Nach Amokdrohung: Schüler muss nicht für Polizeieinsatz zahlen

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ISERLOHN. Zu unbedarft, zu jung und nicht intelligent genug? So lautet die Begründung des Gerichts dafür, dass ein Hauptschüler nach einer falschen Amokdrohung den Polizeieinsatz nicht bezahlen muss.

Ein Hauptschüler aus dem sauerländischen Iserlohn, der im Internet mit einem Amoklauf an seiner Schule gedroht hatte, muss nicht für den dadurch ausgelösten Polizeieinsatz zahlen. Vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg hat der Schüler erfolgreich gegen die Gebührenforderung von 1750 Euro geklagt (Az.: 11 K 3017/11). Der Schüler habe weder ernsthaft einen Amoklauf vorgehabt, noch wollte er den Polizeieinsatz herbeiführen, fasste ein Gerichtssprecher am Montag die Entscheidung des Gerichts vom 23. Oktober zusammen.

Normalerweise muss derjenige, der einen unnötigen Polizeieinsatz verschuldet, den auch bezahlen. (Foto: dierk schaefer / flickr CC BY 2.0)
Normalerweise muss derjenige, der einen unnötigen Polizeieinsatz verschuldet, den auch bezahlen. (Foto: dierk schaefer / flickr CC BY 2.0)

Im März 2009 hatte der damals 14-Jährige kurz nach dem Amoklauf von Winnenden in einem Internet-Chat einen Amoklauf an seiner Schule angekündigt. Er hatte sich mit einer Schülerin online unterhalten und dabei geschrieben: «Ihr werdet alle tot sein. Die Lehrer auch.» Eine Lehrerin bekam das mit und informierte die Polizei. Die durchsuchte die Wohnung des Schülers und beschlagnahmte seinen Computer. Dafür stellte die Behörde ihm und seinen Eltern später 1750 Euro in Rechnung. Einsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr sind kostenpflichtig, wenn die Polizei wegen einer vorgetäuschten Gefahr ausrücken muss.

Im Rahmen der Ermittlungen habe sich schnell herausgestellt, dass der Schüler «aufgrund seines Alters und seines intellektuellen Zuschnittes» keine ernsthafte Drohung abgegeben habe, erläuterte der Gerichtssprecher. Vielmehr habe es sich um unbedarfte Äußerungen eines Jugendlichen gehandelt, «der in einem Internet-Chat einer Schülerin imponieren wollte». dpa

(29.10.2012)

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