Gericht: G8-Zehntklässler bekommen Fahrtkosten erstattet

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WIESBADEN. Schüler in der zehnten Klasse eines G8-Zweiges haben Anspruch auf Erstattung ihrer Fahrtkosten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden (Az. 6 K 942/12.WI).

Damit gaben die Richter der Klage einer Schülerin gegen den hessischen Rheingau-Taunus-Kreis statt. Beim achtjährigen Gymnasialzweig G8 ende die Mittelstufe erst mit dem Erreichen der mittleren Reife und das sei nach zehn Schuljahren der Fall. Für Schüler in Grund- und Mittelstufe sei der Schulträger verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen. Der Kreis hatte sich bislang geweigert, die Beförderungskosten der Schülerin für den Weg zur Schule zu übernehmen. Nach seiner Ansicht besuchen sowohl Schüler der zehnten Klasse bei G8 als auch der elften Klasse in G9 jeweils die Oberstufe. Für den Besuch der Oberstufe sei aber keine Erstattung des Fahrgeldes vorgesehen.

Bei seiner Entscheidung berief sich das Wiesbadener Gericht auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt zum Ende der Mittelstufe aus dem Januar 2011. Die Kreisverwaltung hat nach Angaben der Kammer bereits Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragt. dpa
(14.1.2013)

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