Der Streit um die Inklusion kocht hoch: Aichele fordert, Sonderschulen schrittweise aufzugeben

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BERLIN. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am morgigen Samstag fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesländer auf, sich verstärkt anzustrengen, inklusive Bildung zu verwirklichen. „Immer wieder stellen Politiker die Inklusion in der Schule zur Disposition – das ist nicht zielführend“, erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deutschland sei jedoch durch die UN-Konvention zu inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet. Dagegen hatte sich der Philologenverband Niedersachsen in einem Grundsatzbeschluss gewandt. Die GEW mahnte unterdessen die Politik, „endlich die notwendigen Gelder bereitzustellen“.

BU: Sieht die Entwicklung der Inklusion in Deutschland kritisch: Valentin Aichele, Leiter der unabhängigen Monitoring-Stelle. Foto: Deutsches Institut für Menschenrechte
Sieht die Entwicklung der Inklusion in Deutschland kritisch: Valentin Aichele, Leiter der unabhängigen Monitoring-Stelle. Foto: Deutsches Institut für Menschenrechte

Die Länder müssten sicherstellen, dass die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt würden, betonte Aichele, der als Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Inklusion überwacht und darüber an die Vereinten Nationen berichtet. „Um ein inklusives Bildungssystem erfolgreich aufzubauen, muss die sonderpädagogische Förderung systematisch in die allgemeine Schule verlagert werden“, betonte Aichele. Dazu gehöre es auch, Sonderschulen schrittweise aufzugeben. Nur so könnten hochwertige inklusive Angebote für alle gesichert werden.

Aichele stellte fest: „Auch die Vereinten Nationen kritisierten noch 2015, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in Deutschland segregierte Förderschulen besucht. Sie forderten Deutschland auf, dafür zu sorgen, dass alle Schüler Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem haben.“ Der Philologenverband Niedersachsen hatte sich hingegen in dieser Woche mit einem Grundsatzbeschluss dafür eingesetzt, „am Kindeswohl orientierte, differenzierte Lösungen statt Einheitsschuldogmatismus“ anzubieten. Heißt konkret: Die Förderschulen sollen erhalten bleiben.

Rrrrums! Philologen wollen die Inklusion faktisch beerdigen – Grundsatzbeschluss: „Förderschulen müssen erhalten bleiben“

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland bisher von Halbherzigkeit und dem Diktat der Kostenneutralität geprägt“, betonte Ilka Hoffmann, GEW-Vorstandsmitglied für Schule, heute in Frankfurt a.M. mit Blick auf den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ am Samstag.

An den Schulen fehlten weiterhin die entsprechenden Ressourcen, um einen qualitativ hochwertigen inklusiven Unterricht anzubieten. „Allen Sonntagsreden zum Trotz fehlt sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene der notwendige politische Wille, Inklusion umfassend umzusetzen“, sagte die GEW-Expertin. Auch die Weiterentwicklung der Lehrerbildung gehe nur schleppend voran. „Deshalb schlagen wir einen Dialog zwischen Politik, Betroffenenverbänden und Gewerkschaften vor. Wir brauchen endlich einen politischen Paradigmenwechsel vom Primat der Fürsorge hin zur Umsetzung des umfassenden Menschrechts auf diskriminierungsfreie gesellschaftliche Teilhabe“, betonte Hoffmann.

Auch der Sächsische Lehrerverband (slv) meldete sich zu Wort. „Bei der konkreten Bereitstellung von finanziellen und personellen Ressourcen besteht gerade im Hinblick auf den Schulgesetzentwurf deutlicher Nachbesserungsbedarf. Insbesondere eine verlässliche bedarfsgerechte Personalausstattung für Schulen, die inklusiven Unterricht leisten sollen, muss festgeschrieben werden“, erklärte slv-Vorsitzender Jens Weichelt.

Der Verband sehe das Vorliegen organisatorischer, personeller und sachlicher Voraussetzungen als wesentliche Bedingung für das Gelingen des inklusiven Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an. Dazu gehöre auch, dass die Obergrenzen für Klassen mit inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern deutlich gesenkt werden. Momentan werde allein in Sachsen die Obergrenze von 25 Schülern bei Klassen mit Integrationsschülern in mehr als 1.300 Fällen überschritten. Außerdem ist es notwendig, dass eine ständige sonderpädagogische Beratung und Betreuung an der Schule gewährleistet ist. Ebenso sollten Schulsozialarbeiter in Zukunft verbindlich an jede Schule mit Integrationsschülern gehören. Agentur für Bildungsjournalismus

Menschenrechts-Beauftragter kritisiert die Entwicklung der Inklusion in Deutschland als „klar konventionswidrig“

 

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ysnp
7 Jahre zuvor

Die Rechnung ist ziemlich einfach. Inklusion, wie sie im Augenblick betrieben wird, schrammt am Ziel vorbei. Auf der anderen Seite haben wir den TIMMS – Schock: mathematische Kenntnisse abgerutscht ins Mittelfeld. Es wird zwar inkludiert, aber ohne die Rahmenbedingungen zu ändern. Irgendwo ist es klar, dass alles nicht geht. Wenn beide Seiten gelingen sollen (Inklusion und das Unterrichten der normal und gut Begabten – diese sollen nicht untergehen) , dann müssen die Klassen kleiner werden (unter 20 Schüler) und die Doppelbesetzung aufgestockt werden. In den Hauptfächern sollte es nur Doppelbesetzung geben. Die Alternative wäre, die Förderschulen zu erhalten und etwas für die gesellschaftliche Anerkennung dieser Schulart bzw. der Schüler dieser Schulart zu tun.
Aber so, wie die Rahmenbedingungen an den allgemein bildenden Schulen im Augenblick sind, ist das nur zum Nachteil aller Beteiligten.

geli
7 Jahre zuvor

@ysnp Ich glaube nicht, dass sich an den Rahmenbedingungen in Zukunft viel ändern wird.
Sie so zu gestalten, dass sie nicht mehr „zum Nachteil aller Beteiligten “ sind, ist viel zu teuer und entlarvt die Behauptung als Unwahrheit, unter der die Bundestagsabgeordneten dem Inklusionsgesetz zugestimmt haben. Dort war die Rede davon, dass die Inklusion auf keinen Fall mehr Geld kosten würde als das System mit Förderschulen.
Wenn die Chance zur Erhaltung der verbliebenen Förderschulen genutzt werden soll, müssen m.E. zahlreiche und massive Proteststimmen aus der Lehrer- und Elternschaft kommen, die deutlich auf die unzumutbaren Zustände in Inklusionsklassen hinweisen.
Ob diese selbst noch groß zu verändern sind, bezweifle ich. Wahrscheinlich werden nur Einzellöcher gestopft, die am lautesten und sichtbarsten nach außen dringen, von den Medien aufgegriffen werden und eine Gefahr für das Image der Inklusion darstellen.

sofawolf
7 Jahre zuvor

Wenn gewisse Parteien den Wählern ständig mehr netto vom Brutto versprechen, wo wollen sie denn dann das ganze Geld hernehmen, um alles das zu finanzieren? Wo soll gekürzt und/oder eingespart werden? Wer soll an anderer Stelle mehr bezahlen? Autobahnmaut?

sofawolf
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Noch größere Kreise (Verwaltungseinheiten)? Noch weniger Personal in den Verwaltungen? Noch mehr Stellenstreichungen bei der Polizei? Noch höhere Pflegeversicherung? Noch mehr und steigende Gebühren? usw.-usf.

ysnp
7 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sie haben jetzt weitere maroden Stellen aufgezählt. Auf der anderen Seite gibt es viele unnötigen Ausgaben. Der Bund der Steuerzahler und der Rechnungshof listen uns das ja jährlich auf.

PeterPan314
7 Jahre zuvor

Immer wieder hört man in diesen Artikeln von der UN-Behindertenrechtskonvention.
Hierbei machen die Autoren, die Redaktion von n4t, die GEW und andere Personen immer wieder deutlich, dass sie nur eine „schwarz-weiß-Diskussion“ führen möchten. Entweder man ist für die Inklusion oder dagegen – dazwischen gibt es nicht.
Wenn die Philologen davon sprechen, dass man im Einzelfall beurteilen und entscheiden soll, heißt es direkt, man wolle eine Beerdigung der Inklusion „Rrrrrums!“.
Dass es aber neben den fehlenden finanziellen und personellen Möglichkeiten tatsächlich eine Diskussion mit vielen Facetten ist, wird aber stets ignoriert.
Bei Inklusion geht es nicht nur um Kinder, die körperlich eingeschränkt sind oder Kinder mit Down-Syndrom oder Autismus, die man auf Fotos und in Videos medienwirksam darstellt. Menschen mit Behinderung sind vielfältig, weil sie Menschen sind.
Was ist mit folgenden Beispielen aus meiner Schule:
1. Ein emotional behindertes Kind mit Asperger-Syndrom besucht den Regelunterricht einer 5.Klasse. Im zwischenmenschlichen Bereich kommt es häufiger zu Handgreiflichkeiten, weil das Kind vieles falsch versteht und ihm der Umgang unangenehm ist, worauf es gewalttätig reagiert. Die betreuende Person konnte bisher größere Verletzungen verhindern, aber eine Arbeit mit einem Lernpartner oder einer Gruppe ist kaum bis gar nicht möglich.
2. Ein Kind mit Autismus besucht den Regelunterricht einer 6. Klasse. Es fängt häufig an zu schreien und um sich zu schlagen, so dass es den Unterricht verlassen muss. Wenn es auf dem Schulhof raumlaufen darf, geht es ihm sehr gut – es darf dann essen, trinken und entspannen. Die anderen Kinder der Klasse tolerieren das Verhalten nach ihren Möglichkeiten, aber dennoch hinterfragen sie wie auch einige Lehrkräfte, inwieweit hier eine Bevorzugung des Kindes besteht, das teilweise die Hälfte der Unterrichtszeit und länger außerhalb des Unterrichts ist. Bemühungen das Kind in der Klasse zu behalten, führen zu einer massiven und nicht beeinflussbaren Störung aller Mitglieder der Klassengemeinschaft.
Diese Liste ließe sich sicherlich verlängern und soll natürlich keine Allgemeingültigkeit besitzen, aber die Frage nach einer Einzelfallbetrachtung muss doch gestellt werden dürfen:
Können alle Kinder in Regelklassen beschult werden?
Müssen sich Kinder ohne Behinderung in gewissen Fällen unterordnen und mit Störungen und körperlichen Verletzungen leben?
Die Argumentationslinie der uneingeschränkten Inklusion sagt natürlich ja, doch das Kindeswohl aller anderen wird dadurch in einigen Fällen gefährdet wie auch das Recht auf Bildung.