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Arabisch oder Ukrainisch: Grüne wollen Herkunftssprache als zweite Fremdsprache anerkennen

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STUTTGART. Die Herkunftssprache als Fremdsprache in der Schule anerkennen – das würde Kindern aus Familien mit Migrationsgeschichte helfen, betont Katrin Eder, Fraktionschefin der Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag. Somit könne die Maßnahmen auch zu etwas mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem führen.

Anerkennung von Ukrainisch als zweite Fremdsprache? (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Die rheinland-pfälzische Grünen-Fraktion will mit einer Änderung bei der Anerkennung von Fremdsprachen das Bildungssystem ein Stück weit durchlässiger machen. Sie spricht sich dafür aus, dass zweisprachig aufwachsende Kinder ihre Herkunftssprache als zweite Fremdsprache anerkannt bekommen, wie Fraktionschefin Katrin Eder in Mainz sagte.

Eine fehlende zweite Fremdsprache kann zum Hindernis beim Wechsel etwa von einer Realschule auf ein Gymnasium oder an einer Gesamtschule beim Sprung in die gymnasiale Oberstufe sein.

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Faktor soziale Herkunft zumindest etwas aufbrechen

«Für Kinder aus Familien mit Migrationsgeschichte geht der Weg eher mal in die Realschule oder in die Gesamtschule und weniger häufig ins Gymnasium», sagte Eder. «Wenn man dann sagen würde: Wenn diese Schülerinnen und Schüler danach Abitur machen wollen, bekommen sie ihre Muttersprache als zweite Fremdsprache angerechnet, könnte das auch die Durchlässigkeit im Bildungssystem erhöhen.»

Die PISA-Studie habe gezeigt, dass in keinem anderen Land der Bildungserfolg so sehr vom Einkommen und vom sozialen Status abhängt wie in Deutschland. «Das betrifft natürlich auch viele Familien und Jugendliche mit Migrationsgeschichte», betonte Eder. Wenn jemand Englisch könne und zudem Arabisch oder Ukrainisch als Muttersprache habe, sei das auch eine Qualität, die man honorieren und wertschätzen solle, sagte die Grünen-Fraktionschefin.

Das könne die Bedeutung der sozialen Herkunft auf dem Weg zum Abitur zumindest etwas aufbrechen. «Wir werden das Bildungsministerium sehr stark ermutigen, diesen Weg zu gehen.» News4teachers / mit Material der dpa

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11 Kommentare
TaMu
17 Stunden zuvor

Ich finde das grundsätzlich sehr gut. Es wäre bei der vollen Anerkennung der Herkunftssprache meiner Meinung nach eine schriftliche und mündliche Prüfung notwendig. Viele Menschen sprechen ihre Herkunftssprache, können diese aber nicht schreiben. Wer schon als Kind nach Deutschland gekommen ist, hat in seinem Heimatland eher die Kinderversion seiner ursprünglichen Sprache gelernt. Zu Hause wird gesprochen, wie der Schnabel gewachsen ist, was häufig nicht der schulischen Bildung entspricht. Auch deutschsprachige Kinder könnten ohne Deutschunterricht in den allermeisten Fällen kein zeugnisfähiges Deutsch.
Man könnte natürlich im Zeugnis auch ohne Note und Prüfung vermerken: Herkunftssprache xy.
Dann müsste man aber auch bei Kindern und Jugendlichen Sprachkenntnisse eintragen, die sie auf anderem Weg erworben haben, beispielsweise, wenn sie einige Jahre im Ausland gelebt haben oder wenn ein nicht deutsches Elternteil zu Hause in seiner Herkunftssprache mit ihm spricht.

Bernd
9 Stunden zuvor
Antwortet  TaMu

… zumal der Literaturanteil aus dem Fremdsprachenunterricht bei als Kind erworbenen Sprachen komplett fehlt.

Jerunda
8 Stunden zuvor
Antwortet  Bernd

Bitte nicht alle über einen Kamm scheren! Das hängt sehr stark vom Elternhaus ab! Persönlich kenne ich mehrere Migranten-Familien mit großen Bücherregalen, in denen sowohl deutsche als ach muttersprachliche, manchmal auch noch englisch-sprachige, Bücher stehen, auch Kinderbücher. Die Kinder dieser Familien sind sowohl in Deutsch als auch in ihrer Muttersprache „belesen“.
Gerade heute erzählte mir eine Oma stolz von ihrem Enkel (Ukrainer, 4. Klasse), der kürzlich, zu ihrem Erstaunen, ein Kinderbuch auf ukrainisch las, obwohl er die ukrainische Schrift nie in der Schule gelernt hat (wurde in DE eingeschult). Er hat sich das selbst mit Hilfe der Eltern und Geschwister beigebracht.

Bernd
8 Stunden zuvor
Antwortet  Jerunda

Das dürfte aber die Ausnahme sein.

Jerunda
7 Stunden zuvor
Antwortet  Bernd

Dann kenne ich wohl einige „Ausnahmen“. Ich kenne aber auch deutsch-muttersprachliche Familien, die fast kein einziges deutsches Buch im Regal haben und wo weder Erwachsene, noch Kinder freiwillig lesen, da fehlt dann auch der z. T. „Literaturanteil“.. Sind auch „Ausnahmen“. 🙂
Wie viele Bücher werden denn heute noch im Literatur- oder Fremdsprachenunterricht vollständig von allen Schülern wirklich gelesen?

Emcy
10 Stunden zuvor

Mein Kind, kein Migrationshintergrund, Muttersprache: Deutsch, hat seit der Grundschule nebenher (in der Freizeit) japanisch gelernt und ist nun auf B2- Niveau. Es ist auf einem Gymnasium und hat neben Englisch Latein als zweite Fremdsprache. Könnte es sich auch Japanisch (wird nicht als Unterrichtsfach angeboten) als zweite Fremdsprache anerkennen lassen?

Sepp
8 Stunden zuvor
Antwortet  Emcy

Wenn die Schule Ihres Kindes Japanisch als Fremdsprache anbietet und entsprechend auch prüfen kann, warum nicht?

Steißtrommler
7 Stunden zuvor
Antwortet  Sepp

Eventuell gehen auch externe Sprachfeststellungsprüfungen bei einem entsprechend zertifizierten Institut!

Anders Leo Castor
6 Stunden zuvor
Antwortet  Steißtrommler

Sprachfeststellungsprüfungen beschränken sich auf Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die erst später in die Sekundarstufe I eingetreten sind, oder auf bestimmte Bildungsabschlüsse, die auf dem zweiten Bildungsweg (z. B. Berufsoberschule, Abendgymnasium) erworben worden sind.

Sepp
8 Stunden zuvor

Was bedeutet es überhaupt, eine Sprache als zweite Fremdsprache „anzuerkennen“?
Bisher heißt es doch, dass man eine bestimmte Zeit lang Unterricht in der Sprache hatte und in Prüfungen entsprechende Noten erreicht hat.

Unterricht in Türkisch und Arabisch gibt es in NRW bereits, bei Ukrainisch wurde schon hier diskutiert, dass es derzeit zu wenig geeignete Lehrkräfte gebe, auch um die entsprechenden Prüfungen abzunehmen.

„Wenn jemand Englisch könne und zudem Arabisch oder Ukrainisch als Muttersprache habe, sei das auch eine Qualität, die man honorieren und wertschätzen solle, sagte die Grünen-Fraktionschefin.“

Die Wertschätzung sollte aber nicht daher kommen, dass die Elten eine Sprache sprechen, sondern dass die Schüler sie auch entsprechend gut beherrschen. Natürlich sollen sie, sofern wir Lehrkräfte dafür haben, auch die Sprache ihrer Eltern systematisch lernen.
Wir haben aber Kinder und Jugendliche mit bspw. türkischen, kurdischen, arabischen oder polnischen Eltern, die klar sagen, sie könnten sich auf ihrer Muttersprache verständigen, aber sie bspw. nicht schreiben. Genau das sollte ja nicht passieren!

Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben, dass es auch vor über 20 Jahren schon Russisch-Unterricht bei uns gab. Es wurde bei Null angefangen und systematisch Sprache und Schrift vermittelt, so dass alle interessierten Schüler das lernen konnten. Natürlich saßen auch viele Kinder von Deutsch-Russen in den Kursen und hatten Vorteile.
Aber genau so sollte es doch auch mit Sprachen wie Arabisch oder Ukrainisch sein.

Anders Leo Castor
6 Stunden zuvor

Sorry, das ist grüner Bildungs-Bullshit.

Es gibt bezüglich des schulischen Fremdsprachenerwerbs bereits jetzt bestimmte Ausnahmeregelungen, die sich aber vollkommen zurecht auf Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache beschränken, die erst sehr spät in den Sekundarbereich I einer Schule in Deutschland eingetreten sind und in ihrem Herkunftsland keinen hinreichenden Unterricht in einer zweiten Pflichtfremdsprache erhalten haben. In diesen Fällen können entsprechende sprachliche Leistungen auch durch Ablegen einer Prüfung festgestellt werden.

Darüber hinaus gibt es keinen Grund, warum in Deutschland zweisprachig aufwachsende Kinder anders behandelt werden sollten als andere, auch wenn hier mal wieder das Lied von der Benachteiligung migrantischer Kinder und dem ungerechten, undurchlässigen Bildungssystem gesungen wird.

Beides trifft in diesem Zusammenhang nicht zu.

Schüler, die in der Sekundarstufe I (z. B. an der Realschule, Gemeinschaftsschule oder auch an der integrierten Gesamtschule) keine 2. Fremdsprache durch durchgängigen Unterricht in vier aufsteigenden Jahren erworben haben, sind lediglich verpflichtet, in der Oberstufe eine zweite Fremdsprache im Umfang von 12 Wochenstunden (über drei Jahre gerechnet zu belegen). Das ist auch in Rheinland-Pfalz so.

Das Fehlen einer 2. Fremdsprache beim Übergang in die Oberstufe ist weder ein sonderliches Hindernis auf dem Weg zum Abitur, noch würde durch die Anerkennung einer Herkunftssprache als 2. FS die Durchlässigkeit des Schulsystems erhöht werden. Was Frau Eder in diesem Zusammenhang behauptet, liegt leider irgendwo zwischen dumm und uninformiert.

Da kann sie das Bildungsministerium auch noch so sehr „ermutigen, diesen Weg zu gehen.“ Für die Umsetzung ihrer Ideen müssten erst einmal die KMK-Vereinbarungen zur Sekundarstufe I sowie zur Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung geändert werden, was so schnell nicht mehrheitsfähig sein dürfte. Andernfalls wäre die Anerkennung des Abiturs in RP gefährdet. Viel Spaß damit.

In beiden Vereinbarungen ist ausdrücklich von Unterricht im erforderlichen Umfang die Rede. Es geht nicht um den Nachweis wie auch immer erworbener Kenntnisse. Sonst könnte man sich ja auch mit dem goldenen Schwimmabzeichen vom Sportunterricht oder durch Klavierstunden vom Musikunterricht freistellen lassen.

Im festen Glauben, sich hier im Sinne der Bildungsgerechtigkeit hervorzutun, untergraben die Grünen durch solche Äußerungen letztlich die Schulpflicht und nähern sich den AfD-Vorstellungen einer Bildungspflicht an. Dass Frau Eder das nicht einmal merkt, ist besonders erschreckend.

Gut gemeint ist halt wieder einmal nicht gut gemacht.