Lehrer hat Affäre mit 14-Jähriger – Freispruch sorgt für Empörung

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KOBLENZ. Die Deutsche Kinderhilfe meint, das Urteil stelle „regelrecht eine Ermunterung für sexuellen Missbrauch dar“: Ein Lehrer, der mit einer 14-jährigen Schülerin über Monate immer wieder geschlafen hatte, ist jetzt in dritter Instanz freigesprochen worden.

Die "Bild"-Zeitung schreibt von einem "Skandal-Urteil". Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Die "Bild"-Zeitung schreibt von einem "Skandal-Urteil". Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Auf einem Schulausflug waren sich laut „Süddeutscher Zeitung“ die Neuntklässlerin aus dem rheinland-pfälzischen Kreis Neuwied und der 32-jährige Lehrer, der in ihrer Parallelklasse unterrichtete, nähergekommen. Das Mädchen und der verheiratete Pädagoge seien danach auf dem Schulhof und im Chat in Kontakt geblieben. Ein Jahr nach der Klassenfahrt sei es zum ersten Sex gekommen. Das Verhältnis habe fünf Monate gedauert, mindestens 22 Mal habe der Lehrer mit der Schülerin geschlafen. „Der Pädagoge, der katholische Religion, Mathematik und Englisch unterrichtet und auch als Vertrauenslehrer fungiert, trifft sich sogar im Putzraum der Schule mit dem Mädchen. Immer wieder drängt er es, die Beziehung geheim zu halten“, heißt es in dem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Als die Affäre dann doch bekannt wird, leugnet sie der Lehrer zunächst hartnäckig, wird aber dann – nach einem Geständnis – vom Amtsgericht Neuwied zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Konsequenz des Urteils: Der mittlerweile suspendierte Lehrer hätte seinen Job und den Beamtenstatus verloren.

Dagegen wehrte er sich. In zweiter Instanz vor dem Landgericht Koblenz wurde seine Revision noch zurückgewiesen; das Oberlandesgericht Koblenz gab dem Mann aber nun überraschend Recht. Fabian Scherf, Richter dort, begründete gegenüber „Bild.de“ das Urteil: „Grundsätzlich ist in Deutschland ein sexuelles Verhältnis zwischen einer 14-jährigen und einem 32-jährigen nicht strafbar. Gesetzliche Ausnahmen von diesem Grundsatz sind dann vorgesehen, wenn bestimmte Abhängigkeitsverhältnisse zwischen beiden bestehen. Nur in diesen Fällen kommt bei einem solchen sexuellen Verhältnis überhaupt eine Strafbarkeit in Betracht.“ Und warum dann der Freispruch? Scherf: „Es bestand kein Obhutsverhältnis. Er war nicht ihr Klassen- oder Fachlehrer, sondern ist nach Beginn des sexuellen Verhältnisses in drei Fällen als Vertretungslehrer eingesprungen. Dieser Sachverhalt musste bei der derzeit geltenden Gesetzeslage und nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zu einem Freispruch führen.“

„Juristische Spitzfindigkeiten“

Das Urteil sorgt bundesweit für Empörung. Der Deutsche Kinderschutzbund kritisierte den Freispruch scharf. „Das Urteil geht an der Realität vorbei“, sagte der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Christian Zainhofer der Nachrichtenagentur „dapd“. Den Richtern warf er „juristische Spitzfindigkeiten mit fatalen Folgen“ vor. Zainhofer forderte, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz schleunigst den gesetzlichen Schutz von Schülern verbessere. Die Deutsche Kinderhilfe befürchtet eine „fatale Signalwirkung“. Vom Land Rheinland-Pfalz forderte die Organisation eine Bundesratsinitiative, um das Strafrecht dergestalt zu ändern, dass solche Fälle zweifelsfrei als sexueller Missbrauch Schutzbefohlener bestraft werden.

Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium äußerte sich laut „dapd“ „sehr überrascht“  über das Urteil. Der Richterspruch sei realitätsfern. Eine Sprecherin sagte, es würden mögliche Änderungen des Schulrechts geprüft.

Das Urteil sei eine „Katastrophe“, meint laut „Rhein-Zeitung“ auch der Rektor der betroffenen Schule. „Die Entscheidung verkennt die Realitäten an Schulen völlig.“ Die Eltern des Mädchens reagierten dem Bericht zufolge „total niedergeschlagen“. Der Schaden für das Seelenleben seiner Tochter und die Familie sei nicht zu bemessen, meinte der Vater. Lena W. hat die Schule inzwischen verlassen und eine Ausbildung begonnen. Immer wieder sei sie in psychologischer Behandlung, heißt es.

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