MÜNCHEN. Eine Lehrerin aus Mittelfranken dokumentierte über Wochen Temperaturen von bis zu 30 Grad in ihrem Klassenzimmer. Die Diskussion über „Hitzefrei“ half ihr nicht weiter – denn ihren Arbeitsplatz konnte sie nicht einfach verlassen. Der Fall macht auf eine Perspektive aufmerksam, die in der öffentlichen Debatte um die Unterrichtsbedingungen häufig in den Hintergrund tritt: den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Lehrkräften.

In einer mittelfränkischen Kreisstadt sah sich eine Lehrerin über mehrere Sommer hinweg mit einem Problem konfrontiert, das an vielen Schulen bekannt sein dürfte. Ihr Klassenzimmer befindet sich auf der Südostseite des Schulgebäudes direkt unter dem Dach. In den Monaten Mai bis Juli steigen die Temperaturen dort regelmäßig deutlich an. Nach Angaben des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) dokumentierte die Lehrerin die Bedingungen im Sommer 2024 durch Fotos eines Thermometers. Bereits um 7.30 Uhr wurden demnach Temperaturen zwischen 25,5 und 26 Grad gemessen. Ende Juni zeigte das Thermometer an einem Vormittag um 11.05 Uhr bereits 29,2 Grad an.
Die Lehrerin wandte sich zunächst an die Schulleitung. Diese leitete die Eingabe an die Stadtverwaltung weiter. Nach Darstellung des BLLV erhielt die Lehrkraft jedoch wiederholt keine konkrete Aussicht auf Abhilfe. Stattdessen sei ihr geraten worden, regelmäßig zu lüften. Besonders unverständlich erschien ihr dabei, dass kühlere Klassenräume im Erdgeschoss seit Jahren von der örtlichen Musikschule genutzt werden, während die Schule selbst keinen Zugriff auf diese Räume habe.
Der Fall steht im Mittelpunkt einer aktuellen Rechtskolumne des Leiters der BLLV-Rechtsabteilung, Andreas Rewitzer. Darin untersucht er, welche rechtlichen Möglichkeiten Lehrkräfte haben, wenn Unterrichtsräume im Sommer erhebliche Hitze entwickeln.
Die Debatte über hohe Temperaturen an Schulen wird meist unter dem Stichwort „Hitzefrei“ geführt. Tatsächlich kennt das Schulrecht entsprechende Möglichkeiten. Eine verbindliche Temperaturgrenze existiert jedoch nicht. Das Bayerische Kultusministerium verweist auf seiner Internetseite darauf, dass „eine gesetzliche oder sonstige rechtsverbindliche Regelung, wonach den Schülerinnen und Schülern ab einer bestimmten Temperatur oder unter sonstigen bestimmten Voraussetzungen ‚hitzefrei‘ zu gewähren ist oder gewährt werden kann, nicht existiert“.
Gleichzeitig stellt das Ministerium klar, dass Schulleitungen unter bestimmten Umständen Unterricht vorzeitig beenden können. In den veröffentlichten Hinweisen heißt es: „Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Gewährung von ‚hitzefrei‘ nicht möglich ist. Vielmehr liegt die Entscheidung hierüber im alleinigen Verantwortungsbereich der Schulleitungen, denen insoweit ein Organisationsermessen zusteht.“
„Die Schulleitungen entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie ,Hitzefrei‘ geben“
Auch in Baden-Württemberg gibt es keine landesweit verbindlichen Vorgaben. Wie der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in ihrem Jahrbuch 2025 dokumentiert, hält das dortige Kultusministerium an der Entscheidungskompetenz der Schulen fest. „Deshalb entscheiden die Schulleitungen nach wie vor in eigener Zuständigkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie ,Hitzefrei‘ geben“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Maßgeblich sei „das körperliche Wohl der Schülerinnen und Schüler entsprechend der konkreten örtlichen Verhältnisse“.
Doch die Diskussion über „Hitzefrei“ greift im geschilderten Fall zu kurz. Denn während die Regelungen auf Schülerinnen und Schüler zielen, stellt sich zugleich eine andere Frage: Unter welchen Bedingungen müssen Lehrkräfte eigentlich noch arbeiten? Darauf verweist auch die GEW. „Für Lehrkräfte ist die Schule ,Arbeitsplatz‘“, heißt es dort. Arbeiten bei extremer Hitze könne zu Gesundheitsbelastungen führen. Deshalb müsse der Arbeitgeber den Arbeitsplatz so einrichten, „dass keine Gefährdungen durch Hitze vom Arbeitsplatz ausgehen“.
Die Gewerkschaft verweist dabei auf die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5). Diese sehen grundsätzlich vor, dass die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Wird dieser Wert überschritten, sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Bei Temperaturen von mehr als 30 Grad müsse der Arbeitgeber „wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu verringern“.
Auf dieselben Regelungen verweist auch der BLLV. In der ASR A3.5 heißt es: „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen (…) soll +26° C nicht überschreiten.“ Weiter wird festgelegt: „Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten.“
Die Vorschriften sehen darüber hinaus weitere Maßnahmen vor, wenn hohe Außentemperaturen zu zusätzlicher Erwärmung führen. Genannt werden unter anderem eine wirksame Steuerung von Sonnenschutzanlagen, verstärkte Lüftung in den frühen Morgenstunden, nächtliche Auskühlung oder der Einsatz von Ventilatoren. Die ASR weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass Temperaturen oberhalb von 26 Grad in Einzelfällen bereits zu Gesundheitsgefährdungen führen können.
„Ein Recht auf Hitzefrei oder gar auf eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz besteht nicht“
Gleichzeitig macht die GEW deutlich, dass daraus kein automatischer Anspruch auf Unterrichtsausfall entsteht. „Ein Recht auf Hitzefrei oder gar auf eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz besteht nicht“, heißt es in dem Beitrag. Auch Temperaturen von mehr als 35 Grad führten nicht automatisch dazu, dass Beschäftigte nach Hause geschickt würden. Vielmehr dürfe dann lediglich in den betroffenen Räumen nicht mehr gearbeitet werden.
Genau an diesem Punkt sehen die Vebände ein strukturelles Problem. Für die bauliche Ausstattung der Schulen seien die Schulträger zuständig, schreibt die GEW, „also auch für Jalousien, Wärmedämmung etc.“. Für die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sei dagegen „gemäß §§ 3 und 13 Arbeitsschutzgesetz die Schulleitung zuständig; sie übt die Arbeitgeberfunktion aus“.
Auch Rewitzer verweist auf die geteilten Zuständigkeiten. Arbeitgeber der Lehrkräfte sei der Freistaat Bayern, die Schulgebäude gehörten jedoch den Kommunen. „Wirklich zuständig für einen effektiven Hitzeschutz, gerade in älteren Gebäuden, fühlt sich aber anscheinend weder die eine noch die andere Seite“, schreibt er in seiner Rechtskolumne.
Hoffnung setzt der Jurist auf den Aufbau des Arbeitsmedizinischen Instituts für Schulen in Bayern (AMIS-Bayern). Auf Nachfrage habe das Institut angeboten, Schulen im Rahmen von Begehungen zu unterstützen, Gefährdungsbeurteilungen zu begleiten und Vorschläge zur Verbesserung der Situation zu entwickeln. Ob daraus auch verbindliche Veränderungen vor Ort folgen können, sei derzeit allerdings noch offen.
Im konkreten Fall kam es schließlich zumindest zu einer teilweisen Entlastung. Die Lehrerin erhielt mit ihrer Klasse im folgenden Schuljahr ein anderes Klassenzimmer. Zusätzlich öffnete ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung in den frühen Morgenstunden die Fenster des Gebäudes, um die Räume vor Unterrichtsbeginn zu lüften. Nach Angaben des BLLV sorgte dies zumindest bis zur ersten Pause für spürbar angenehmere Temperaturen.
Für Rewitzer verweist der Fall damit auf eine Herausforderung, die weit über eine einzelne Schule hinausgeht. „Da heiße Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit häufiger werden und die Zahl der heißen Tage kontinuierlich zunimmt, wird es höchste Zeit, dass das Thema Hitzeschutz auf die Tagesordnung des Kultusministeriums kommt und man Wege sucht, Lernen in gesunder Umgebung auch im Sommer zu gewährleisten“, schreibt er. News4teachers










„Maßgeblich sei „das körperliche Wohl der Schülerinnen und Schüler entsprechend der konkreten örtlichen Verhältnisse“
Dann gebt verbindliche Kriterien vor und/ oder entlasst die Klassen oben bzw. auf der Sonnenseite früher, wenn es keinen Ausweichraum gibt!
So ist es.
Sonst kann doch für jeden Bockmist und für jeden Emo-Kram Fachunterricht ausfallen…
… aber bei einer ECHTEN, körperlich spür- und greifbaren Gefahr (Überhitzung bis hin zum Hitzeschlag), die jeden Unterricht zur Karrikatur macht – DA entdecken die sonst gerne zögerlich-ängstlichen Schulverwaltungen plötzlich den inneren preussischen Stahlhelm, während sie sich selbst natürlich soft-ice aufs Haupt streuen in ihren klimatisierten Büros: Durchhaltebefehl „Unterricht“ !
Wie üblich verdrehte Clownswelt: Wo man hart bleiben müsste immer zurückzucken und kuschen, wo man mit gesundem Menschenverstand mal Rücksicht nehmen könnte – „druff da!“.
Ganz ehrlich: Es gibt einen Unterschied zwischen „was durchziehen“ und „Aktionismus vortäuschen auf Kosten anderer“.
Bei 25, 26, bis zu 30 Grad (in seltenen Extremfällen mehr) können SuS nicht lernen.
Es einfach *trotzdem* zu tun ist menschenverachtender Unsinn.
Und zwar im Wortsinn, da der wirkliche Grund eine rein abstrakte Statistik (nicht stattgefundene Stunden) ist.
Und alle wissen es.
„So ist es.“
Danke 🙂
sic!
Und sehr elegant: …entdecken die sonst gerne zögerlich-ängstlichen Schulverwaltungen plötzlich den inneren preussischen Stahlhelm…
Aber 447 stimmt zu, sich an Schüler*innen zu orientieren („Maßgeblich sei „das körperliche Wohl der Schülerinnen und Schüler entsprechend der konkreten örtlichen Verhältnisse“), da sind wir ein ganzes Stück weiter als zuvor 😉
Uns wurde klar vom Schulamt gesagt, dass in solchen Fällen die Klassen durchgetauscht werden sollen, damit die Hitzebelastung verteilt wird. Unsere Verwaltungsräume stehen voll in der Sonne und weil wir nicht durchlüften können und nachts niemand lüften möchte (was baulich wie gesagt nicht geht), ubd wir liegen im Sommer immer über 32 bis 35 Grad. Es gibt aber Urteile, das Schulträger verpflichtet wurden, für eine mächtliche Lüftung zu sorgen. PS: Unser Schulträger hat den Tipp gegeben, dass Schulleitung ja um 5 selbst lüften könne. Dimer Anruf kam aus eine klimatisierten Raum im Kreishaus
Dann muss die SL eben Rückgrat zeigen und sich wehren oder morgens früher aufstehen.
Das ist der Job!
🙁 Das klingt nicht sehr empathisch,… Weil das mit dem „sich wehren“ idR niemanden interessiert. Sind Sie Lehrkraft? Oder schwadronieren Sie hier nur?
„Uns wurde klar vom Schulamt gesagt, dass in solchen Fällen die Klassen durchgetauscht werden sollen, damit die Hitzebelastung verteilt wird.‘
Wie haben Sie als Kollegium reagiert?
Ich meine, wenn sich dies tatsächlich ereignet hat, werden Sie doch mehr getan haben, als es freundlich abzunicken und sich dann anonym im Internet aufzuregen?
Was sagt denn die Elternvertretung zu solchen Aussagen? Die müssen ja nicht den Dienstweg einhalten und können jederzeit mit der Lokalredaktion der örtlichen Zeitung reden.
An unserem jetzigen Wohnort sind die Eltern froh, wenn die Kinder in der Schule sind.
Traurig! Sollte das eine Entschuldigung für Omgd superechtes Beispiel sein, wo das Kollegium als auch die Elternschaft komplett versagten?
Nichts, hm? Feige in der Anonymität rumheulen und für Ihre Schutzbefohlenen den Rücken nicht gerade machen…
Schämen Sie sich!
Tatsächlich sind die Hitzeregeln sehr arbeitgeberfreundlich. Das wird im Mikrokosmos Schule gern übersehen und führt dann bei Kollegen oft zu Empörung.
Sehr wahrscheinlich sind auch im genannten Beispiel die rechtlichen Vorgaben eingehalten, weil es Vorhänge/Jalousien gibt, der Hausmeister nachts lüftet, kühle Räume zum Abkühlen in der Pause vorhanden sind und es die Möglichkeit eines kalten Getränks (Wasser) gibt.
Ähm, wo sind denn die kühlen Räume. Und klar, Wasser kommt aus dem Wasserhahn.
Den Wasserhähnen, die abgebaut worden sind, da die Kreidetafeln gegen White- und Smartboards oder „Apfel-Fernseher“ ausgetauscht worden sind.
Gut, dass der Abbau der Wasserhähne dem Schulträger zu teuer war.
Nur: Schulen sind keine Arbeitsstätten. Gerne googeln, welche Konsequenzen das für LuL hat.
Eben.
Bei uns ist es weit über 26 Grad im Raum und die Sonne knallt durchgehend rein. Es gibt keine Möglichkeit einer Beschattung wie Jalousien etc. Interessiert niemanden.
Ich bin gestern morgen bei 28 Grad im Raum gestartet, obwohl wir Jalousien haben. Die werden aber mittags hochgefahren, es könnte ja Sturm und Gewitter geben…
Dann bekommen die kids Wassereis und Spielzeit auf dem Hof. Unter diesen Bedingungen lasse ich Unterricht ausfallen.
Spielzeit auf dem Hof, auf dem es so gut wie keinen Schatten gibt (zumindest bei uns)? Da kann ich gleich den RTW ordern.
Unterricht im Freien.
…wäre für (m)eine Stadtschule eher weniger geeignet.
… aber die UV-Belastung
Die Lehrer werden doch sicher genügend Sonnencreme (UV-Faktor mind. 50), für die Schüler spendieren und jeden einzeln gründlich eincremen, bevor es raus geht. 🙂 Nicht vergessen, vorher die evtl. Allergien bei Schülern auf Inhaltsstoffe der Sonnencreme abfragen und schriftlich festhalten.
Moooooment!!
Was ist mit der strengen Verhaltensformel:
„NICHT ANS KIND PACKEN!“
Appliziert man die Sonnencreme a’la Hudini – per Zaubertrick? 😉
Das Problem ist schnell gelöst. Sie nehmen die Ballpumpe der Sportfako und befüllen diese mit der Sonnencreme, stellen die SuS in Reihe auf und geben Druck auf die Ballpumpe Ein feiner Sprühnebel ölt so die Grillwürstchen, äh SuS ein.
Auf einem fast durchgängig gepflasterten Schulhof ohne Schatten?
Häh, unter den Pflastersteinen ist doch Schatten
In der nächsten Woche werde. Temperaturen von 33–35 °C erwartet. Dann im Freien zu unterrichten, besonders auf asphaltierten Schulhöfen, ist keine Lösung.
Wieso?
Dann kann man endlich sagen, das Unterricht definitiv „heißer Scheiß“ ist.
Wo da genau?
Das ist dann vielleicht der zynische Rat aus den Behörden.
Aber draußen ist es ja auch nicht kälter, dafür keine Sitzgelegenheiten und im Zweifelsfall keinen Sonnenschutz. Unsere Kids hatten nach einem Sportturnier draußen fast alle Sonnenbrand. Und wenn 1000 Schüler alle einen Platz draußen zum Lernen suchen, wird das verdammt eng…
Wenn draußen, dann nicht auf den Bahngleisen, denn dort kann es „zugig“ werden
Im Dortmunder Hbf soll es auf den Gleisen ja gemächlich zugehen…
Ich lach mich schlapp!
350 GS- SuS im Hof, ohne viel Schatten?
Kleinbetrieb, oder watt.
Ne ordentliche Schule hat über 1000 SuS. Und wenn die Glück haben, steht auf dem Hof nicht seit Jahren ein Containerbau für den Trakt der Schule, der seit 7 Jahren auf eine Sanierung wartet. Aber im kommenden Jahr soll das Gutachten fertig gestellt sein, das die Kosten von Baufeldbereinigung und Neubau den Sanierungskosten Gegenüberstellung. Wenn die Entscheidung dann in den diversen Ratsgremien zugunsten der einen oder anderen Lösung gefallen ist, wird unter der Voraussetzung, dass die Förderbedingungen sich nicht ändern werden, die Maßnahme ausgeschrieben. Wenn alles gut geht, kann die Submission dann zeitnah unter Einhaltung der Fristen erfolgen. Der Baubeginn ist dann noch rechtzeitig vor Schließung der Container wegen gesundheitsgefährdenden Schimmelbefalles. Aber wie gesagt, das alles geschieht zum Wohle der SuS und der in dort beschäftigten Lehrkräfte und städtischen Angestellten. Alle Maßnahmen stehen selbstverständlich unter Finanzierungsvorbehalt.
Bei uns findet am Mittwoch das jährliche Schulfest statt, bei 34 Grad auf dem Schulhof. Die Standplätze der einzelnen Stationen werden von der Schulleitung vorgegeben und vom Personalrat abgesegnet- hurra! Das wird dann ein Durchhaltekampf mit Eltern im „Gepäck“. Übrigens haben wir am Vormittag bis 13 Uhr Unterricht, dann 30 Minuten Pause bis die Helfer-Eltern kommen, dann bis 18 Uhr weiter. So viel zur Gesundheitsfürsorge!
Ich glaube, an Ihrer Stelle wäre ich am Mittwoch leider unpässlich.
Wie unterschiedlich Belastung doch bewertet wird.
Die Eltern kommen nach ihrem Arbeitstag. Die Kinder haben vorher Unterricht. Und für die Lehrkräfte wird sofort die Option „krankmelden“ ins Spiel gebracht.
Früher hätte man vermutlich gesagt: „Trinken Sie genug, organisieren Sie Schattenplätze und bringen Sie den Tag gemeinsam hinter sich.“ Heute lautet der spontane Rat offenbar: „Melden Sie sich krank.“
Und anschließend wundert man sich über hohe Fehlzeiten, fehlendes Engagement oder ein angeschlagenes Lehrerbild.
Und war da nicht kürzlich noch die Klage über zu wenig Elternkommunikation? Wäre ein Schulfest nicht eigentlich eine wunderbare Gelegenheit für „anlasslose Kommunikation“?
Natürlich nur, sofern man nicht leider gerade unpässlich ist.
Da hat einer geschrieben: Melden Sie sich krank.
Und Sie glauben tatsächlich, dass das eine Option für alle Lehrer landesweit ist? Ganz sicher nicht.
Aber das passt doch schick ins allgemeine Klischee, jetzt seien Sie doch nicht so realistisch.
Stimmt, die Eltern machen das für ihre Kinder in ihrer Freizeit – von Lehrern erwartet man, dass sie es als kostenlose Arbeit, wie vieles andere auch, oben drauf für fremde Kinder machen.
ICH AUCH!
Ein Schulfest ist doch kein Steinbruch oder Hochofen. Es ist ein Fest.
Wenn mittlerweile selbst ein Schulfest bei 34 Grad als unzumutbare Zumutung betrachtet wird, dann sollten wir konsequent sein und künftig auch Straßenfeste, Vereinsfeste, Stadtfeste und Sportturniere absagen.
Die Helfer-Eltern nehmen sich Urlaub, bauen Überstunden ab oder machen Minusstunden, um dort mitzuhelfen. Ich vermute, deren eigene Arbeit fällt wegen der Hitze auch nicht einfach ersatzlos weg.
Also: Herzliches Dankeschön an die Helfer-Eltern, die sich für etwas engagieren, was eigentlich Aufgabe/Interesse der Schule ist.
Und wenn die Lust auf solche Veranstaltungen tatsächlich so gering geworden ist, dann sollte man sie eben streichen. Aber dann bitte auch nicht über mangelnde Identifikation mit der Schule, fehlenden Zusammenhalt oder schlechte Stimmung klagen.
Gemeinschaft entsteht nicht durch Erlasse, sondern dadurch, dass Menschen gelegentlich auch gemeinsam etwas auf die Beine stellen.
„Straßenfeste, Vereinsfeste, Stadtfeste und Sportturniere“ im Sommer werden aber IMMER vom DRK oder einer anderen Rettungsorganisationen begleitet. Also professionelle Rettungskräfte. Die kosten natürlich Geld und bei den Schulen wird das niemand bezahlen.
Wenn’s aber schiefgeht sind natürlich die Schulen Schuld, hätten das Fest ja absagen können… Simple Logik, die das Volk beruhigt. Kippt einer um, sind eben die Universalsündenböcke Schuld.
Ehrenamtliche Sanitätskräfte mit Unterstützung einzelner professioneller Angehöriger des Rettungsdienstes – Rettungs- und Notfallsanitäter.