
Der schwarz-grünen Landesregierung von Nordrhein-Westfalen schlägt wegen des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes massiv Gegenwind entgegen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnete den Entwurf als «Misstrauensgesetz». Es gebe gar keine Schutzlücke, wie sie von den Befürwortern des Gesetzes immer wieder ins Feld geführt werde, sagte GdP-Landeschef Patrick Schlüter in Düsseldorf.
«Diskriminierung ist in unserem Land bereits jetzt verboten, aus guten Gründen.» Wer sich diskriminiert fühle, habe bereits heute rechtsstaatliche und effektive Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz soll die rechtliche Stellung Benachteiligter gegenüber staatlichen Einrichtungen des Landes stärken. Laut dem schwarz-grünen Gesetzentwurf soll es künftig allen Landesstellen verboten sein, jemanden etwa aufgrund von antisemitischen oder rassistischen Zuschreibungen, Nationalität, Herkunft, Religion, Geschlecht, Sexualität, Behinderungen oder Alter zu diskriminieren – zum Beispiel bei einer Job-Bewerbung. Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Für kommunale Behörden wird es allerdings nicht gelten.
«Ich bin sicher, dass das Landesantidiskriminierungsgesetz einen wichtigen Beitrag zu unserer offenen und vielfältigen Gesellschaft leisten wird», erklärte Gleichstellungsministerin Verena Schäffer (Grüne). «Wir schließen eine rechtliche Schutzlücke, um dazu beizutragen, dass alle Menschen von Behörden und Institutionen gleichbehandelt werden.»
Sie habe sehr großes Vertrauen in die Arbeit der Polizei und aller anderen Beschäftigten des Landes. «Dennoch kann es in allen staatlichen Behörden und Institutionen zu Diskriminierung kommen.» Dafür gelte aber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes nicht. Diese Lücke werde in NRW mit dem neuen Landesgesetz geschlossen.
27.000 unterschreiben Petition
GdP-Landeschef Schlüter sprach von einem «verkorksten Gesetzesvorhaben», das durch eine faktische Beweislastumkehr pauschal eine Misstrauenskultur gegen die Polizei und alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes schaffe.
Die GdP startete vor drei Wochen eine Petition gegen das Gesetz, die bisher von mehr als 27.000 Menschen unterzeichnet worden sei. Schlüter sagte, auch CDU-Kommunalpolitiker fühlten sich nicht wohl mit dem Gesetz.
Gerade Polizisten gegenüber gebe es nach einem Eingreifen in Konflikten «die Neigung, sich zu revanchieren», sagte Schlüter. «Wir erleben das heute schon mit den Retourkutschen-Anzeigen nach dem Strafrecht.» Mit dem neuen Gesetz käme dann ein weiterer Hebel hinzu, um sich über Polizisten zu beschweren. Wenn es wirklich eine Schutzlücke bei Diskriminierung gäbe, müsse das Gesetz auch für Kommunen gelten, etwa für Ordnungsämter, im Nahverkehr oder in Kitas, sagte Schlüter.
Entschädigungsklagen werden befürchtet
FDP-Landtagsfraktionschef Henning Höne kritisierte eine weitreichende Beweislastumkehr, unklare Haftungsregeln und Rechtsunsicherheit durch das geplante Gesetz. Die Folge seien mehr Dokumentationsaufwand, erhebliches Missbrauchspotenzial und im Zweifel ein Zögern in entscheidenden Momenten.
«Künftig kann dann praktisch jede staatliche Entscheidung, sei es von der Polizei, aber sei es auch im Klassenzimmer, erst einmal unter Diskriminierungsverdacht hinterfragt werden», sagte Höne. Polizei und Lehrkräfte müssten dann das Gegenteil beweisen – «oder es kommt eben zu Entschädigungsklagen». Es drohe ein System, das weniger dem Schutz vor Diskriminierung diene als der Generierung von Entschädigungsansprüchen.
Dem widersprach Ministerin Schäffer. Bloße Vermutungen reichten nicht aus, es müssten immer Indizien vorgetragen werden, die eine Diskriminierung plausibel erscheinen ließen. Nicht einzelne Beamte würden belangt, sondern eine Beschwerde oder Klage richte sich immer gegen die staatliche Institution.
NRW ist das erste Flächenland, das ein Gesetz gegen Diskriminierung einführt. Bislang gibt es das nur im Stadtstaat Berlin. Die frühere Gleichstellungsministerin Josefine Paul (Grüne) hatte gesagt, mit dem Gesetz solle eine Schutzlücke, die bisher bei Diskriminierung durch öffentliche Stellen bestehe, geschlossen werden. Das Gesetzesvorhaben soll Personen stärken, die etwa bei Anträgen oder einer Bewerbung in einer staatlichen Stelle aufgrund persönlicher Merkmale benachteiligt werden.
Im Grundsatz begrüßten etwa Wohlfahrtsverbände, aber auch jüdische Beratungsstellen in einer Expertenanhörung des Landtags die Einführung eines Antidiskriminierungsgesetzes als wichtig und überfällig.
Klima der Unsicherheit in Schulen?
Aber auch von anderen Stellen kommt Kritik. Für Schulen sieht der Philologen-Verband keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Der Verband warnt vor einem «Klima der Unsicherheit», wenn Lehrkräfte in eine dauerhafte Prüfpflicht gerieten. Der Verband Bildung und Erziehung warnte vor Risiken für die Funktionsfähigkeit von Schulen und vor negativen Folgen für das pädagogische Handeln.
«Schulen und Hochschulen sind zentrale Orte demokratischer Verantwortung. Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung braucht deshalb klare gesetzliche Standards, verlässliche Verfahren sowie eine Kultur der Prävention», erklärt Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW.
Dass das Land Schutzlücken schließen will, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang offenlässt, bewertet die Gewerkschaft positiv. Gerade in zunehmend vielfältigen Lern- und Arbeitsumgebungen brauche es verbindliche Regeln gegen Diskriminierung und für gleichberechtigte Teilhabe. Zugleich kritisiert die GEW, dass der Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen unkonkret bleibe. «Ein Antidiskriminierungsgesetz entfaltet nur dann nachhaltig Wirkung, wenn Verfahren transparent und rechtssicher ausgestaltet sind», so Çelik. «Der Gesetzentwurf benennt zwar wichtige Ziele, bleibt jedoch bei Verfahrensfragen und beim Schutz der Beschäftigten zu unbestimmt. Unklar bleibt, welche Standards gelten und wie Beschäftigte während eines Verfahrens geschützt und beraten werden.»
Die GEW fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren nachzubessern und gemeinsam mit Gewerkschaften, Personalvertretungen und Antidiskriminierungsverbänden «tragfähige Regelungen für eine diskriminierungsfreie öffentliche Verwaltung und Bildungslandschaft» zu entwickeln. News4teachers / mit Material der dpa








