und Schüler sollen verstehen, wie Algorithmen beeinflussen, welche Informationen sichtbar werden, welche Themen Aufmerksamkeit erhalten und wie dadurch öffentliche Debatten geprägt werden. Ausdrücklich vorgesehen ist die Sensibilisierung gegenüber Deepfakes und KI-verstärkter Desinformation. Auch die Auswirkungen algorithmischer Systeme auf politische Meinungsbildung und Entscheidungsfindung sollen behandelt werden.
Die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) verbindet diese Anforderungen mit der Frage nach gleichen Bildungschancen. „Digitale Mündigkeit darf keine Frage des Geldbeutels der Eltern oder der Herkunft sein. Unser Anspruch ist, dass alle junge Menschen die Chancen neuer Technologien nutzen können, ohne ihre Eigenständigkeit an sie abzugeben.“
Dazu gehört nach dem Kompetenzrahmen auch ein grundlegendes technisches Verständnis. Schülerinnen und Schüler sollen zentrale Konzepte maschinellen Lernens und deren Grenzen kennenlernen, algorithmische Strukturen erkennen und selbst strukturierte Lösungswege entwickeln können. KI soll also nicht nur angewendet, sondern in ihren grundlegenden Funktionsweisen verstanden werden.
Wie diese Kompetenzen in den Unterricht integriert werden, bleibt allerdings weitgehend den Ländern und Schulen überlassen. Der Kompetenzrahmen beschreibt Anforderungen, enthält aber weder einen verbindlichen Stundenumfang noch eine Zuordnung zu bestimmten Jahrgangsstufen. Auch konkrete Unterrichtssequenzen oder Prüfungsformate werden nicht festgelegt. Die Bildungsministerkonferenz kündigt allerdings begleitende Unterstützungsangebote an, die ausdrücklich auch eine Auseinandersetzung mit den Auswirkungen auf die Prüfungskultur ermöglichen sollen. Nordrhein-Westfalens Schulministerin Dorothee Feller (CDU) erklärt: „Entscheidend ist, dass der Kompetenzrahmen Lehrkräften im Unterricht wirklich hilft. Mit den Unterstützungsangeboten wollen wir ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit KI geben.“
Vorgesehen sind unter anderem eine interaktive Übersicht über die sechs Kompetenzbereiche mit Reflexionsfragen und weiterführenden Links sowie 22 Reflexionskarten für die Arbeit an Schulen. Hinzu kommt eine digitale Fassung der Karten zur Standortbestimmung und Dokumentation. Außerdem soll ein „KMK-Navigator für KI-Kompetenzen“ in den gemeinsamen Chatbot AIS.chat integriert werden.
Der Kompetenzrahmen und die begleitenden Unterstützungsangebote gehen auf die KI-Arbeitsgruppe der KMK unter Federführung Nordrhein-Westfalens zurück. Sie richten sich an Lehrkräfte, Fachschaften, Schulleitungen, Schulentwicklungsteams und Schulaufsichten. Nach ihrer Vorstellung im Rahmen entsprechender Veranstaltungen sollen sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz veröffentlicht werden.
Der Kompetenzrahmen selbst ist bereits zugänglich. Offen bleibt allerdings, wie die Schulen die zusätzlichen Anforderungen personell, zeitlich und technisch bewältigen sollen. Der Beschluss enthält weder konkrete Aussagen zu zusätzlichen Ressourcen noch verbindliche Vorgaben zur Qualifizierung der Lehrkräfte. Auch die Frage, wie die neuen Kompetenzen in bestehende Lehrpläne und schulische Arbeitsabläufe integriert werden, wird nicht abschließend beantwortet.
Anna Stolz verweist deshalb auf die praktische Umsetzung als entscheidenden Maßstab: „Besonders wichtig ist mir, dass unsere Lehrkräfte und Schulen auch konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung bekommen. Denn am Ende kommt es darauf an, dass unsere Schülerinnen und Schüler diese Fähigkeiten im Unterricht tatsächlich erwerben.“ News4teachers
Der vollständige KMK-Kompetenzrahmen „Bildung in der digitalen Welt“ – Aktualisierung im Kontext Künstlicher Intelligenz (2026) ist online abrufbar.
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Ok, sehr schönes „Wünsch-Dir-Was“…
Und ich behaupte einmal, dass was sich die KMK hier vom durchschnittlichen Schüler wünscht, vom kritischen Umgang mit KI, über das Aufsetzen von eignenen KI-Assistenten, das Wissen über die technischen Grundlagen (maschinelles Lernen, wie die Algorithmen funktionieren), bis hin zu rechtlichen (KI-Verordnung) und ethischen Grundlagen, das können nicht einmal „Experten“, die sich seit Jahren mit dem Thema befassen, und wenn, dann nur für ihren kleinen Spezialbereich (Anwälte für IT-Recht oder Wissenschaftler für Neuronale Netze).
Also letztendlich wieder ein wenig hilfreiches KMK-Papier, das die Existenzberechtigung dieser Behörde sicherstellt, aber die Lehrkräfte an der Front wieder einmal im Regen stehen lässt, da sie weder die Zeit noch das Wissen haben, all diese Themenbereichen methodisch und didaktisch aufzuarbeiten.
Wieso Ressourcen? Wir entwickeln aus dem Kompetenzrahmen ein schulinternes Konzept und integrieren das in jeden fachbezogenen schulinternen Lehrplan. Es wurde ja extra noch nichts konkret festgelegt…Das geht an die Schulaufsicht und wird abgespeichert, nur noch ein paar Nachmittage mehr, wer ist denn schon ausgelastet.
Ach, es soll auch umgesetzt werden? Ups….
Wir arbeiten doch so gerne daten- und feedbackgestützt, also eine winzige Nachfrage: anhand welcher konkreten Marker soll beurteilt werden, ob dieser Kompetenzrahmen passend ist, um die gesteckten Ziele zu erreichen?
Übrigens, was wird denn passieren, wenn SchülerInnen sich nicht an Kennzeichnung von KI-generierten Ergebnissen halten? Wenn ihnen mehr an ’schnell erledigen‘ als an ‚kritischer Reflexion des KI-Einsatzes‘ gelegen ist? Soll ja mitunter vorkommen…