Inklusion: NRW gesteht den Schulträgern einen Notausstieg zu

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DÜSSELDORF. Bislang hinkt Nordrhein-Westfalen bei der Inklusion hinterher. Das soll jetzt anders werden: Das rot-grüne Landeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Rechtsanspruch auf gemeinsamen Unterricht für Kinder mit und ohne Behinderung vorsieht. Allerdings: Eine Ausnahme ist vorgesehen.

Tausende Lehrer zusätzlich werden laut Bertelsmann-Stiftung bundesweit benötigt, wenn in Deutschlands Schulen inklusiv - wie hier an der Gesamtgrundschule Eitorf - gelernt wird. Foto: Bertelsmann Stiftung / Ulfert Engelkes
Tausende Lehrer zusätzlich werden laut Bertelsmann-Stiftung bundesweit benötigt, wenn in Deutschlands Schulen inklusiv – wie hier an der Gesamtgrundschule Eitorf – gelernt wird. Foto: Bertelsmann Stiftung / Ulfert Engelkes

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will vom Schuljahr 2014/15 an schrittweise einen Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in einer Regelschule einführen. Einen bedingungslosen Rechtsanspruch wird es aber nicht geben: Die kommunalen Schulträger können ihre Zustimmung verweigern, wenn der Aufwand für den gemeinsamen Unterricht Behinderter und Nichtbehinderter unvertretbar ist.

Mit dieser Ausnahmeklausel kommt die Regierung den Kommunen entgegen, die sich bereits im vergangenen Jahr gegen zu hohe Ansprüche gewehrt hatten. Ursprünglich wollte die Regierung schon zum kommenden Schuljahr einen Rechtsanspruch einführen. Die Oppositionsfraktionen und der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) sehen in dem Gesetzentwurf vieles unbeantwortet. Der VBE forderte eine doppelte Fachkräfte-Besetzung und eine Begrenzung auf 24 Schüler in allen inklusiven Klassen.

Mit inklusiver Schule als Regelfall soll zunächst in den Klassen 1 und 5 an Vorreiterschulen begonnen werden. «Also nicht gleichzeitig überall an allen Schulen», unterstrich Löhrmann. «Wir setzen nicht auf eine abrupte Kehrtwende per Knopfdruck.»

Nordrhein-Westfalen hinkt bei der Inklusion an den Schulen bislang dem Bundesdurchschnitt hinterher. Die Inklusion im NRW-Schulsystem komme nur in kleinen Schritten voran, heißt es in einer  aktuellen Studie des Bildungsforschers Klaus Klemm im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Vor vier Jahren hatte sich Deutschland verpflichtet, Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten. Seitdem ist der Anteil der Förderschüler, die in NRW eine reguläre Schule besuchen, von 12,4 auf 19,2 Prozent gestiegen – also auf knapp ein Fünftel. Nur in Hessen und Niedersachsen sei der Inklusionsanteil geringer. Im Bundesdurchschnitt geht jedes vierte Kind mit Förderbedarf auf eine reguläre Schule.

In vier Jahren die Hälfte der Förderschüler an Regelschulen?

Bis 2017 könnte es in NRW die Hälfte sein, sagte Löhrmann. «Das ist aber keine Quote die wir erreichen müssen. Entscheidend für das Tempo des Inklusionsprozesses ist der Wille der betroffenen Eltern.»

Sie sollen weiterhin eine Förderschule wählen können, auch wenn Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf künftig immer auch ein Platz in mindestens einer allgemeinen Schule angeboten werden soll. Allerdings soll es auch keinen bedingungslosen Anspruch auf Förderschulen geben, sondern nur dann, «wenn vor Ort entsprechender Bedarf vorhanden ist».

Dazu will die Regierung nach Gesprächen mit den Kommunen eine neue Mindestgrößenverordnung erlassen. Die derzeitige Regelgröße von 144 Schülern werde von 35 Prozent der 693 Förderschulen in NRW teils drastisch unterschritten, sagte Löhrmann. «Da hätte man genauer hingucken müssen.» Alle Landtagsfraktionen seien sich einig, dass es bei den Förderschulen einen Abschmelzprozess geben werde. Im vergangenen Schuljahr lernten rund 128 000 Schüler in NRW an Förderschulen.

Mit dem Haushaltsentwurf 2013 sollen die Sachmittel im Inklusionsfonds um 1,25 Millionen auf 3,7 Millionen verdreifacht werden. Damit soll ein umfangreiches Fortbildungsprogramm finanziert werden. Die Zahl der Lehrerstellen für gemeinsames Lernen soll bis 2017 von derzeit 1200 auf 3200 erhöht werden. Sonderpädagogen, die an inklusive Schulen wechseln, behalten ihr Gehalt. Niedriger besoldete Lehrer in der Primar- und Sekundarstufe I werden nach entsprechender Fortbildung hochgestuft, berichtete die Ministerin.

2012 hatte der Bildungsökonom Klemm bereits errechnet, dass – selbst wenn die Mittel der Sonderschulen weitgehend zu den Regelschulen umgeschichtet würden – in NRW jährlich mehr als 95 Millionen Euro für 1339 zusätzliche Lehrkräfte gebraucht werden, um inklusiven Unterricht in angemessener Qualität anzubieten. dpa

(25.3.2013)

Zum Bericht: „Studie: Kaum Fortschritte bei der Inklusion“

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