Vor zehn Jahren: Schulmassaker am Gutenberg-Gymnasium

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ERFURT. Im April 2002 erschoss ein 19-Jähriger am Erfurter Gutenberg-Gymnasium 16 Menschen und tötete sich dann selbst. Wir dokumentieren wichtige Ereignisse an diesem Tag.

Außenaufnahme des Haupteingangs des renovierten Gutenberg-Gymnasiums in Erfurt. Foto: CTHOE / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Außenaufnahme des Haupteingangs des renovierten Gutenberg-Gymnasiums in Erfurt. Foto: CTHOE / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Der Ablauf: Am Morgen des 26. April 2002 verabschiedet sich ein 19-jähriger Schüler von seinen Eltern mit der Lüge, er gehe zur Abiturprüfung in die wenige Minuten entfernte Schule. Um 10.45 Uhr betritt er das Gebäude und erkundigt sich beim Hausmeister nach der Direktorin. In einer Toilette zieht er sich eine schwarze Vermummung an und nimmt eine Pistole. Eine Pumpgun trägt er auf dem Rücken, schießt wegen eines Defekts aber nicht mit ihr.

Um 10.58 Uhr erschießt er im Sekretariat die stellvertretende Schulleiterin und eine Sekretärin. In den nächsten knapp zehn Minuten tötet er auf seinem Weg durch die Schule elf Lehrer. Mit Schüssen durch eine geschlossene Zimmertür trifft er ein Mädchen und einen Jungen, die an ihren Verletzungen sterben. Von einem Treppenaufgang aus tötet er einen der ersten eintreffenden Polizisten auf der Straße. Der 19-Jährige begegnet in der Schule kurz darauf einem Lehrer, der ihn nach einem Wortwechsel in einem Zimmer einschließt. Dort erschießt sich der Schüler, als Polizisten kommen.

Der Polizeieinsatz: Er war umstritten, weil das Spezialeinsatzkommando nach Berichten über einen zweiten Täter das Gebäude mehrere Stunden lang Raum für Raum durchsuchte. In dieser Zeit konnten Rettungskräfte nicht zu allen Opfern vordringen. Der Verdacht auf einen zweiten Täter bestätigte sich nicht. Die neue Polizeitaktik sieht nun vor, dass auch Streifenpolizisten in solchen Fällen sofort in das Gebäude zum Täter vordringen sollen.

Die Waffe: Im Herbst 2000 trat der Schüler in einen Schützenverein ein. Ein Jahr später erhielt er die Waffenbesitzkarte und kaufte sich Pistole und Pumpgun. In beiden Fällen gab es Unstimmigkeiten. Unter anderem bemerkte das Ordnungsamt nicht, dass der spätere Täter im Gegensatz zum Händler den Kauf der Pistole nicht anmeldete. dpa

 

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