Immer mehr Reizgas-Vorfälle – Lehrerverband fordert Schulen auf, Pfeffersprays zu verbieten

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BERLIN. Pfefferspray-Attacken als Jux kommen in Schulen immer häufiger vor, zumal auch Schüler die Reizgas-Kartuschen problemlos und für kleines Geld in Drogeriemärkten kaufen können. Das Mitführen von Pfeffersprays in der Schule ist noch nicht einmal generell verboten. Lehrerverbandspräsident Meidinger fordert nun alle Schulen auf, ihre Hausordnung entsprechend anzupassen.

Nur zum Spaß ein Klassenzimmer mit Pfefferspray einnebeln – und dann mal sehen, was passiert. Immer häufiger hört der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, von Zwischenfällen mit Reizgas in Schulen: «Die Schüler denken, dass das ein Jux ist, und wissen nicht, wie gefährlich Pfefferspray wirklich ist.»

Sofern Pfeffersprays nicht unter das Waffengesetz fallen, müssen Schulen sie per Hausordnung verbieten. Foto: Lauri Rantala / flickr (CC BY 2.0)
Sofern Pfeffersprays nicht unter das Waffengesetz fallen, müssen Schulen sie per Hausordnung verbieten. Foto: Lauri Rantala / flickr (CC BY 2.0)

Noch vor fünf Jahren seien kaum Schüler auf diese Idee gekommen. Dieses Jahr hat Meidinger von mehr als 30 Fällen gehört, oft mit Verletzten. «Von Grundschulen bis Gymnasien sind alle Stufen betroffen.» Der Verbandschef rechnet mit einer hohen Dunkelziffer, da manche Schüler das Reizgas nicht vor den Augen von Lehrern versprühen. Teils besprühten sich Schüler auch gegenseitig bei Raufereien – das sei zwar seltener, die Zahl solcher Fälle nehme aber auch zu. Der Lehrerverbands-Präsident fordert nun alle Schulen auf, Pfeffersprays auf ihren Arealen zu verbieten.

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Atmen Menschen das Gas mit Chili-, Paprika- oder Cayenne-Pfeffer-Extrakten ein, ringen sie oft um Aten und können im Extremfall sogar ersticken. Gelangt es in die Augen, kann es zu zeitweisem Erblinden kommen. Auf der Haut juckt das Gemisch stark.

Zu Hause fänden Jugendliche wohl immer häufiger Pfefferspray, sagt Meidinger. Nach den Vergewaltigungen und Übergriffen in der Silvesternacht von Köln vor zwei Jahren hatten mehr Leute Reizgas zur Verteidigung gekauft. Weil die Spraydosen im Drogeriemarkt oder Online-Handel als Tierabwehrspray deklariert werden, gelten sie vor dem Gesetz nicht als Waffe. So kann sie jeder für rund 5 Euro kaufen.

Gegen Menschen darf das Gas nur bei Notwehr verwendet werden, und falls der Angriff nicht massiv genug ist, kann der Besprayte eine Strafanzeige wegen Körperverletzung stellen. Der Sprayer kann dann mit einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe von mehreren Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Die Drogeriekette DM bietet «Pfeffer-KO-Fog» seit Frühjahr 2016 an und ist nach eigenen Angaben mit den Verkaufszahlen zufrieden. Beim Online-Händler Amazon schafft es das Produkt auf die Bestseller-Liste. Mehr als 80 Prozent der über 400 Bewertenden geben dem Spray vier oder fünf von fünf möglichen Sternen.

«Hoffe es nie benutzen zu müssen, gibt aber ein Gefühl der Sicherheit», schreibt ein Kunde. «Hab eines meiner Frau in die Handtasche gegeben und das zweite liegt im Auto!» Ein Käufer beschwert sich aber auch über das Produkt: «Das Spray ist von alleine in meiner Jackentasche losgegangen.» Weil er dabei im Auto saß, hatte der Kunde «ziemliche Probleme».

Genau deswegen rät die Polizei ab – auch in Notsituationen, wie ein Sprecher der Polizeigewerkschaft sagt: «Beim Einsatz ist die Gefahr groß, sich mit dem Sprühnebel selbst zu treffen.» So prügelten sich in diesem Sommer zwei Männer in Lüneburg – einer setzte sich mit Pfefferspray selbst außer Gefecht, weil der Wind ihm die scharfe Gaswolke direkt ins Gesicht blies.

Mit Pfefferspray verletzen sich gelegentlich auch Leute, die gar nicht sprayen möchten. In einem Osnabrücker Kino etwa versuchte ein Mann kürzlich seine Bierflasche mit einer Pfefferspraydose zu öffnen. Dadurch beschädigte er die Spray-Kartusche – Gas trat aus, und alle Gäste flüchteten aus dem Saal.

Ein Sprecher der Polizeigewerkschaft sagt: «Pfeffersprays geben nur ein falsches Gefühl der Sicherheit.» Opfer sollten lieber laut auf sich aufmerksam machen und Passanten bitten, zu helfen. Auch rate die Polizei Opfern von Reizgas-Attacken, Anzeige zu erstatten. (Anne-Sophie Galli, dpa)

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