Gleiches Geld für gleiche Arbeit? – Lehrerin geht in Revision

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MAINZ. In einem Musterprozess für mehrere tausend Kollegen zieht eine Hauptschullehrerin aus dem Westerwald nun vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Pädagogin unterrichtet an einer Realschule Plus und fordert die Angleichung Ihre Gehalts an die bessere Bezahlung der dort ebenfalls arbeitenden Realschullehrer.

Der Streit um die Bezahlung einer Grund- und Hauptschullehrerin, die an einer Realschule plus unterrichtet, geht weiter. Nachdem die Pädagogin mit ihrer Forderung nach mehr Geld vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz gescheitert war, hat sie nun Revision eingelegt, wie der Verband Bildung und Erziehung (VBE) mitteilte. Damit landet der Musterprozess für mehrere Tausend betroffene Lehrer im Land vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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Allein die Versetzung in eine andere Organisationsform rechtfertigt nach Ansicht des Mainzer Bildungsministeriums kein höheres Gehalt für die Hauptschullehrerin. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Die Frau wehrt sich dagegen, dass sie an einer Realschule plus im Westerwald arbeitet, dort aber weniger verdient als ausgebildete Realschullehrer im Kollegium. Der VBE unterstützt die Klage. Die Realschule plus ist eine Schulform in Rheinland-Pfalz, die aus der Zusammenführung von Real- und Hauptschulen hervorgegangen ist.

Die Lehrerin steht seit 1975 im Dienst des Landes. Mit ihrer Klage war sie zunächst vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht gescheitert, Anfang Dezember hatte das OVG die Entscheidung bestätigt, allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Dass die Frau diesen Weg wählt, überrascht kaum. Ihr Anwalt Rolf Praml hatte das nach der OVG-Entscheidung angekündigt und gesagt, im Gegensatz zu anderen beamtenrechtlichen Auseinandersetzungen um einzelne Stellen werde hier eine ganze Berufsgruppe schlechter behandelt.

Das Land lehnt eine höhere Besoldung der Lehrerin mit Verweis auf deren Ausbildung ab. Das Bildungsministerium betont, Lehrämter seien an bestimmte Befähigungen und nicht bestimmte Tätigkeiten geknüpft. Allein die Versetzung in eine andere Organisationsform – etwa die Realschule plus – verändere nichts an der ursprünglichen Befähigung.

Dieser Linie folgte das OVG grundsätzlich. Innerhalb einer Übergangszeit nach Einführung der Realschulen plus sei es zulässig, an den bisherigen Laufbahnzweigen festzuhalten. Gleichzeitig betonten die Richter aber auch, es müsse eine Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnzweigen gewährleistet werden.

Es gehe darum, mehr soziale Gerechtigkeit unter Lehrern durchzusetzen, sagte VBE-Landeschef Gerhard Bold. «Und weil das politisch bisher nicht möglich war, müssen wir das rechtlich bis zur höchsten Instanz durchfechten.» Das Land verstecke sich hinter einem Dienstrecht, das so tue, als habe es nie eine Schulreform gegeben. (Christian Schultz ,dpa)

Zum Bericht: Gleiche Arbeit aber weniger Geld? Rasche Entscheidung im Streit um Bezahlung von Lehrerin erwartet

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