Start Tagesthemen Mehrjährige Haftstrafe droht: Dauerkranke Lehrerin nun wegen Betrugs angeklagt

Mehrjährige Haftstrafe droht: Dauerkranke Lehrerin nun wegen Betrugs angeklagt

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DUISBURG. Fast 17 Jahre lang hat eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen keinen Unterricht erteilt – und trotzdem weiter ihre Bezüge erhalten. Dass die zuständige Schulaufsicht über Jahre nicht einschritt, hatte bereits für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Nun bekommt der Fall eine strafrechtliche Dimension: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung erhoben. Es geht um rund 248.000 Euro, angeblich falsche Krankschreibungen – und selbst ausgestellte Tauchtauglichkeitsbescheinigungen unter dem Namen einer Ärztin, die gar nicht existiert.

Ein Gericht wird sich mit dem Fall beschäftigen. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Eine seit rund 17 Jahren krank geschriebene Lehrerin aus Wesel am Niederrhein ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt worden. Ihr wird vorgeworfen, rund 248.000 Euro zu Unrecht erhalten zu haben. Der Fall der Pädagogin, die an einem Berufskolleg tätig war, hatte bereits im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt und auch die NRW-Landespolitik beschäftigt.

Im Fall einer Verurteilung droht der Frau theoretisch eine mehrjährige Haftstrafe. Die Lehrerin habe sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert, teilte die Duisburger Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Seit 2009 nicht mehr unterrichtet, aber weiter bezahlt

Die Pädagogin hatte seit 2009 nicht mehr unterrichtet, aber weiter ihre Bezüge kassiert. Immer wieder ließ sie sich krankschreiben, ohne dass das Land eingriff und eine amtsärztliche Untersuchung einforderte. Deswegen wurde bereits ein Disziplinarverfahren gegen die Frau und einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf eröffnet.

Sie wurde vom Land in den Ruhestand versetzt, wogegen sie sich aber rechtlich zur Wehr setzt. Das Disziplinarverfahren ruht nach früheren Angaben, bis in dem Strafverfahren eine Entscheidung vorliegt.

Der Vorwurf der Urkundenfälschung kommt hinzu, weil die Lehrerin laut Staatsanwaltschaft als aktive Tauchsportlerin zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen unter dem falschen Namen einer nicht existenten Ärztin selbst ausgestellt haben soll.

Zehn AU-Bescheinigungen in vier Jahren

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bezieht sich nur auf die Jahre zwischen März 2021 und März 2025. Für die Zeit davor seien die Anschuldigungen bereits verjährt. Die Frau soll in dem strittigen Zeitraum ihrer Schule zehn unzutreffende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben, so die Staatsanwaltschaft. Tatsächlich sei ihr aber bewusst gewesen, dass sie arbeitsfähig war.

Im März hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg über eine Hausdurchsuchung bei der Frau berichtet. Bei der strafrechtlichen Prüfung des Falls hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Frau bewusst falsche Angaben gegenüber dem Land als ihrem Dienstherrn gemacht habe, hatte die Behörde bereits im Frühjahr mitgeteilt.

Für parallele Berufstätigkeit keine konkreten Beweise

Die Ermittler hatten auch Hinweise geprüft, nach denen die angeblich dienstunfähige Lehrerin gleichzeitig als Heilpraktikerin gearbeitet und an einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben soll. Dafür hätten sich aber letztlich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, so die Staatsanwaltschaft. News4teachers / mit Material der dpa

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