Urteil: Berliner Lehrer nicht diskriminiert – weil „Berliner“ keine Ethnie sind

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BERLIN. Berliner Lehrer sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht durch zugewanderte Kollegen mit Beamten-Status aus anderen Bundesländern diskriminiert. Es sei schon zweifelhaft, ob der «Berliner» eine diskriminierungsfähige Ethnie sei, teilte das Gericht mit. Damit hatte der Kläger argumentiert. Die Klage des in der Hauptstadt angestellten Pädagogen wurde abgewiesen.

Nur deshalb nicht verbeamtet, weil er Berliner ist? Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Nur deshalb nicht verbeamtet, weil er Berliner ist? Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

2011 hatte Berlin mit einer Anzeigen-Kampagne bundesweit nach mehr als 1000 Lehrkräften gesucht und damit geworben, dass Bewerber mit ihrem Beamten-Status übernommen werden. Daraufhin forderte der angestellte Berliner Lehrer seine Übernahme in das Beamtenverhältnis. Das lehnte das Land ab – mit der Begründung, es gebe keinen Rechtsanspruch auf Verbeamtung.

Doch der Mann gab sich nicht zufrieden und verlangte Schadensersatz. Schließlich gehöre er zur Ethnie der Berliner, spreche Berliner Dialekt und esse traditionelle hiesige Gerichte wie das Bollenfleisch (Schmorgericht aus Fleisch und Zwiebeln). Er sei allein aus diesem Grund nicht verbeamtet worden.

Das sah das Gericht anders. Durch die Zuwanderung seien «die Berliner» als abgrenzbare Einheit kaum erkennbar. Der Kläger sei auch nicht wegen seiner Herkunft benachteiligt worden. Als in Berlin angestellter Lehrer werde er ebenso wenig verbeamtet wie Pädagogen aus anderen Bundesländern, die den Status nicht haben. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen. dpa
(6.12.2012)

Zum Bericht: „Fast 80 Prozent der Lehrer sind Beamte“

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