HEIDELBERG. Gegen ihre fristlose Kündigung geht eine langjährige Erzieherin am morgigen Mittwoch (11.15 Uhr) vor einem Gericht in Heidelberg vor. Die Frau war nach mehr als 37 Dienstjahren unter anderem mit dem Vorwurf entlassen worden, sie habe eine Tafel Schokolade einer Kollegin im Wert von 2,50 Euro gegessen. Zudem soll sie eine Schul-Waschmaschine privat genutzt haben. Die Frau steht nach Gerichtsangaben kurz vor Erreichen des Rentenalters. Der Fall wird am Arbeitsgericht verhandelt. Angesetzt ist etwa eine Stunde – als unklar gilt, ob direkt im Anschluss ein Urteil gesprochen wird. dpa
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Das ist ja putzig: Wie muss ich mir das mit der Waschmaschine vorstellen? Sie kommt morgens mit ihrer dreckigen Wäsche im Gepäck in die Schule und wirft sie da in die Waschmaschine? Und wenn die Schüler gerade eine Arbeit schreiben, hängt sie während der Aufsicht in aller Ruhe ihre Schlüpper auf die Wäscheleine?
Und mit der Tafel Schokolade? Wieso gelangt so etwas überhaupt bis zur Schulleitung?
Frau A kloppt bei Schulleiterin B und sagt: „Frau B., ich möchte mich über Kollegin C. beschweren. Sie hat mir meine Schokolade weggegessen?“
Beide Szenarien taugen eher für eine ganz ganz miese Komödie auf RTL2.
Wir mussten den Beitrag korrigieren: Es handelt sich um eine Erzieherin. Das Gericht selbst hatte in seiner Pressemitteilung von einer Lehrerin gesprochen.