BERLIN. Die Tarifbeschäftigten der Länder können seit April mit steigenden Einkommen rechnen – zumindest auf dem Papier. In vielen Fällen fließt das Geld bereits, in anderen kommt es mit Verzögerung, aber verlässlich und rückwirkend. Ganz anders stellt sich die Lage für die Beamtinnen und Beamten dar, darunter hunderttausende Lehrkräfte: Für sie ist eine Übertragung der Tarifeinigung (selbst dort, wo sie angekündigt wurde) zunächst nur eine politische Absichtserklärung. Gesetzliche Verfahren, verfassungsrechtliche Vorgaben und technische Probleme bremsen die Umsetzung.

Seit dem 1. April 2026 steigen die Entgelte für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Grundlage ist die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 zwischen Gewerkschaften und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Wie „Öffentlicher Dienst News“ unter Berufung auf eine Umfrage unter den Finanz- und Innenministerien berichtet, erfolgt die Auszahlung jedoch nicht einheitlich: Während einige Länder wie Baden-Württemberg, Bayern oder Schleswig-Holstein die erhöhten Bezüge bereits im April auszahlen, erfolgt die Anpassung in anderen Ländern – darunter Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Sachsen – erst im Mai, dann aber rückwirkend.
Rechtlich ist die Situation für Tarifbeschäftigte vergleichsweise eindeutig. Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags (TV-L) besteht ein unmittelbarer Anspruch auf die vereinbarten Entgelterhöhungen. Verzögerungen ergeben sich hier vor allem aus administrativen oder technischen Gründen, etwa bei der Umsetzung in den Abrechnungssystemen. In einzelnen Fällen zahlen Länder die Erhöhungen zudem „unter Vorbehalt“, solange die formalen Änderungstarifverträge noch nicht abschließend unterzeichnet sind. Dennoch gilt: Alle Angestellten im Geltungsbereich des TV-L erhalten die vereinbarten Erhöhungen verbindlich.
Neue Besoldungsgesetze müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen, was komplexe Berechnungen erforderlich macht
Anders stellt sich die Lage für die Beamtinnen und Beamten dar. Für sie gelten Tarifabschlüsse nicht unmittelbar. Ihre Besoldung wird durch Gesetze geregelt, die jeweils von den Bundesländern verabschiedet werden müssen. Dieser Unterschied führt regelmäßig zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übertragung von Tarifergebnissen.
Nach Angaben der Finanzzeitung „ad-hoc-news“ betrifft dies aktuell rund zwei Millionen Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger der Länder. Obwohl die Tarifeinigung bereits im Februar erzielt wurde, steht die Umsetzung in vielen Ländern noch aus. Die vereinbarte erste Erhöhungsstufe von 2,8 Prozent zum 1. April 2026 bleibt damit für viele Beamt*innen vorerst ohne unmittelbare Wirkung.
Ein wesentlicher Grund liegt in der verfassungsrechtlichen Dimension der Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2025 entschieden, dass das Land Berlin seine Beamten in der Vergangenheit verfassungswidrig zu niedrig bezahlt hatte – ein maßgebliches Urteil auch für die anderen Bundesländer. Maßstab ist die sogenannte „amtsangemessene Alimentation“. Demnach muss die Mindestbesoldung einen deutlichen Abstand zur sogenannten Prekaritätsschwelle halten. Neue Besoldungsgesetze müssen diese Vorgaben (einschließlich des Abstandsgebots zu höheren Besoldungsstufen) berücksichtigen, was komplexe Berechnungen erforderlich macht.
Diese rechtlichen Anforderungen verzögern die Gesetzgebungsverfahren erheblich. In Berlin etwa rechnet die Finanzverwaltung laut „ad-hoc-news“ nicht vor dem Sommer mit einem Gesetzentwurf. Hinzu kommt ein erheblicher Bearbeitungsaufwand: Mehr als 100.000 Widersprüche gegen frühere Besoldungen müssen geprüft werden, was sich über Jahre hinziehen könnte.
Veraltete oder aktuell umgestellte IT-Systeme sind vielfach nicht in der Lage, die neuen Berechnungsmodelle abzubilden
Parallel dazu berichten mehrere Landesverwaltungen von erheblichen technischen Problemen. Veraltete oder aktuell umgestellte IT-Systeme sind vielfach nicht in der Lage, die neuen Berechnungsmodelle abzubilden. Auf Bundesebene führte etwa eine Softwareumstellung beim Bundeseisenbahnvermögen zu Fehlern in Testläufen, wodurch geplante Abschlagszahlungen verschoben werden mussten. Auch in den Ländern müssen Besoldungsstellen teilweise manuell nachrechnen – ein erheblicher Aufwand angesichts hunderttausender Fälle.
Die Folge ist eine strukturelle Verzögerung, die erfahrungsgemäß zwischen drei und neun Monaten liegt. Zwar erfolgt die Auszahlung in der Regel rückwirkend, sodass formal kein finanzieller Verlust entsteht. Faktisch bedeutet dies jedoch für die Betroffenen einen temporären Kaufkraftverlust – insbesondere in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Einige Länder gehen dabei unterschiedliche Wege. Bayern hat angekündigt, die Besoldungsanpassung grundsätzlich um sechs Monate gegenüber den Tarifbeschäftigten zu verschieben, um den Haushalt zu entlasten. Der Bayerische Beamtenbund kritisiert dieses Vorgehen scharf. Andere Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz signalisieren hingegen, die Tarifergebnisse möglichst zeitgleich übertragen zu wollen. Sachsen-Anhalt hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jedoch nach Angaben von „Öffentlicher Dienst News“ in zentralen Punkten vom Tarifabschluss abweicht, etwa beim Mindesterhöhungsbetrag.
Die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 sieht für die Beschäftigten der Länder eine Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31. Januar 2028 vor. Zum 1. April 2026 steigen die Entgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Weitere Erhöhungen folgen zum 1. März 2027 um zwei Prozent und zum 1. Januar 2028 um ein Prozent. Zusätzlich werden Zulagen angepasst und Ausbildungsvergütungen erhöht. Gewerkschaften wie Verdi und GEW bewerten das Ergebnis als Anschluss an die Entwicklung bei Bund und Kommunen, weisen jedoch darauf hin, dass zentrale Forderungen – etwa höhere Mindestbeträge oder strukturelle Verbesserungen für bestimmte Beschäftigtengruppen – nicht vollständig durchgesetzt werden konnten.
Von den rund 837.000 Lehrkräften in Deutschland sind etwa zwei Drittel verbeamtet, ein Drittel tarifbeschäftigt. News4teachers









zügig bitte die 1000 Spritausgleichsprämie für alle Pendler.
Schule ist leider noch mit Hybridmodus, Homeoffice etc.
30 % Homeschooling sind das Ziel.
4-Tage Woche schon jetzt für viele eine Offenbarung.
gerne!!
Diese Pendeleien zur Schule sind zu teuer geworden
Dann wohnen Sie doch näher an der Schule. Sie haben Ihren Wohnort doch frei gewählt und können ihn jederzeit wechseln. Dieses Gejammer ist ja unerträglich.
…früher gab es die “Residenzpflicht”! Hatte wohl iwie einen Sinn!????!
🙂
Wann kommt denn der Tankrabatt und die 1000 Euro Prämie für Lehrer?
Das ist doch alles lächerlich! Lehrer verdienen genug, der Staat ist doch keine Vollkaskoversicherung für alle Lebenslagen. Eine Spritausgleichsprämie ist daher dummes Zeug.
Und wer als Lehrer ernsthaft Homeschooling fordert, sollte bitte ganz dingend den Beruf wechseln. Wir brauchen keine Lehrer, denen der Lernfortschritt der Kinder völlig egal ist. Corona hat uns das Versagen von Homeschooling doch vor Augen geführt.
Lehrer verdienen jetzt schlecht!
Es geht um verbesserte Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter /Lehrer.
Mach du halt deine 5 Tage mit 50 Stunden, andere können und wolle nicht.
Ich will kein ausgebranntes Kollegium. 4 Tage Woche und Digitalunterricht sind hilfreich.
“Demnach muss die Mindestbesoldung einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung wahren – konkret mindestens 20 Prozent.”
Das stimmt nicht.
Wie kommt der Autor des Artikels zu dieser Aussage?
Die Mindestbesoldung richtet sich nach dem Medianäquivalenzeinkommen und nicht nach der Grundsicherung.
Sie haben Recht. Der Abstand zur Grundsicherung war bislang der Maßstab – wurde aber vom Bundesverfassungsgericht geändert. Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2025/12/abstand-bitte-warum-die-beamtenbesoldung-und-damit-die-bezuege-der-meisten-lehrkraefte-auf-dem-pruefstand-steht/
Wir haben den Beitrag entsprechend korrigiert – und bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Kein Thema…spukt leider noch in vielen Köpfen und war ja auch bis zur letzten Entscheidung so….nur halt mit 115%.
In der neuen Entscheidung ist der Richtwert 80% des Medianäquivalenzeinkommens…die sog. Prekariatsschwelle.
Und die 4 köpfige Beamtenfamilie muss laut Bundesverfassungsgericht mindestens das 2,3fache dieser Prekariatsschwelle als Mindestbesoldung erhalten.
Dies wird dann aufgeschlüsselt in Faktoren
Beamte 1 fach
Beamtenfrau/mann 0,5 fach
Erstes Kind 0,5 fach
Zweites Kind 0,3 fach
Vergleicht man nun mit der aktuellen Besoldung, wird einem klar, dass mehrere hundert Euro netto zur Mindestbesoldung der niedrigsten Besoldungsgruppe fehlen, die wegen des Abstandsgebots in Prozente umgerechnet und an die höheren Besoldungsgruppen wegen des Abstandsgebots weitergegeben werden müssen.
Wird noch ein heißer Tanz für die Dienstherren, die jahrelang auf Kosten der Beamten gespart haben.
Das passt hier ganz gut rein:
“76,4 Millionen Euro fließen nach der Northvolt-Pleite an das Land Schleswig-Holstein zurück. Das Geld müsse zur Reduzierung der Schulden eingesetzt werden, es gebe keine zusätzlichen finanziellen Spielräume, sagte die Finanzministerin.”
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/northvolt-pleite-153-millionen-euro-steuermittel-gesichert,northvolt-226.html
Wir erinnern uns: S-H hatte 300 Millionen aus dem Beamtenpensionsfonds zur “Finanzierung” der Norhtvolt-Pleite entnommen (das war die Hälfte des Kredits, den Northvolt nicht zurückzahlen konnte, die andere Häfte musste der Bund bezahlen).
Und jetzt fließt ein Teil zurück, aber NICHT zurück in den Beamtenpensionsfonds, sondern wird zur allgemeinen Schuldentilgung verwendet.
Und bald wird es wieder heißen: Kein Geld für Beamte da!
Politische Taschenspielertricks, wohin man schaut… juristisch wohl wasserdicht, aber trotzdem bleibt ein Vertrauensverlust in den Staat.
Sehr interessant, wird aber leider nicht bei einer breiten Öffentlichkeit hängen bleiben. Aber man sieht wieder: Der Wahnsinn hat Methode.
Schleswig-Holstein hat als erstes und bisher einziges Bundesland aus das Urteil aus Karlsruhe reagiert und eine erhebliche Anhebung der Beamtenbezüge zugesagt.
Was soll also ihr dummes Gerede, dass kein Geld für die Beamten da sei?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Die anderen Bundesländer müssen bei der Besoldung nachziehen.
Staat und Beamtenpensionsfonds: Wie der Hund, der eine Wurst bewachen soll…
Beim Bund scheint es jetzt ca. 6% (A13) mehr Gehalt für Beamte zu geben.
Bei den Angestellten sind es immerhin 3% 🙁
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/ref-amtsangemessene-alimentation.pdf?__blob=publicationFile&v=6
siehe S. 109 Gehaltsindex
Dafür wird die Pension von max. 71,x% auf 69,x% gekürzt.
Beim Maximum, genau.Alle anderen betrifft es nicht. Und nun vergleichen wir noch mal Pensions- und Rentenhöhe…
Warum betrifft es alle anderen nicht? Für jedes Jahr wird der anrechenbare Prozentfaktor gekürzt, insofern betrifft es jeden, auch wenn er nicht den Maximalwert erreicht.
“Und nun vergleichen wir noch mal Pensions- und Rentenhöhe…”
Wann gibt’s endlich die “Betriebsrente” für Beamte zusötzlich zur Pension? Und Frühverrentungen ab 55 Jahren mit einer halben Million Abfindung? Und die 35-Stunden-Woche mit drei Tagen Homeoffice?
Dann können wir endlich anfangen Akademiker beim Staat und in der “freien” Wirtschaft zu vergleichen. Ja, “freie” Wirtschaft heißt hier Industrie, Banken, Versicherungen. Und nicht der Dönerladen bei Ihnen um die Ecke!
du redest über Hasi? 😀
Ok, nicht in Ordnung, da ja die Beamten Streiks durch Gewerkschaftsbeiträge unterstützen, wenn die Angestellten für Gehaltserhöhungen die Arbeit niederlegen! (Gerade habe ich das Gefühl, alles, was wir zuletzt errungen haben, wird durch neue Preiserhöhungen hier und da und dort schon wieder aufgefressen.)
Aber wann folgte ein Artikel oder Proteststurm, dass Angestellte auf höhere Gehälter nach der Beamtenbesoldungsverbesserung warten müssen??? Und wer tritt für uns ein?
Als angestellte Lehrerin sag ich jetzt mal: man kann nicht alles haben. Vor ein paar Wochen waren sich noch alle einig, dass Lehrkräfte ihren Job nur richtig machen können, wenn sie verbeamtet seien. Aber wenn das mal Nachteile hat, dann ist das so unfair. Ich hab bislang selten bis nie erlebt, dass es beamtete Lehrkräfte interessiert, dass ich gute 1.000 Euro im Monat weniger verdiene, im Krankheitsfall ganz schnell vor dem Nichts steh,von Rente vs. Pension ganz zu schweigen. Also bitte entweder ganz oder gar nicht.
BTW, wie viele Beamte Lehrkräfte sind denn in Gewerkschaften, die auch einen erheblichen Anteil streikberechtigter Angestellter haben?
@Redaktion: Das mit der Verzögerung stimmt natürlich, allerdings hat es nach meiner persönlichen Erfahrung immer ein paar Monate gedauert, bis dann ein entsprechendes Gesetz durch den Landtag kam und die Beamten rückwirkend das Geld bekommen haben, sofern es vorher zugesagt wurde. Dieses Mal liegt es sicher auch daran, dass die Tarifeinigung und die 1. Erhöhung in sehr engem zeitlichen Zusammenhang waren.