BERLIN. Das Urteil aus Karlsruhe richtet sich formal gegen ein Bundesland, seine Folgen reichen jedoch weit darüber hinaus. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Besoldung von Berliner Beamten über Jahre hinweg für verfassungswidrig erklärt hat, reagiert nun der Bund mit einer milliardenschweren Reform. Innenminister Alexander Dobrindt will die Bezahlung neu ordnen und deutlich anheben. Damit entsteht ein politischer und finanzieller Sog, der die Länder unmittelbar erfasst – und damit auch hunderttausende Lehrkräfte. Die zentrale Frage lautet nun: Setzt der Bund einen Maßstab, dem die Länder folgen müssen?

Der Bund zieht Konsequenzen aus Karlsruhe – und geht dabei in erheblichem Umfang in Vorleistung. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Besoldung von Bundesbeamten, Richtern und Soldaten neu regeln soll. Nach Angaben aus dem Innenministerium, über die die tagesschau berichtet, wird der Bundeshaushalt dadurch jährlich mit rund 3,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet. Hinzu kommen Nachzahlungen in Höhe von schätzungsweise 707 Millionen Euro.
Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2025. Die Richter hatten entschieden, dass die Besoldung von Berliner Landesbeamten zwischen 2008 und 2020 „größtenteils verfassungswidrig“ war. Maßstab ist dabei die sogenannte amtsangemessene Alimentation. Der Staat ist verpflichtet, Beamte so zu bezahlen, dass ihr Einkommen in einem ausreichenden Abstand zu sozialstaatlichen Leistungen steht. Konkret bedeutet das nach der Rechtsprechung: Die Besoldung muss mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens der Bevölkerung erreichen.
„Die Nachbesserungsbedarfe sind das Ergebnis früherer Kürzungen und Streichungen“
Diese Vorgabe gilt nicht nur für Berlin. Sie richtet sich an alle Dienstherren – also an Bund und Länder gleichermaßen. Entsprechend versteht die Bundesregierung ihre Reform ausdrücklich als Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. „Ziel des Gesetzes ist eine angemessene Bezahlung im Einklang mit dem Grundgesetz“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Der Gesetzentwurf geht dabei über reine Anpassungen hinaus, wie die Wirtschaftswoche berichtet. Vorgesehen sind höhere Grundgehälter, neue Besoldungstabellen und die Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten des Bundes auf die Beamten. Zusätzlich sollen strukturelle Änderungen vorgenommen werden. So wird das bisherige Leitbild der Alleinverdienerfamilie aufgegeben. Künftig soll „bei der Berechnung der Besoldung ein Einkommen des Partners typisierend unterstellt werden, da das Doppelverdienermodell inzwischen die gesellschaftliche Realität abbilde“, heißt es im Entwurf. Für Fälle, in denen ein Partner kein oder nur ein geringes Einkommen hat, ist ein ergänzender Familienzuschlag vorgesehen.
Zugleich werden konkrete Gehaltsschritte festgelegt. Die Dienst- und Versorgungsbezüge sollen rückwirkend zum 1. April 2025 um drei Prozent steigen, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Auch Zulagen werden angepasst, etwa für Schichtdienste, die deutlich angehoben werden sollen. Darüber hinaus ist geplant, die unterste Erfahrungsstufe abzuschaffen, um Einstiegsgehälter zu erhöhen und den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.
Damit reagiert der Bund nicht nur auf verfassungsrechtlichen Druck, sondern auch auf arbeitsmarktpolitische Herausforderungen. In der Begründung wird ausdrücklich auf den demografischen Wandel und den Wettbewerb um Fachkräfte verwiesen.
Die Signalwirkung für die Länder ist erheblich. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entfaltet eine systemische Wirkung. Wenn Besoldung in unteren Gruppen angehoben werden muss, betrifft das zwangsläufig auch höhere Besoldungsstufen (etwa die von Lehrkräften), um die Abstände im System zu wahren. Dieser Mechanismus war bereits in der bisherigen Rechtsprechung angelegt und wurde nun erneut bestätigt.
Wie konkret diese Dynamik in den Ländern aussieht, zeigt das Beispiel Schleswig-Holstein. Dort hat die Landesregierung bereits ein umfassendes Anpassungsprogramm angekündigt. Finanzministerin Silke Schneider rechnet für 2025 und 2026 mit zusätzlichen Kosten von rund 460 Millionen Euro. Betroffen sind auch die rund 25.000 verbeamteten Lehrkräfte im Land.
Die geplanten Maßnahmen umfassen rückwirkende Erhöhungen, lineare Anpassungen sowie eine deutliche Anhebung des Familienzuschlags. Nach Berechnungen könnten Beamte je nach Besoldungsgruppe Nachzahlungen zwischen etwa 3.000 und 13.000 Euro erhalten. Gleichzeitig wird deutlich, dass es sich nicht um eine einmalige Korrektur handelt. Vielmehr steht eine grundlegende Neubewertung der Besoldungssysteme an.
„Wer möchte, dass der öffentliche Dienst gut funktioniert, kann nicht gleichzeitig für die Fortsetzung einer verfassungswidrigen Besoldung sein“
Die Gewerkschaften verweisen in diesem Zusammenhang auf politische Versäumnisse der Vergangenheit. „Die Nachbesserungsbedarfe sind das Ergebnis früherer Kürzungen und Streichungen bei der Besoldung und Versorgung in Schleswig-Holstein. Hier haben in den vergangenen Jahrzehnten massive Einschnitte stattgefunden“, erklärten GEW und DGB. Der dbb-Landesvorsitzende Kai Tellkamp formuliert es noch grundsätzlicher: „Wer möchte, dass der öffentliche Dienst gut funktioniert, kann nicht gleichzeitig für die Fortsetzung einer verfassungswidrigen Besoldung sein.“
Zugleich verweist er auf die langfristigen Folgen politischer Entscheidungen: „Das Problem sind nicht die Besoldungsansprüche, sondern die jahrelange Praxis der Politik, diese durch ungerechtfertigte Sparbeschlüsse auszuhebeln.“ Und weiter: „Wenn sich diejenigen, die die Verfassung schützen – nämlich die Beamtinnen und Beamten – nicht auch in eigener Sache auf die Verfassung verlassen können, dann entsteht ein irreparabler Schaden für die Demokratie.“
Diese Argumentation zielt auf einen zentralen Punkt: Die aktuellen Milliardenkosten sind nicht nur Folge neuer politischer Entscheidungen, sondern auch Ergebnis aufgeschobener Anpassungen. In mehreren Ländern laufen zudem Verfahren zu weiter zurückliegenden Zeiträumen. „Es muss mit weiteren Nachzahlungen rückwirkend bis zum Jahr 2007 gerechnet werden, sobald das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich nachlegt“, heißt es aus dem dbb.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Reform des Bundes eine doppelte Bedeutung. Sie ist einerseits eine unmittelbare Reaktion auf das Urteil, andererseits setzt sie einen Referenzrahmen für die Länder. Denn auch wenn die Besoldung föderal organisiert ist, orientieren sich die Systeme traditionell aneinander. Abweichungen sind politisch möglich, aber rechtlich begrenzt.
Für die Länder entsteht damit ein erheblicher Handlungsdruck. Erste Reaktionen zeigen ein uneinheitliches Bild. Während Schleswig-Holstein bereits konkrete Anpassungen vorbereitet, setzt Niedersachsen zunächst auf Einmalzahlungen. In Berlin wird mit einer umfassenden gesetzlichen Neuregelung erst ab 2027 gerechnet – auch wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands bei der Prüfung rückwirkender Ansprüche.
Für die Schulen ist die Entwicklung von unmittelbarer Bedeutung: Lehrkräfte stellen in vielen Ländern die größte Gruppe der Beamten. News4teachers









Ja, die 1000 will ich definitiv haben, alleine schon als Wiedergutmachung, weil wir weder 35 Stunden Woche noch Homeoffice haben!!!
Hasi verdient fast doppelt und hat 3 Tage Homeoffice und 35 Stunden Woche. Das ist jetzt alles viel zu weit auseinander und für Studierte nicht mehr hinnehmbar. Früher haben alle mal 40 Stunden malocht, vor Ort gearbeitet, also in Präsenz und ähnlich verdient.
Eure Peti aus OWL, NRW 🙂
Wer Homeoffice will, muss sich einen anderen Beruf suchen. Wenn die Pandemie eines gezeigt hat, dann das Versagen von Onlineunterricht. Aber wenn Hasi es doch so schön hat, dann sind die Schüler halt egal.
Küstenfuchs, aber ist doch alles anders. Viel lauter in den Klassen und mehr Geld und auch weniger Zeit ist nur noch gerecht. Lehrer 41 Stunden – Autobranche 35 Stunden / Homeoffice. Ein bisschen müssen sie an die Bedingungen für Lehrer denken, Küstenfuchs. Es sind nicht alle so wie sie unterwegs. Fordern sie etwa die 41 Stunden und jeden Tag 8 Stunden in lauten Klassen?
Wäre es nicht ihre Aufgabe als Lehrkraft dafür zu sorgen, dass es nicht den ganzen Tag laut ist in der/ihrer Klasse?
Wäre es nicht Aufgabe der Eltern, die Kinder zu erziehen…?
Autobranche 35 Stunden? Sehr allgemein gedacht. Gilt wohl eher für Großbetriebe wie VW, Daimler und Co. und da geht es aktuell auch rund.. Haben Sie schon mal über einen längeren Zeitraum Schicht gearbeitet? Nein, nicht nur für ein paar Wochen in den Semesterferien
Autobranche 35 Stunden? Nine to Five? Oder doch eher Schichtarbeit plus Überstunden. Und wohl nur in den Großbetrieben, nicht bei den Zulieferbetrieben. 35 Stunden auf dem Papier klingt immer gut. 3-4 Schichten (übers Wochenende) weniger
Bei den OEMs stehen Hochschulabsolventen aber auch nicht im Schichtdienst an den Fertigungslinien.
Die arbeiten auch keine 35 Stunden.
Volljurist in der VW Compliance-Abteilung aber schon.
Der Unterschied liegt zwischen den beiden Ebenen – FK und OFK.
wie gewöhnlich: hart am Thema vorbei.
Bei den zitierten 1000,00 € geht es nicht um die Frage der amtsangemessenen Besoldung.
Eigentlich nicht schwer zu verstehen, sollte man meinen…
Und der fiktive Hase ist da auch kein Vorbild, weil hier wie immer Hasen mit Flusspferden verglichen werden (ganz anderes Ökosystem und alles andere passt auch nicht).
wo ist denn OWl?
aber Beamte sollen doch auch die 1000 Euro kriegen?? irgendwas Wertschätzendes muss es doch mal geben mensch
Im Nordosten von NRW. Regierungsbezirk Detmold
Warum arbeiten Sie dann nicht in einem hochbezahlten 35 Stundenjob und schlagen sich mit undankbaren Schüler und viel unterrichtsfreier Zeit rum? Fragen sie mal “Hasi” wieviel Ferien er hat…
“Hasi” hat nicht einmal unterrichtsfreie Tage, aber mehr Urlaubstage als Lehrkräfte in NRW.
Na da würde ich doch sofort das Gleiche wie “Hasi” machen, den Beamtenstatus aufgeben und die 6 Wochen Urlaub genießen. Btw: Ich kenne beide Seiten. Industrie und Beamtentum (als Ex-Lehrer). Beides nimmt sich nichts. Aber arbeiten sie einfach mal den Rest ihres Lebens mit den ach so vielen Urlaubstagen, Schichtarbeit/Bereitschaft (gibt es auch bei Führungskräften und auch bei 4 Tage Woche – nur anders verteilt), theoretischer 35 Stunde Woche ( plus unbezahlter Überstunden. Die Aufträge müssen raus!) und freuen Sie sich auf eine, im Vergleich zu den Beamtenpensionen, üppige Rente ab 67, 68, 69…” Komisch, habe in meinen ganzen Berufsleben keinen einzigen Lehrer gekannt, der in die freie Wirtschaft gewechselt ist. Umgekehrt dagegen einige…und keiner hat sich jemals über die Arbeitsbelastung beklagt
Verbeamtet auf Zeit war ich insgesamt nur 48 Monate während der Vorbereitungsdienste bei zwei ganz unterschiedlichen Landesbehörden in NRW. Als tarifbeschäftigte Lehrkraft habe ich lediglich 17 Jahre gearbeitet. Den Rest des Beruflebens habe ich ebenso lange bei verschiedenen Ingenieur- und Planungsbüros gearbeitet. Dass die Arbeitsbelastung in der Privatwirtschaft höher war als in der Schule, kann ich trotzdem nicht bestätigen.
Genau das wollte ich sagen: Die Arbeitbelastung in der Schule ist nicht höher als in der Privatwirtschaft. Die Pension dagegen schon!
Und ich habe geschrieben, dass ich – bis auf die beiden nachversicherten Vorbereitungsdienste – tarifbeschäftigt war.
Die Arbeitsbelastung ist vergleichbar, aber hinsichtlich Überstundenvergütung und/oder Freizeitausgleich gibt’s gewaltige Unterschiede.
Die eigentliche Vergleichsbasis sind aber die sehr unterschiedlichen Arbeitsverhältnisse von tarifbrschäftigten Lehrkräften und Tarifbeschäftigten in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes der Länder, von der Ungleichbehandlung tarifbeschäftigter und verbeamteter Angehöriger des ÖD erst gar nicht anzufangen.
Immerhin 11 Likes bisher. Wieviele Jahre mehr arbeiten Sie denn bisher in Vollzeit als „Hasi“?
Bitte nicht vergessen: unterm Strich waren und sind wir eine EXPORTNATION. Exporteinnahmen begründen unseren Wohlstand. Falls das geändert wurde habe ich das Memo nicht gelesen.
Letztendlich helfen sehr viele Eltern als Arbeitnehmer mindestens indirekt mit, diese Exporteinnahmen zu erwirtschaften.
Da wirkt es schon sehr befremdlich, wenn Sie PAUSCHAL Arbeitnehmer mit anteiliger Tätigkeit im “Home Office” als Vergleich zur Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen zu bemühen.
Bei allem Respekt – “Home Office” wurde leider, im Allgemeinen, für Eltern zur Grundvoraussetzung, um aufzufangen, was aufzufangen ist. Ob vor 2015, vor Corona oder vor dem Angriff auf die Ukraine: zu jeder Zeit hatten Keine-Lehrkraft-Eltern ihre Nachteile, aber das “Home Office” ist nichts, was sie sich herbeigewünscht haben.
Nicht ganz ernst gemeinter Gegenvorschlag daher: verbeamtete Vollzeit-Lehrkräfte könnten gegen Verrechnung zu Lasten ihrer Pension Home Office erkaufen. Angestellte Vollzeit-Lehrkräfte erhielten je Kind x Stunden Home Office.
Bitte friedlich bleiben.
Gruß aus Südhessen nach OWL
Na, mal schauen ob “Hasi” auch noch so begeistert ist wenn eine KI seinen Homeofficejob übernimmt? Ich wäre da mal ganz vorsichtig und lieber präsent vor Ort. Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit der Zeit gegangen!
naja wat mut dat mut, Lehrer verdienens chon so schlecht. Früher für Mittelstans gehoben, heute Durchschnitt. Meine liebe Frau erhält durch das volle Weihnachtsgeld, Urlausgeld und 13. nochmal so 7 Netto oben drauf. Wenndu das auf den Monatslohn rechnest, ist das viel mehr. Und dann Homeoffice, 35 Std. ach je.
In Österr. kriegen sie auch noch 2 Extrazahlungen oben drauf. 😉
Die Leute haben manchmal 10 Jahre dafür studiert, da muss sich das schon noch abheben. Ist ja kein 0-8-15 Beruf!
Heutzutage ist halt Homeoffice das nonplusultra-wie bei meiner Lieben.
in Österreich? ja?
Quelle?
10 Jahre (???) Studium und mit 63 (Das wären 20 Semester) ausgebrannt in Rente?
“Die gesamte Lehrerausbildung in Deutschland dauert in der Regel zwischen 5,5 und 6,5 Jahren (11 bis 13 Semester), wenn man das Studium und den anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat) direkt hintereinander absolviert” Quelle: Google
Na, dann wäre es doch angebracht das Studium etwas schneller abzuschließen. Dann kann man auch länger verdienen. Btw: Hat Ihre Frau auch 20 Semester studiert?
Drei Jahre Probezeit kommen aber auch noch hinzu. Das hat “Google” anscheinend übersehen.
Ja wenn man die Probezeit (3 Jahre, hmm, bißchen lang, oder?) zur Ausbildung dazu rechnet, gleichzeitig aber volles Gehalt kassiert, kommt man natürlich auf solche Fantasiezahlen. Denke das versteht sogar “Google” (Gemini)
@ Tanya: Nochmal: hat Ihre Frau auch 20 Semester studiert und wurde da auch die Probezeit dazugerechnet?
Aber es sind nun mal drei Jahre und wenn der Amtsarzt am Ende dieser drei Jahre sagt, wir nehmen dich nicht, dann war es das. Es gibt übrigens keinen festen Kriterienkatalog dazu. Der entscheidet das nach Tagesform und Laune.
Meine Probezeit in der Firma betrug übrigens drei Monate. Nur um mal den Vergleich zu haben.
Vielleicht mal drüber nachdenken, dass viele Menschen neben dem Studium arbeitete müssten und müssen? Dann wird es schwer in den von Ihnen angegebenen Zeiten mit der Ausbildung fertig zu werden. Manchmal hilft nachdenken.
Gehälter müssen um 17 % rauf
30 % Homeschooling
4-Tage Woche
Glaube, Liebe, Hoffnung!
Frieden – Freude – Eierkuchen…
one Bourbon, one scotch, one beer…
Bourbon und Scotch durch einander, das ist Frevel. In die Hölle der Abstinenz mit Ihnen. Dyonisus ewige Rache ist Ihnen sicher, Sie Whiskey-Panscher
Nu sach mal…kennst du den Song von George Thorogood nicht….
https://youtu.be/–AvCsh48bk?si=Rb0n2z2uN74MVuTN
Anhören – genießen – entspannen – lächeln … noch so´n Triple-Ding.
Schönes Wochenende an alle … sogar an die Red. 🙂
Was alle Berichte gern unterschlagen, ist folgender in den Referentenentwurf „gemogelte“ Satz: „„Das Ruhegehalt beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,744 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 69,76 Prozent, der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.“ Soviel zum Thema, an Pensionen wird nicht gespart…
Hier wird nicht gekürzt, es werden die Pflegekosten und Ausgleichszahlungen vorher abgezogen, um nach außen zu zeigen das der Pensionär nur 69,76% hat und nicht die 71,75%. Ist eine Bereinigung. Früher 71,75% *0,9901 – ca. 99,56€ für Pflegeanteil Beihilfe = ca . 69,76% Auszahlungsbetrag Pension
Sie glauben doch nicht, dass von den nunmehr 69 % nicht auch noch der Pflegeanteil abgezogen wird?
Was ist mit den Angestellten? Auch ich möchte darauf verweisen!!! Wir haben auch ein Recht auf Angleichung unserer Gehälter!
Welche Tätigkeit üben Sie als Angestellten beim Bund aus, der gleichzeitig auch Beamte nachgehen? Nur aus Interesse, weil mir fällt da gerade nichts dazu ein.
Wir wissen doch alle, was sie meint, denn da ist auch davon die Rede gewesen, dass die Entscheidung im Bund die Länder (!) in Zugzwang bringt. Welche Tätigkeit beim Land könnte also gemeint sein. Fällt Ihnen da immer noch nichts ein?
Ein Abitur abnehmen, zum Beispiel. Schon vergessen?
https://karriere.bund.de/karriereblog/bundesverwaltung-berufe-von-a-bis-z-entdecken#
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/arbeiten-in-der-bundesverwaltung/arbeiten-bundesverwaltung-node.html
In der Bundesverwaltung arbeiten rund 299.000 Tarifbeschäftigte und Beamte.
Das es in der Verwaltung Angestellte gibt ist mir schon klar, aber das ist ja nicht die Frage. Das Problem in den Ländern ist doch, dass es dort im Schuldienst zwei Leute auf dem gleichen Posten mit der gleichen Qualifikation gibt, die halt angestellt oder verbeamtet sind. Das wird sogar auf die Spitze getrieben, dass selbst die Angestellten in der Regel den Vorbereitungsdienst absolviert haben müssen, also wirklich haargenau die gleiche Qualifikation vorzuweisen haben. Denn nur das ist ja entscheidend, ob ein Anspruch auf gleichwertige Bezahlung besteht. Ob es diesen konkreten Fall auch beim Bund gibt, das interessiert mich.
Ist in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden so.
Bei der Autobahn GmbH – als Beispiel – gibt es Ingenieure, die angestellt oder verbeamtet, die gleichen Aufgaben erledigen – also genau dieselbe Situation wie an Schule.
Bei der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung usw. genau das gleiche.
Und, machts das besser?
Es ging doch ursprünglich um die steile Behauptung, dass die höhere Vergütung der Beamten dadurch gerechtfertigt sei, da sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Gleichzeitig wurde infrage gestellt, dass es in den Bundesministerien und der Verwaltung des Bundes überhaupt Angestellte gibt.
Und den Zahn wollte ich mit meinen Posts dem “geschätzten” Mitforisten ziehen.
Das habe ich nicht in Frage gestellt. Die Frage lautete, ob es sowas auch beim Bund gibt. Danke für die Antwort.
Die aufgeführten Beispiele üben jedoch alle tatsächlich keine hoheitlichen Aufgaben aus. Das ist ein Unterschied zur Schule, wo das ja getan wird. Und nein, das macht diese Ungerechtigkeit natürlich nicht besser.
Ob es hoheitliche Aufgaben anno 2026 überhaupt noch braucht, ist eine andere Frage.
Genaugenommen gibt es dieses Recht nicht. Anders als bei den Beamten, gibt es bei den Angestellten keine Recht auf einer Erhöhung die über den rechtlich gültigen Tarifvertrag hinausgeht.
Es gibt hier ja zwei Systeme…
Die Beamten haben ein Anrecht auf amtsangemessene Besoldung. Verletzt der Dienstherr dies, so muss der Beamte dann klagen und erhält Recht falls die Besoldung zu niedrig ist…wie hier geschehen. Dann muss der Besoldungsgesetzgeber nachsteuern.
Die Angestellten haben ein Anrecht auf Entlohnung nach dem rechtlich gültigen Tarifvertrag. Erfolgt dies, so macht der Arbeitgeber rechtlich nichts falsch.
Die vermeintliche Ungerechtigkeit entsteht erst dadurch, dass Beamte und Angestellte die gleichen Aufgaben haben. Dürfen sie aber, wie das Bundesverfassungsgericht beschlossen hat.
Hier wären jetzt eigentlich die Gewerkschaften am Zug um sich für die angestellten Kollegen einzusetzen. Denn juristisch ist dieser Zustand nicht veränderbar.
Deshalb gibt es im TV-L doch extra den §44:(
Spannend bleibt, wie dass dann auf die angestellten Lehrkräfte übertragen wird bzw. wie die Länder die immer extremere Ungleichbehandlung gleicher Leistung bei gleicher Ausbildung begründen werden.
Ja. Dafür müsste mal jemand eintreten. Es wenigstens in den entsprechenden Gremien einfordern. Tut das jemand? Weiß ich es nur nicht? VBE? GEW? Verdi? Gar der Beamtenbund (aus Solidarität)?
Personalräte dürfen es zwar äußern – und äußern es auch; aber die Sozialpartner, die um Tarifverträge ringen können, sind die Gewerkschaften und die Dienstgeber.
Ich denke eine Angleichung wird erfolgen müssen. Leider ist diese nicht einklagbar wie die Beamtenbesoldung, sondern, sollten die Dienstherren hier weiter sparen wollen, nur über die Gewerkschaft erreichbar.
Laut der neuen Besoldungstabelle würde die Einstiegsbesoldung bei einer A13 beim Bund 6105 Euro betragen. Ja, zum Einstieg.
Na, dann schauen Sie mal, wer A13 beim Bund bekommt. Bei der Bundeswehr beispielsweise muss man dann schon (z.B.) den Dienstrang eines Majors erreicht haben.
Was für ein unsinniger Vergleich. Dann werden Sie halt Jurist in einer Bundesbehörde oder Informatiker. Da sind Sie auch mit A13 nach sieben Jahren (Studium + Referendariat) dabei und erhalten noch Zulagen (“Ministerialzulage”).
Oder: Als Soldat erreichen Sie in der Offizierslaufbahn nach 7 Jahren den Hauptmann, dass ist laut Wikipedia A11-A12. Dazu gibt es noch weitere Zulagen für Auslandseinsätze, Feldzulagen usw. Damit stehen Sie mindestens genauso gut wie ein A13-Lehrer da. Großer Unterschied: Der Offizier bekommt seine komplette Ausbildung inkl. Studium nach dem Abitur bezahlt!
Regierungsräte und Regierungsoberamtsräte.
Bei der Bundesverwaltung gibt es übrigens noch die Regelbeförderung. Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt die Beförderung zum Regierunhsoberrat.
Btw A13 gibt’s auch für Stabshauptmänner.
“Nach Berechnungen könnten Beamte je nach Besoldungsgruppe Nachzahlungen zwischen etwa 3.000 und 13.000 Euro erhalten.”
Nachdem in NRW die Vorgriffsstunde endete und die Wochenstundenzahl erhöht wurde, die Einordnung in die nächste “Erfahrungsstufe” erst nach 3 statt nach 2 Jahren erfolgte und viele viele andere Sparmaßnahmen mehr, hat NRW auf die Lebensarbeitzeit mehrere 10Tausend Euro pro Lehrerin/Lehrer gespart. Die verfassungsmäßige Anpassung und damit Anhebung der Grundbesoldung ist mehr als überfällig, um den Lehrerberuf -gerade bei den heutigen Arbeitsbedingungen- für junge Menschen wieder attraktiver zu machen.
wie funktioniert das dann im Landesamt für Besoldung, wenn Lehrkraft verstorben ist, erben dann die Kinder oder ggf die Enkel ?
https://www.nw.de/nachrichten/meinung/24270174_103.000-Widersprueche-NRW-riskiert-das-Vertrauen-seiner-Beamten.html
Ein Zitat aus dem Artikel:
“Das oberste Gericht entschied kürzlich, dass die Beamtenbezüge in Berlin mehr als zwölf Jahre verfassungswidrig waren. Pikant: Nachzahlungen erhalten nur die Beamten, die sich gegen ihre Besoldung gewehrt haben. Alle anderen gehen leer aus. Das legt den irritierenden Verdacht nahe, dass Länder unterm Strich Millionen oder gar Milliarden sparen, indem sie nachweislich verfassungswidrig handeln.”
Und: Jährlich Widerspruch eingereicht zu haben reicht wohl nicht, man muss wohl klagen gegen seinen Arbeitgeber NRW!?
Beamte haben aber keinen AG, die haben lediglich einen “Dienstherren”.
Genau den Entwurf lesen – in einigen Teilen ist es schön verpackt, was man als Verschlechterung sehen muss
https://www.focus.de/finanzen/karriere/mit-beamten-plan-begraebt-dobrindt-das-alleinverdiener-modell_ae3a3f5e-aba4-4a6f-a5fe-dca04ed56e94.html
Siehe auch hier:
Wieder eine eine Sparmaßnahme, die in einigen Jahren ebenfalls als verfassungswidrig gelten könnte!?
“Darüber hinaus ist geplant, die unterste Erfahrungsstufe abzuschaffen, um Einstiegsgehälter zu erhöhen und den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen.”
Um ihn attraktiver zu machen, oder um bei allen höheren Gehaltsstufen zu sparen?
Die neue unterste Gehaltsstufe ist ja dann zu allen anderen jeweils eins weniger entfernt.
So lässt sich das Abstandsgebot viel billiger einhalten.
Sind manche Forderungen in den Kommentaren nach “Home Office” als Lehrkraft nicht etwas zu laut?
Unterm Strich waren und sind wir eine EXPORTNATION. Exporteinnahmen begründen unseren Wohlstand. Falls das geändert wurde habe ich das Memo nicht gelesen
Letztendlich helfen sehr viele Eltern als Arbeitnehmer mindestens indirekt mit, diese Exporteinnahmen zu erwirtschaften.
Da wirkt es schon sehr befremdlich, PAUSCHAL Arbeitnehmer mit anteiliger Tätigkeit im “Home Office” als Vergleich zur Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen zu bemühen.
Bei allem Respekt – “Home Office” wurde leider, im Allgemeinen, für Eltern zur Grundvoraussetzung, um aufzufangen, was aufzufangen ist. Ob vor 2015, vor Corona oder vor dem Angriff auf die Ukraine: zu jeder Zeit hatten Keine-Lehrkraft-Eltern ihre Nachteile, aber das “Home Office” ist nichts, was sie sich herbeigewünscht haben.
Nicht ganz ernst gemeinter Gegenvorschlag daher: verbeamtete Vollzeit-Lehrkräfte könnten gegen Verrechnung zu Lasten ihrer Pension Home Office erkaufen. Angestellte Vollzeit-Lehrkräfte erhielten je Kind x Stunden Home Office.
Bitte friedlich bleiben
Aber, aber!
Export ist doch Metall und Maschinen und Krams, fosdil und böse!
Soll und muss das nicht dringend dekarbonisiert werden? 😉
Im übrigen macht der Export NICHT “Deutschland” reicher, sondern steigert (unter vielfältigen Globalisierungsfolgen) nur bestimmten Leuten das Vermögen.
Siehe Gini & Co.
Grüner Stahl ist vollkommen ökologisch.
TKS verbrennt jeden Tag jede Menge Kohle, da kommt es auf den Koks beim Verhütten doch gar nicht mehr an.
Bleiben wir beim Thema. Ich gab zu den Forderungen nach “Home Office” in diesem Thread zu bedenken, dass GEFÜHLTE Ungerechtigkeit kein hinreichendes Argument sein kann, WENN es um den Lernerfolg von Schülern geht.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie NICHT sowohl Kinder als Verhandlungsmasse für legitim halten UND die Globalisierung rückabwickeln wollen. Den Job hat Ihnen jemand weggeschnappt.
Doch, ist es.
Der billige Verheizertrick, ein rational erfassbares Arbeitsziel in ökonomisierten Zusammenhängen moralisch zu verabsolutieren (“Biiiiiildung der Kiiiiiiindaaaah!”, um damit dann geltendes Recht ganz klar zu brechen (Arbeitszeiterfassung, Urteile) bzw. indirekte Lohnsenkungen durchzuführen (Pension abschaffen wollen, Stunden und Lebensarbeitszeit erhöhen) zieht bei mir nicht.
Danke, Sie haben sich selbst überführt: Ihr Arbeitsziel ist nicht der Lernerfolg Ihrer Schüler.
Seinen Mehrwert muss ein Angestellter, ob im Mittelstand oder im Konzern, dauerhaft unter Beweis stellen und trägt dabei dauerhaft das Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Bei 35, 38 oder 40 Wochenstunden.
Herr/Frau 447,
worin liegt Ihr Mehrwert, wenn Sie nicht den Lernerfolg Ihrer Schüler als Arbeitsziel definieren?
Nicht ganz ernst gemeinter Gegenvorschlag: Leute, die öffentlich Lügenmärchen verbreiten, sollten dafür Rentenpunkte abgezogen bekommen.
Die Altersversorgung von Angehörigen der Legislative und den Spitzen der Exekutive erfolgt aber nicht über die DRV:)
Ich habe meine Sicht dargestellt. Ihre Polemik nehme ich zur Kenntnis. Drehen Sie sich gerne weiter in Ihrem kleinen Kreis, ich steige hier aus.
Gut.
Tschö.
Schauen Sie doch mal auf die Realität der Dinge. Fakt ist nun mal, die Arbeitsbedingungen sind entscheidend, ob noch genügend Menschen diesen Beruf in der nahen Zukunft noch ausüben wollen. Zur Zeit ist das nicht so. Also gibt es in vielen Regionen bereits keine volle Stundentafel mehr. Der Unterricht fällt dort eben einfach aus. Die Kinder lernen dann natürlich nichts.
Das ist die Realität. Bei dem ganzen Kram, den Lehrer bereits eh schon zu Hause erledigen, wäre zumindest ein Homeoffice Tag in der Woche praktisch umsetzbar. Und damit ist nicht der Samstag oder Sonntag gemeint, an dem zwar bereits Homeoffice gemacht wird, diese Arbeitszeit jedoch nicht gemessen werden darf, weil der Dienstherr/Arbeitgeber weiterhin die Gesetze in diesem Land einfach ignoriert.
Sie argumentieren so, als ob das Bildungssystem schülerzentriert werden solle.
Bisher jedoch ist das Bildungssystem derart lehrerzentriert, dass die bereits existierenden Privilegien, „pädagogische Freiheit“ und Vorteile zu Machtmissbrauch auf allen Ebenen und in vielen Formen geführt hat:
– Das Privileg der Dauer-Teilzeit verschärft Unterrichtsausfall drastisch.
– Unter
dem Deckmantel pädagogischer Konzepte (Differenzierung, Individualisierung) wird Schülern das Denken früher denn je systematisch abtrainiert.
– für Ihre eigenen Kinder haben Lehrer einen noch größeren Wettbewerbsvorteil als jemals zuvor erzwungen
Wie klingt 1 Tag Home Office als Belohnung, wenn im Jahr zuvor ein objektiv gemessener Bildungserfolg xy gemeinsam erreicht wurde?
Leider haben anscheinend in den letzten Jahrzehnten zu viele aus den falschen Beweggründen Lehramt studiert. Diesen Menschen fehlt der Anreiz, Ihre Schüler zu entwickeln. Für besseren Bildungs-Output muss anscheinend auch eine andere Eignungsdiagnostik her. Das hätte Potenzial, unser Bildungssystem enkeltauglich zu machen.
Ich habe gar nicht argumentiert, sondern lediglich Fakten genannt. Die Arbeitsbedingungen sind so schlecht, dass kein ausreichender Nachwuchs mehr nachkommt. Deswegen stellt sich die Frage, wie man diese Arbeitsbedingungen verbessern könnte.
Ich verstehe nicht, was Ihr Blabla von Kindern, pädagogischen Konzepten, Lehrerkindern, Enkeln und Studiengründen der letzten Jahrzehnte damit zu tun haben soll. Das ist ja inhaltlich sinnloses Geschwurbel und enthält null Lösungsansätze.
@Schotti: Immer mit der Ruhe. Sie müssen nur lesen.
LÖSUNGSANSATZ ZUR VERBESSERUNG IHRER ARBEITSBEDINGUNGEN (aus meinem letzten Kommentar):
„Wie klingt 1 Tag Home Office als Belohnung, wenn im Jahr zuvor ein objektiv gemessener Bildungserfolg xy gemeinsam erreicht wurde?“
So könnten zusätzlich mehr leistungsbereite (!) Nachwuchskräfte generiert werden.
Für das eigene Ergebnis (zur Erinnerung: Schüler-Bildungserfolg) wäre dann der Einzelne eben auch verantwortlich. Wer diese Verantwortung auch künftig nicht zu tragen bereit ist, stiftet nicht den Mehrwert, den sein Dienstherr für diese Welt benötigt. Ist nicht so schwer zu verstehen. Willkommen in der Realität.
@Schotti: Immer mit der Ruhe. In meinem letzten Kommentar haben Sie den gewünschten Lösungsansatz erhalten. Lesen Sie gerne nach.
LÖSUNGSANSATZ ZUR VERBESSERUNG IHRER ARBEITSBEDINGUNGEN:
„Wie klingt 1 Tag Home Office als Belohnung, wenn im Jahr zuvor ein objektiv gemessener Bildungserfolg xy gemeinsam erreicht wurde?“
Diese optionale (!) Verantwortung wird der leistungsbereiteste (!) Nachwuchs gerne übernehmen. Auch Bestands-Lehrer hätten die Wahl.
Wer diese Verantwortung (Schüler-Bildungserfolg) zu übernehmen bereit ist und den definierten Schüler-Bildungserfolg erzielt, der erhält den Vorteil (1 Tag Home Office).
Es geht nicht um meine Arbeitsbedingungen. Ich arbeite in einer Klinik. Auch da ist nicht alles gut, aber es ist doch ein deutlicher Unterschied zur Schule.
Nochmal: Es gibt aktuell keinen Nachwuchs mehr, den Sie mit einer eventuellen Aussicht auf Verbesserungen in einigen Jahren ködern können. Dazu ist die Ausbildung bereits viel zu lang. Es muss direkt Angebote bei der Einstellung geben. Firmen werben im Radio zum Beispiel direkt mit Home Office und dem 13. Monatsgehalt. Dann entscheiden sich Berufseinsteiger natürlich nicht für den Schuldienst.
Ihr Vorschlag ist dagegen völlig realitätsfremd. Noch mehr Beurteilungen in ein System einbauen, was bereits jetzt völlig überladen ist? Das schreckt junge Leute ab und erreicht genau das Gegenteil, der Beruf würde doch noch unattraktiver.
Die heutige Lage ist EXORBITANT schädlicher als Sie es sich bisher in unserem Austausch hier ausmalen. Über die Phase, in der Ihr alleiniger Fokus auf Berufsattraktivität nachhaltig relevante Effekte erzielen könnte, sind wir längst hinaus.
Von „Firmen-Radiowerbung“, die sich an 17- bis 19-jährige angehende Abiturienten richten soll, brauchen Sie sich nicht beunruhigen zu lassen.
Realitätsfremd ist Ihr Herumdoktern an den SYMPTOMEN. Was genau erweckte denn Ihren IRRGLAUBEN, unser Hauptproblem sei der durch zu wenig Nachwuchs verschärfte Unterrichtsausfall (wg. Arbeitsbedingungen, lt. Ihrem Kommentar) ???
Ihre ängstliche These, Unterrichtsausfall sei pauschal mit weniger Lernen gleichzusetzen ist schlichtweg falsch. LEIDER!
RICHTIG IST:
1. UNSER ALLER Hauptproblem ist, dass heutiger „Unterricht“ das staatliche EINNAHMEPOTENZIAL (Kompetenzentwicklung) stetig VERSCHLECHTERT (siehe PISA, Iglu, IQB etc.).
2. Die WIRKSAMKEIT des so genannten Unterrichts ist dermaßen rasant im freien Fall, dass Unterrichtsausfall sehr wohl hinnehmbar ist!
3. Nicht hinnehmbar ist, was UNS ALLEN – der Gesamtbevölkerung – die Luft abschneidet:
Berufsstarter mit derart mangelhaften KOMPETENZEN, dass sie keine Chance haben, dem Willen und den Ansprüchen der tonangebenden Ü60-Wähler Genüge zu tun.
4. WIRTSCHAFTLICHER WETTBEWERB macht an der Ländergrenze nicht Halt. Qualifizieren wir junge Menschen nicht passender für diesen Wettbewerb werden Wahlberechtigte allen Altersstufen unzufriedener und empfänglicher für Populismus – wie bisher.
Sie sehen also, Unterrichtsausfall ERSCHEINT ein viel größeres Problem zu sein als es ist.