GEW beklagt weitere Ungerechtigkeit in den Berliner Grundschul-Kollegien: Neue Lehrer bekommen A13/E13 – erfahrene (vorerst) nicht

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BERLIN. Hunderte Berliner Grundschullehrkräfte haben gegen einen Stillstand bei der Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte in Berlin demonstriert. Im Anschluss an eine Personalversammlung fand eine Protestkundgebung statt – Auftakt einer landesweiten Aktionswoche der GEW Berlin, mit der Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) unter Druck gesetzt werden soll.

Berliner Grundschullehrkräfte protestieren demonstrieren für eine Höhergruppierung. Foto: GEW Berlin
Berliner Grundschullehrkräfte protestieren demonstrieren für eine Höhergruppierung. Foto: GEW Berlin

„Seit über einem Jahr warten die Beschäftigten darauf, dass die Senatsverwaltung die Regelung zur Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte wie vereinbart vorlegt – zeitnah und unter Anerkennung der beruflichen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen. So wie wir es im Sommer 2016 miteinander vereinbart haben“, sagte der Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik in der GEW Berlin, Udo Mertens. „Die GEW hat immer unkomplizierte Regelungen gefordert, aber die Verwaltung hat die Hürden immer höher gebaut und auf umfangreichen Qualifizierungen bestanden.“

Das Land Brandenburg mache vor, wie es geht. „Hier werden Grundschullehrkräfte zeitnah und unkompliziert höhergruppiert, auch die in der ehemaligen DDR ausgebildeten Grund- und Sonderschullehrkräfte. Genau das fordern wir seit Monaten“, betonte Mertens. „Das Land Berlin hingegen hat seinen Wettbewerbsvorteil leichtfertig verspielt und hinkt wieder hinterher. Dass Bildungssenatorin Scheeres jetzt Finanzsenator Kollatz-Ahnen aufgefordert hat, zu prüfen, ob ein Vorgehen wie in Brandenburg auch in Berlin möglich ist, ist ein längst überfälliger Schritt. Wir sind gespannt, ob nun endlich Bewegung in die Sache kommt“, zeigte er sich verhalten optimistisch.

Bildungssenatorin Scheeres im N4t-Interview zum Lehrermangel: „Wir beschönigen die Situation nicht“

Wie groß der Handlungsbedarf ist, offenbart laut Gewerkschaft ein gemeinsamer Brief der Personalratsvorsitzenden der allgemeinbildenden, berufsbildenden und zentral verwalteten Schulen an die Bildungssenatorin. Es habe für riesige Empörung gesorgt, dass die berufliche Erfahrung bei der Höhergruppierung keine Rolle spielen und Lehrkräfte mit bestimmten DDR-Ausbildungen ganz ausgeschlossen werden sollten, schreiben die Personalräte, die über 30.000 Beschäftigte vertreten. Gleichzeitig kämen viele neu eingestellte Grundschullehrkräfte an die Schulen, die direkt in die A 13/ EG 13 eingruppiert werden. „Diese Unterscheidung in der Bezahlung zwischen erfahrenen und neu eingestellten Grundschullehrkräften fügt den bestehenden Ungleichheiten eine weitere hinzu“, kritisieren die Personalräte und richten sich mit einem Appell an die Senatorin: „Verhindern Sie, dass das Vertrauen der Berliner Lehrkräfte in die Berliner Politik nachhaltig gestört wird!“

Auch die Vorsitzende der Berliner GEW, Doreen Siebernik, rief die rot-rot-grüne Koalition zum Umdenken auf. „Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen betonen uns gegenüber, dass sie an unserer Seite stehen und verweisen auf den Senat. Wir fordern Sie auf, liebe Abgeordnete, machen Sie von Ihrem ureigenen Recht als Parlamentarierinnen und Parlamentarier Gebrauch. Statten Sie den kommenden Doppelhaushalt so aus, dass alle Grundschullehrkräfte zeitnah höhergruppiert werden können. Es ist komplett unverständlich, warum Brandenburg handlungsfähig ist und Berlin nicht.“ N4t

Brandenburgs Ja zu “A13 für alle” bringt Berlin in die Bredouille: Gibt’s jetzt ein Wettbieten der Länder um Grundschullehrer?

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Was wieder unter den Teppich gekehrt wird, ist, dass nur die Lehrkäfte mit abgeschlossener Lehrerausbildung A 13 bekommen, d.h. jene, die das sowieso schon bekamen und neu die mit abgeschlossener Grundschullehrerausbildung. Das waren also zuletzt 18%, die das vorher nicht bekommen hätten und nun bekommen.

Die 41% Quereinsteiger / Seiteneinsteiger bekommen das nicht. Neueingestellte LuK-Lehrer auch nicht.

Die Begründung dafür, dass man das bekommt, ist, dass Länge der Ausbildung und Name des Abschlusses (Inhalte ja nach wie vor nicht) gleich sind. Aus dieser Logik ergibt sich, dass jene, deren Ausbildung noch eine andere war (kürzer? mit anderem Namen?), das nicht bekommen.

Ob daher also Erfahrung nichts zählt? Nein, denn für die Erfahrung bekommt man ja die Erfahrungsstufen (jetzt 6 statt 5). Nach rund 10 Jahren ist man bereits in der ehemals höchsten Erfahrungsstufe 5 (siehe Link). Es ist also nicht so, dass Erfahrung nichts zählt, wie nun gerne wieder gejammert wird.

Siehe: https://www.gew.de/tarif/gehalt/

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

ZITAT: „„Gleichzeitig kämen viele neu eingestellte Grundschullehrkräfte an die Schulen, die direkt in die A 13/ EG 13 eingruppiert werden. Diese Unterscheidung in der Bezahlung zwischen erfahrenen und neu eingestellten Grundschullehrkräften fügt den bestehenden Ungleichheiten eine weitere hinzu“, kritisieren die Personalräte …“

Gleichzeitig sind alle neueingestellten Lehrkräfte Angestellte, die derzeit ca. 43 % vom letzten Gehalt (oder wie man das berechnet) als Rente bekommen, während die älteren, erfahrenen Kollegen als Beamte mit 71 % ihres letzten Gehalts (oder wie man das berechnet) in Pension gehen. Diese Unterscheidung zwischen den erfahrenen verbeamteten und den neu eingestellten angestellten Grundschullehrkräften fügt den bestehenden Ungleichheiten eine weitere hinzu, kritisiert sofawolf. 😉

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wie heißt es so schön: Klage nur über die „Ungerechtigkeit“, die dich selber trifft.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Zur Ungerechtigkeit der Bezahlung: Gerade habe ich ein paar Stellenanzeigen gelesen, wo Städte für ihre Verwaltung Architekten suchten, solche mit voller akad. Ausbildung, also Diplom bzw. Bachelor/Master. In der Regel wurde die Entgeltgruppe 11 angeboten, mehr nur für Leitungsfunktionen.
Man kann natürlich argumentieren, die hätten weniger Stress als Grundschullehrer, aber die Ausbildung alleine kann wohl nicht als Argument herhalten. Man sollte nachsehen, was eigentlich die anderen bekommen.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die Eingruppierung erfolgt ohne ein zweites Staatsexamen. Mit abgeschlossenem Vorbereitungsdienst in einer Baubehörde sieht die Eingruppierung anders aus.

Btw nicht-grundständige Lehrkräfte mit bestandenem 2. StEx werden ebenfalls zu E11 eingruppiert.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Das habe ich an anderer Stelle gelesen (siehe Link). Das finde ich gut.

ZITAT: „Gewinnzulage an Brennpunktschulen

Um Brennpunktschulen zu helfen, voll ausgebildete Lehrer zu bekommen, wird es eine Gewinnzulage geben: In Schulen ab 70 Prozent Schüleranteil aus Familien mit geringem Einkommen soll die Zulage 300 Euro betragen. Das würde rund 3650 Lehrkräfte betreffen.“

http://www.tagesspiegel.de/berlin/doppelhaushalt-2018-19-geldsegen-fuer-berlins-schulen/20646796.html

Nur inwiefern es den Brennpunktlehrern die Arbeit erleichtert, verstehe ich auch wieder nicht. Oder soll es nur die individuelle Stundenreduzierung erleichtern (Teilzeit)?

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Für dasselbe Geld könnte man 300 Sozialarbeiter einstellen (zumindest wenn die Zulage monatlich kommt)

Steiermark
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Berlin war doch das Bundesland, das nicht verbeamtet. Das bedeutet, dass man ohnehin schon 500 € (netto) weniger hat als in allen anderen Bundesländern. Jetzt soll es 300 € mehr geben, wenn man an einer „Problemschule“ arbeitet. Lasst mich mal kurz nachrechnen…