Start Leben Abschluss zu Unrecht nicht anerkannt – betroffene Schülerin verliert drei Jahre

Abschluss zu Unrecht nicht anerkannt – betroffene Schülerin verliert drei Jahre

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VECHTA. Sanem Arduc hätte ihren Realschulabschluss bereits 2022 bekommen müssen. Doch ihre Schule verweigerte ihn ihr – zu Unrecht, wie sich erst Jahre später herausstellte. Wegen des fehlerhaften Zeugnisses musste die junge Frau einen Abschluss wiederholen. Drei Jahre habe sie dadurch verloren. Heute macht die 21-Jährige Abitur und will im kommenden Jahr studieren.

„Mein Selbstwertgefühl war plötzlich weg.“ (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

„Als ich das erste Mal erfahren habe, dass ich meinen Realschulabschluss eigentlich schon 2022 hätte bekommen müssen, habe ich sehr geweint“, berichtet Sanem Arduc gegenüber Medien. „Für mich war das ein richtiger Schlag ins Gesicht.“ Dabei hatte Arduc schon damals Zweifel. Sie habe ihren Lehrkräften jedoch vertraut. „Als ich den Realschulabschluss nicht bekommen habe, waren mein Selbstwertgefühl und mein Grundvertrauen in mich selbst plötzlich weg.“

Wegen des fehlerhaften Zeugnisses musste Arduc nach Angaben der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ einen Abschluss wiederholen. Drei Jahre habe sie dadurch verloren.

Dass ihr der Realschulabschluss 2022 zu Unrecht verweigert worden war, erfuhr Arduc erst durch Zufall. Im vergangenen Jahr habe sie auf einer Geburtstagsfeier von einem ähnlichen Fall gehört und sich daraufhin an das niedersächsische Kultusministerium gewandt. Wenige Wochen später habe sie ein Schreiben ihrer früheren Schule erreicht: Sie könne nun ihr Zeugnis abholen.

Die Entschuldigung der Schule empfand sie angesichts der Folgen offenbar als wenig angemessen. „Darin stand: ‚Es tut uns leid.‘“, berichtet Arduc. „Sie konnte nicht einmal meinen Nachnamen richtig schreiben. Da denke ich mir schon: Wie viel Wert legt sie eigentlich darauf, dass ich wegen dieses Fehlers drei Jahre verloren habe.“

Arduc ist eine von mehr als 100 Schülerinnen und Schülern, deren Abschluss an der Geschwister-Scholl-Oberschule in Vechta falsch festgestellt worden war. Bei einer Überprüfung wurden 107 falsch vergebene Abschlüsse aus den Schuljahren 2019/20 bis 2025/26 festgestellt (News4teachers berichtete).

In 56 Fällen hätte die Schule einen Erweiterten Sekundarabschluss I vergeben müssen, in 49 Fällen einen Realschulabschluss. Zwei Schülerinnen oder Schüler hätten einen Hauptschulabschluss erhalten müssen, bekamen jedoch überhaupt keinen Abschluss. In weiteren 32 Fällen müssen schulische Konferenzen die Abschlussentscheidung erneut beraten, weil vorhandene Ermessensspielräume nicht ausreichend geprüft worden waren.

Nach bisherigem Kenntnisstand wurden Ausgleichsregelungen aus der Abschlussverordnung nicht richtig angewandt. Die vergebenen Fachnoten selbst waren nach Angaben des Kultusministeriums nicht falsch. In den 107 festgestellten Fällen bestand laut Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) kein Ermessensspielraum: Die Schule hätte zwingend einen höherwertigen Abschluss vergeben müssen.

Was solche Fehler für die betroffenen Jugendlichen bedeuten können, zeigt Arducs Geschichte. Auch Freunde von ihr seien betroffen gewesen, berichtet sie. „Sie haben teilweise sehr darunter gelitten.“ Inzwischen hätten alle ihren Weg gefunden.

Hamburg hatte sich ausdrücklich bei den Betroffenen entschuldigt. Sie sollen korrigierte Abschlusszeugnisse, ein persönliches Entschuldigungsschreiben und Informationen über ihre Rechte erhalten. Das Land will zudem für konkret entstandene finanzielle Schäden aufkommen, etwa wenn jemand auf eigene Kosten einen Abschluss nachgeholt hat. Eine Anlaufstelle beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück soll die Betroffenen beraten.

Der Fall hat inzwischen Folgen über die Geschwister-Scholl-Oberschule hinaus. Auch eine weitere Schule, an der die Schulleiterin zuvor tätig gewesen war, wurde überprüft. Dort müssen neun Zeugnisse aus dem Schuljahr 2019/20 wegen einer ähnlichen fehlerhaften Anwendung der Regeln korrigiert werden. In den später überprüften Jahrgängen wurden nach Angaben des Ministeriums keine solchen Fehler festgestellt.

Das Kultusministerium sieht bislang keine Hinweise auf ein landesweites systematisches Problem. Dennoch sollen die Regionalen Landesämter mit Beginn des neuen Schuljahres weitere Schulen befragen und anschließend stichprobenartig Zeugnisse kontrollieren. Die Überprüfung konzentriert sich auf Oberschulen und Integrierte Gesamtschulen, weil dort mehrere Schulformen und Abschlussmöglichkeiten zusammenkommen. Insgesamt geht es um rund 400 Schulen.

Für Sanem Arduc geht der Bildungsweg weiter. „Ich mache gerade mein Abitur“, sagt sie. „Nächstes Jahr möchte ich studieren.“ News4teachers / mit Material der dpa

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16 Kommentare
Pädagogin vom Dienst
1 Monat zuvor

Unglaublich! Die Kids tun mir Leid. Gut, dass es jetzt geregelt wird.
Ich höre aus Berlin, dass die Regelungen an den ISSen kaum zu durchschauen sind („Das kann azsgeglichen werden, hier können wir liften, aber dort hätte X im Y-Kurs sein müssen, oder???“
Wenn Lehrkräfte schon nicht durchsehen, wie sollen es dann die Lernenden oder Erziehungsberechtigten?

Susi Sonnenschein
1 Monat zuvor

Wieso hat sie DREI Jahre verloren, wenn sie (irrtümlich) durch die 10. gerauscht ist? Sie könnte die 10. doch im Folgejahr wiederholen und hätte dann den Abschluss…?

Dizzy
1 Monat zuvor
Antwortet  Redaktion

Trotzdem versteh ich’s nicht.
Was hat sie in diesen drei Jahren gemacht?
Jedes Jahr fallen SchülerInnen durch Abschlussprüfungen. Und jetzt kommt der Punkt, den ich so gar nicht verstehe: Das ist doch für die meisten keine sooo große Überraschung. Da haben doch i.d.R. die Vornoten schon nicht so super ausgesehen. Wenn es sich also nur um einen „kleinen“ Berechnungsfehler wegen einer Nachkommastelle gehandelt hat, war’s doch wohl ohnehin schon knapp. Da fällt man nicht aus allen Wolken.
Und wenn eine Zweierschülerin plötzlich den Abschluss nicht bestanden haben soll, schaut man als Lehrer, als Schule und auch als Eltern doch nochmal ganz genau hin. Es gibt doch auch das Recht zur Einsichtnahme in die Unterlagen.
Wie gesagt – irgendwas ist da seltsam.

Ich_bin_neu_hier
1 Monat zuvor
Antwortet  Dizzy

„Wenn es sich also nur um einen „kleinen“ Berechnungsfehler wegen einer Nachkommastelle gehandelt hat…“

Die junge Dame hat de facto die Voraussetzungen für das Erteilen des höheren Abschlusses erfüllt; dieser wurde ihr jedoch zu Unrecht nicht zuerkannt. Das würde ich persönlich definitiv nicht als „kleinen Berechnungsfehler“ abtun wollen.
Darüber hinaus sind ungefähr hundert Schülerinnen und Schüler betroffen. Das ist gerade bei einem so gravierenden Fehler wahrlich keine kleine Zahl: Selbst an einer großen weiterführen Schule wäre das wahrscheinlich unter dem Strich etwa ein gesamter Abschlussjahrgang, dem der tatsächlich erreichte Abschluss vorenthalten würde.

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  Dizzy

„Wie gesagt – irgendwas ist da seltsam.

Bei über 100 falschen Abschlusszeugnissen würde ich da nicht widersprechen.

Laut Interview hatte sie einen Notenschnitt von 2,4 und bekam wegen einer 4 in Mathematik keinen Realschulabschluss.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  ed840

Der Notenschnitt ist vollkommen irrelevant, wenn in einigen Schulformen – wie der, die falschen Abschlüsse vergeben hat – mehrere Fächer leistungsdifferenziert in G- und E-Kursen unterrichtet werden. Es geht um die Ausgleichsbestimmungen, die hier nicht beachtet worden sind bzw. falsch angewendet worden sind.
Um den MSA zu erlangen, hätte der Mathe G-Kurs mit mindestens befriedigend abgeschlossen werden müssen oder der E-Kurs mit ausreichend. Soweit richtig. Das ist nicht erreicht worden. Folglich muss geprüft werden, ob in einem anderen Hauptfach eine Besserleistung erbracht worden ist, mit der die Minderleistung ausgeglichen werden kann. Ein gut oder sehrgut in einem anderen E-Kurs z.B. D oder E wäre hierzu heranzuziehen. Die gute Note eines Nebenfaches kann nicht zum Ausgleich für ein Hauptfach genommen werden. Mit einem Hsuptfach kann hingegen die Minderleistung in einem Nebenfach (Sport 5) ausgeglichen werden.

ed840
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das mag schon sein. Es nützt den betroffenen Schüler*innen aber nichts, wenn Sie hier versuchen mich zu belehren was in Vechta falsch gelaufen ist.

Sporack
1 Monat zuvor

Angenommen, dass die Klasse 10 (fälschlich) nicht bestanden worden wäre.
=> Klasse 10 wiederholen. => Ein Jahr Verlust.

Angenommen, dass die Klasse 10 zwar bestanden wurde, aber fälschlich keinen Q-Vermerk für den Zugang zur Oberstufe:
=> Klasse 10 wiederholen => Ein Jahr Verlust.
ODER
Wechsel ins Berufskolleg mit Ziel Fachhochschulreife (zwei jähriger Bildungsgang an Fachoberschule). Mit erfolgreicher Fachhochschulreife gibt es ja nach Berufskolleg die Möglichkeit in die berufsorientierte gymnasiale Oberstufe mit Ziel Abitur zu wechsel: EF/Q1/Q2 => Das wären dann „zwei Jahre Verlust“.

Aber ich verstehe icht, wie DREI Jahre vergehen können – es sei denn, dass man dann erstmal die Lernlaufbahn unterbricht …

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Sporack

Wenn die Lehrkräfte es schon nicht Vermögen, die Bestimmungen für die Erteilung von Abschlüssen der SekI zulegen und sinngemäß zu verstehen und korrekt anzuwenden, warum soll es die Schülerin schaffen, die ja durch die Versetzung in den 10. Jahrgang ja schon einen Schulabschluss, den ESA erreicht hatte.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Genau so! Meine Fresse, das Mädchen war 16 Jahre alt. Wenn schon Lehrkräfte mit einer einfachen Berechnung überfordert sind, wie geht es dann Teenagern???
Ich bin gerade wieder erschüttert, wie wenig KuK über ihren offenbar sehr geringen Tellerrand blicken können.
Ich denke, ich setze nächstes Schuljahr mal eine ganze Konferenz zum Thema AOGS an, das könnte heilsam sein…..

dickebank
30 Tage zuvor

Sie glauben gar nicht, wie viele Kolleg*innen in meinem alten Wirkungsbereich der SekI an der GE in NRW so eine Schulung zur APO-SI bitter nötig gehabt hätten. Die haben sich blind auf die von ihnen mit PROGNOS ermittelten potentiellen Abschlüsse verlassen, ohne in Zweifelsfällen das Ergebnis anhand der APO-SI zu überprüfen. Vor allem deshalb nicht, weil in der überwiegenden Zahl der Fälle der prognostizierte Abschluss ja auch korrekt vorhergesagt worden ist. Aber die Bereitschaft und die Kenntnisse sich bei den Abschlüssen der Wackelkandidaten intensiver mit der Materie zu befassen war nicht sehr ausgeprägt, zumal man sich drauf verlassen konnte, dass die AL solche Sachen im Blick hatte. Im Zweifelsfall muss man sich dann eben in Rücksprache mit dem Dezernat für den Schüler entscheiden. Deshalb gibt es ja den Ermessensspielraum. Und der Betroffene hat ein Anrecht auf eine ermessensfehlerfreie, juristisch belastbare Entscheidung. Genau da liegt das hoheitliche, staatliche Handeln, durch das die Verbeamtung begründet ist.

Angelika Mauel
1 Monat zuvor

Hoffentlich findet sie einen guten Anwalt. Ein früherer Start ins Berufsleben und eine längere Lebensarbeitszeit wären finanziell bestimmt vorteilhaft gewesen. Nüchtern betrachtet werden sich die reduzierten Jahre mit einem höheren Einkommen aufgrund von Beförderungen bemerkbar machen.

Ich_bin_neu_hier
1 Monat zuvor

Das hätte nicht passieren dürfen, und wenn man mich vorher gefragt hätte, hätte ich mit voller Überzeugung behauptet: Das gibt es nicht, kann gar nicht, kommt nicht vor.

Nachdem es nun doch vorgekommen ist, wünsche ich den betroffenen Schülerinnen und Schülern alles Gute, und hoffe, dass so etwas nie, nie wieder passiert, egal in welchem Bundesland und an welcher Schulform.

Außerdem werde ich mich nicht mehr über mich selbst aufregen, egal ob ich die Vorgaben für meinen Abiturkurs nun vier-, fünf- oder sechsmal oder öfter im Laufe der zwei Jahre kontrolliert habe: Hauptsache, es stimmt alles – sicher ist sicher.