Lehrerverbände fordern Masterplan zur Integration – Flüchtlingskinder sollen erst nach einem Jahr Sonderförderung in Regelklassen

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BERLIN. Der Deutsche Lehrerverband – Präsident: Josef Kraus – und seine Mitgliedsverbände des allgemeinbildenden und des berufsbildenden Schulwesens, darunter der Deutsche Philologenverband, und der Verband der Realschullehrer, teilen mit: „Um den Bedürfnissen der geflüchteten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie den Erwartungen ihrer Eltern an das deutsche Schul- und (Aus-)Bildungswesen gerecht zu werden, fordern sie von Bund, Ländern und Kommunen die Entwicklung und Umsetzung eines Masterplans zur Integration. Nur mit erheblichen zusätzlichen personellen Kräften und finanziellen Mitteln kann ein solcher Plan gelingen.

 Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbands. Foto: Deutscher Lehrerverband
Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbands. Foto: Deutscher Lehrerverband

Die Verbände empfehlen folgende zehn Überlegungen und Initiativen:

1. Auch wenn die Zahl der betroffenen Heranwachsenden nicht exakt bezifferbar ist, stellt sie doch mit geschätzt 200.000 bis 300.000 quantitativ eine große Herausforderung für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen insbesondere in Ballungsregionen dar. Die Zahl 200.000 bzw. 300.000 kann nicht dadurch kleingeredet werden, dass es sich dabei „nur“ um zwei bis drei Prozent aller Schüler in Deutschland handle.

2. Die besondere Herausforderung besteht darin, dass es sich hier hinsichtlich kultureller, religiöser und geographischer Herkunft um sehr heterogene Schülergruppen handelt, die zu erheblichen Teilen noch kaum alphabetisiert sind bzw. nur eine geringe schulische Vor¬bildung haben, kaum Deutsch sprechen und vielfach traumatisiert sind.

3. Vor diesem Hintergrund ist eine unmittelbare Integration dieser Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in das Regelsystem nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Der größte Teil braucht vor der Integration in Regelklassen eine zielgruppenspezifische Einführung. Erste Erfahrungen zeigen, dass eine halb- bis zweijährige Vorbereitungszeit angemessen ist.

4. Das A und O der späteren Integration ins Regelsystem sind das wenigstens rudimentäre Beherrschen der deutschen Sprache sowie Basiskenntnisse über deutsches und europäisches Recht, deutsche und europäische Geschichte, deutsche und europäische Geographie sowie deutsche und europäische Kultur.

5. Der Erwerb der deutschen Sprache setzt in der Regel einen mindestens 800 Stunden umfassenden Unterricht in Deutsch als Zweitsprache voraus. Dieser Unterricht sollte in überschaubaren eigenen Gruppen über ein Jahr hinweg stattfinden und von Lehrern mit entsprechender Qualifikation gestaltet werden.

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6. Um entsprechende Lehrkräfte verfügbar zu haben, sollten die zur Zeit ausreichend am Markt verfügbaren jungen Lehrkräfte mit Fakultas Deutsch für eine Fortbildung in der Didaktik und Methodik des Faches Deutsch als Zweitsprache gewonnen werden. Diesen jungen Lehrkräften sollten Jahresverträge angeboten und für spätere Bewerbungen um Planstellen ggf. Boni eingeräumt werden. Die dafür notwendigen Mittel können durch Nachtragshaushalte zur Verfügung gestellt werden. Ohne dass dadurch der Bildungsföderalismus in Frage gestellt wird, ist hier auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes erforderlich, weil es sich bei der Integration der Flüchtlinge um eine gesamtstaatliche Aufgabe handelt. Notwendig sind ferner Dolmetscher, Sozialpädagogen und Psychotherapeuten.

7. Die Anwerbung dieser Kräfte darf nicht erst im Frühsommer 2016 erfolgen, weil diese Lehrkräfte zu diesem Zeitpunkt bereits als Aushilfskräfte oft schon unter Vertrag stehen. Entsprechende Maßnahmen müssen zur Jahreswende 2015/2016 starten.

8. Die Integration junger Flüchtlinge ins Schul- und Bildungswesen kann nur gelingen, wenn diese Heranwachsenden gleichmäßig über alle Regionen verteilt werden. Eine Bündelung größerer Gruppen in einzelnen Schulen gefährdet die Integration.

9. Die Integration ins Regelschulwesen setzt voraus, dass jeder heranwachsende Flüchtling die zu ihm passende Schulform bzw. den zu ihm passenden Ausbildungsweg findet. Um diese Passung zu erreichen, bedarf es individueller Potenzialanalysen, die von Schul¬beratern, Schulpsychologen und Berufsberatern erstellt werden. Die erfolgreiche Integration der heranwachsenden Flüchtlinge in das Berufsbildungssystem erfordert zudem eine Begleitung durch multiprofessionelle Teams bis zum Eintritt in den Beruf. Dabei sind die heranwachsenden Flüchtlinge durch Integrationscoaches, assistierte Praktika und eine zielgruppenadäquate Berufsorientierung zu unterstützen.

10. Eine zum Zwecke rascherer Integration verschiedentlich diskutierte vorübergehende Absenkung schulischer Ansprüche ist nicht zielführend: Damit würden sowohl für die Stammschüler wie auch für die heranwachsenden Flüchtlinge die späteren Chancen zur Vermittlung in weiterführende Bildungseinrichtungen geschmälert.“

Zum Bericht: GEW-Chefin Tepe drängt die Kanzlerin: „Bildung für Flüchtlinge kann nicht warten!“

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