Kooperationsverbot in der Bildung soll weg – Neuregelung offen

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BERLIN. Die Fraktionen positionieren sich für eine Abschaffung oder Lockerung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern in der Bildung – nach der Wahl. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.

Der Bund soll bei der Bildung mitmischen - meinen mittlerweile alle Fraktionen im Bundestag. Nur: Wie viel? Foto: Times / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Der Bund soll bei der Bildung mitmischen – meinen mittlerweile alle Fraktionen im Bundestag. Nur: Wie viel? Foto: Times / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Das mit der Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz aufgenommene Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung soll nach der Bundestagswahl wieder gelockert werden. Darin sind sich inzwischen alle Fraktionen im Bundestag einig. Strittig ist jedoch, ob es dann zu einer kleinen Lösung nur für die Hochschulen kommt – oder zu einer großen Reform mit einem neuen Bund-Länder-Programm auch zum Ausbau der Ganztagsschulen.

Die SPD lehnt den Vorschlag von Unionsfraktionschef Volker Kauder ab, das Kooperationsverbot lediglich für die Hochschulen aufzuheben. «Volker Kauders Vorschlag geht in die völlig falsche Richtung», sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann dem «Tagesspiegel am Sonntag». Kauder hatte gefordert, im Zentrum einer neuen Föderalismusreform solle die Aufhebung des Kooperationsverbotes für die Hochschulen stehen. Wenn der Bund die Hochschulen unterstütze, könnten sich die Länder stärker auf die Schulen konzentrieren.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hatte vorige Woche im Bundestag das Kooperationsverbot «als in die Verfassung gegossenen Irrsinn» bezeichnet. Oppermann sagte, niemand verstehe, dass Bund und Länder in der Bildung immer noch nicht zusammenarbeiten dürften. Das Kooperationsverbot müsse komplett abgeschafft werden. Kauders Vorschlag verhindere dagegen dringend notwendige Programme für Ganztagsschulen und gegen Schulabbruch, sagte Oppermann.

CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Kretschmer sagte, junge Menschen in Deutschland müssten eine qualitativ hochwertige Hochschulausbildung erhalten. «Dafür steht die Union mit ihrem Vorschlag.» Die SPD wolle dagegen Finanztransfers ohne Kontrolle und inhaltliche Mitbestimmung des Bundes ermöglichen. Zudem könnten sich auch die Länder nicht auf eine Aufhebung des Kooperationsverbotes für die Schulen verständigen. Auch der FDP-Bildungspolitiker Patrick Meinhardt unterstützte Kauders Vorschlag. Wenn den Hochschulen wirklich geholfen werden solle, könne die Verfassungsänderung schnell verabschiedet werden. Für eine weitergehende Änderung des Grundgesetzes sehe er keinerlei Notwendigkeit.

Für eine Verfassungsänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Es wird erwartet, dass nach der Wahl im September ein Kompromisspaket zwischen Bund und Ländern geschnürt wird – egal welche Parteien die Regierung stellen. An der Mehrheit von SPD und Grünen in der Länderkammer wird sich absehbar bis 2016 kaum etwas ändern. SPD, Grüne und Linke fordern die Aufhebung des Kooperationsverbotes auch für die Schule, unter anderem zum Ausbau von Ganztagsschulen und Einführung der Inklusion, des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der nur die dauerhafte Förderung des Bundes bei außergewöhnlichen gemeinsamen Projekten von Universitäten und Spitzen-Forschungsinstituten vorsah, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Aus der Wissenschaft kommen Forderungen, dass der Bund sich auch dauerhaft an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligen soll. dpa

(23.5.2013)

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