Inklusion: Landkreis Tübingen zieht vors Bundessozialgericht

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STUTTGART/Tübingen. Nicht nur in Baden-Württemberg streiten Land und Schulträger wer die Kosten der Inklusion tragen soll. Den Rechtsstreit mit einer Mutter um die Finanzierung eines Schulbegleiters will der Landkreis Tübingen nun nutzen um eine endgültige Klärung durch das Bundessozialgericht zu erreichen. Landrat Walter, zugleich Landkreistagspräsident, hält zudem eine Abschaffung von Sonderschulen für undenkbar

«Das Land soll sich zügig mit uns an einen Tisch setzen und klären, wer Anspruch auf welche Leistungen hat und wer diese Leistungen zu bezahlen hat», forderte der Präsident des Landkreistages Joachim Walter. «Die jetzige Situation ist absolut unbefriedigend – für die Eltern und für uns», sagte der jüngst an die Verbandspitze gewählte Christdemokrat.

Hand mit Geldscheinen
Der Landkreis Tübingen will gerichtlich klären lassen, wie die Kosten für die Inklusion aufgetielt werden sollen. Foto: tunguska / Flickr (CC BY 2.0)

Die Inklusion bringe enorme Kosten für die Extra-Betreuung der Kinder und ihre Beförderung mit sich. Die Summen reichten je nach Fall von mehreren hundert bis 35 000 Euro im Jahr. Hinzu kommen Kosten für Raum- und Sachausstattung der Schulgebäude auf die Gemeinden als Träger der Regelschulen zu. Eine grundsätzliche Kostenklärung erhofft sich Walter von einem Rechtsstreit, den sein Landkreis Tübingen derzeit mit einer Mutter ausficht.

Der Landkreis Tübingen will durch alle Instanzen gehen, um endgültig klären zu lassen, wie Kosten der Inklusion behinderter Kinder an Schulen aufgeteilt werden. Die Mutter eines Kindes mit Trisomie 21 hatte vom Kreis die Finanzierung eines Schulbegleiters gefordert. Auf den negativen Bescheid des Landkreises Tübingen hin klagte sie vor dem Sozialgericht Reutlingen, wo sie unterlag. Der Kreis hatte argumentiert, dass es sich bei Aufgaben wie dem Einräumen des Schulranzens und der Orientierung im Schulhaus um Aufgaben handele, die zur Arbeit einer regulären Lehrkraft gehörten und damit in die Zuständigkeit des Landes fielen.

In zweiter Instanz, vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg, war die Mutter dagegen erfolgreich. Es verpflichtete den Landkreis Tübingen als Träger der Eingliederungshilfe, die Kosten einer qualifizierten Schulbegleitung im Umfang von 17 Stunden und 15 Minuten pro Woche bis zu einem Betrag von höchsten 43 Euro pro Stunde zu übernehmen. Zwar sei der Hilfebedarf pädagogischer Natur, übersteige aber den Kernbereich des pädagogischen Auftrags der Schule. Gegebenenfalls könne sich der Kreis bei der Schulverwaltung die Kosten erstatten lassen. Der Landkreis Tübingen will aber weitergehen und eine endgültige Klärung beim Bundessozialgericht erreichen, die nicht vor kommendem Jahr zu erwarten ist.

Damit aber der Zwist nicht auf dem Rücken der Eltern ausgetragen wird, ist der Landkreis nach eigenen Angaben in Vorleistung getreten und übernimmt nicht nur die Kosten der Klägerin, sondern aller betroffenen Eltern vorläufig. Die Eltern haben im Gegenzug alle Ansprüche der erbrachten Leistung dem Landkreis abzutreten, damit der Kreis sie später gegenüber dem Land geltend machen kann.

Das Ziel des Landes, den Eltern behinderter Kinder Wahlfreiheit für ihre wohnortnahe Wunschschule zu gewähren, ist indes nach Worten des Verbandschefs aus dem Stand unrealistisch. Stattdessen halte er kurzfristig Schwerpunktschulen für die Inklusion von Gruppen behinderter Schüler für möglich. Ein Abschaffung der Sonderschulen, wie sie die Elterninitiative «Gemeinsam leben – gemeinsam lernen» fordert, sei undenkbar. «Wir müssen das Thema von den Bedürfnissen der Kinder her denken.» Insbesondere für schwerst mehrfach behinderte Kinder seien die Sonderschulen weiterhin notwendig, möglicherweise in verringerter Zahl. Je nach Behinderung gibt es davon neun Ausprägungen – von Schulen für Erziehungshilfe bis hin zu Schulen für Sehbehinderte. Derzeit besuchen 50 000 Schüler 600 Sonderschulen.

«Seit den 60er Jahren werden die Sonderschulen als pädagogischer Gewinn angesehen. Diese Errungenschaft sollte man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen», unterstrich Walter. Zuvor seien viele behinderte Kinder gar nicht zur Schule gegangen, manche waren auf der Regelschule und einige in karitativen Einrichtungen. Das Thema sorge für Unruhe bei den Eltern. Es häuften sich Fragen wie: «Aber unsere Sonderschule bleibt doch hoffentlich erhalten?» Für die Kinder sei der Besuch der Sonderschule keine Sackgasse. «Im Prinzip haben behinderte Schüler an Regelschulen und an Sonderschulen die gleichen Chancen, den Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.»

Walter betonte, dass das Land sonderpädagogische Förderung behinderter Kinder an den Regelschulen sicherstellen müsse. Die Lehrer an den Regelschulen seien dafür aber nicht ausgebildet. Die besondere Qualifikation von Sonderschullehrern müsse erhalten bleiben und deshalb auch der entsprechende Studiengang.

Damit wandte sich Walter gegen Vorschläge einer Expertenkommission, die Sonderpädagogischen Studiengänge aufzugeben und eine entsprechende Grundbildung in alle Lehramtsstudiengänge zu integrieren. «Wir sind sehr gut mit diesen hervorragend ausgebildeten Lehrkräften gefahren.» Er bezweifele, dass «Sonderpädagogen light» in Regelschulen die Inklusion behinderter Kinder optimal umsetzten. (news4teachers mit Material der dpa)

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