Eltern müssen Kinder zur Schule schicken – Sonst droht Zwangsgeld

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SIGMARINGEN. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder an einer Schule anzumelden und müssen dafür sorgen, dass diese auch den Unterricht besuchen. Die Anfechtungsklagen eines Elternpaares gegen diese Verpflichtung und gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes blieben erfolglos.

Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden (Az.: 4 K 3901/09 und 4 K 33/12), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. In dem Fall hatte das zuständige Regierungspräsidium die Eltern verpflichtet, ihre beiden Kinder an einer staatlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule anzumelden. Ebenso sollten die Eltern dafür sorgen, dass die Kinder am Unterricht und den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnähmen. Für den Fall der Nichtbeachtung wurde ein Zwangsgeld von 1000 Euro für jedes Kind angedroht.

Kein Homeschooling: Die Schulpflicht gilt weiterhin für alle Kinder, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden. Foto: ilkin / Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)
Kein Homeschooling: Die Schulpflicht gilt weiterhin für alle Kinder, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden. Foto: ilkin / Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

Die Eltern weigerten sich: Sie argumentierten mit ihren lebens- und weltanschaulichen Überzeugungen sowie ihren pädagogischen Grundsätzen. Das Lernen sei ein innerer Prozess und solle am besten in familiärer Umgebung erfolgen, wo jeder nach seinem Tempo lernen könne. Die entsprechende Beschwerde der Eltern beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg blieb jedoch erfolglos. Das Regierungspräsidium setzte deshalb ein Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro fest. dpa

(31.5.2012)

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