Schulen dürfen weiter urheberrechtlich geschützte Texte nutzen

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BERLIN. Bis 2015 soll die Klausel weiter gelten, die es Schulen und Universitäten erlaubt, urheberrechtlich geschützte Texte in ihrem Intranet ohne Genehmigung zu nutzen.

Schulen und Universitäten dürfen auch in den kommenden beiden Jahren urheberrechtlich geschützte Texte intern in ihrem Intranet verbreiten. Eine entsprechende Sonderregelung, die Ende des Jahres ausgelaufen wäre, wurde am späten Donnerstagabend vom Bundestag noch einmal bis Ende 2014 verlängert. Die umstrittene Klausel sieht vor, dass Auszüge aus Büchern oder Zeitschriften zu Lehr- und Forschungszwecken einem begrenzten Personenkreis zur Verfügung gestellt werden dürfen, ohne dass dafür eine entsprechende Genehmigung eingeholt werden muss.

Urheberrechtsartikel
Beim Urheberrecht gilt es für Schulen weiterhin genau hinzusehen (Foto: Alexander Klaus / pxelio.de)

Diese Regelung aus dem Jahr 2003 sollte eigentlich nur vorübergehend gelten, war jedoch schon mehrfach verlängert worden. Das Gesetz habe sich bewährt, aber auch nach neun Jahren sei eine abschließende Bewertung noch nicht möglich, heißt es im Gesetzentwurf unter Verweis auf eine noch ausstehende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs. Nach diesem Urteil sollen die Übergangsvorschriften ab 2015 aber durch eine dauerhafte Regelung ersetzt werden. dpa

(30.11.2012)

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