Nach Urteil: Zehntausende Ex-Studierende fordern Gebühren zurück

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BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden und die Studenten reagieren: Bestimmte Rückmeldegebühren, die die Berliner Unis vor einigen Jahren eingesammelt haben, können zurückgefordert werden.

Ein halbes Jahr nach dem Urteil, das bestimmte Rückmeldegebühren an Hochschulen für verfassungswidrig erklärte, haben an den Berliner Unis bereits weit über 50 000 Ex-Studenten Rückzahlanträge gestellt. «Aktuell liegen bereits rund 20 000 Anträge in Papierform vor», berichtete TU-Sprecherin Stefanie Terp. Die TU rechne mit bis zu 80 000 Anträgen und einer Erstattungssumme von insgesamt 26 Millionen Euro. An der FU waren bis Ende März bereits 17 000 Anträge eingegangen, teilte FU-Sprecher Goran Krstin mit. Auch an der HU gingen schon knapp 17 000 Anträge ein. «Insgesamt könnten Rückzahlen in Höhe von 22,6 Millionen Euro gefordert werden», berichtete HU-Sprecherin Constanze Haase.

Anfang November hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die zwischen Wintersemester 96/97 und Wintersemester 04/05 erhobenen Rückmeldegebühren von 100 Mark oder 51,13 Euro pro Semester verfassungswidrig seien. Dieses Geld kann nun zurückgefordert werden. An der FU waren im fraglichen Zeitraum rund 40 000 Studenten pro Semester eingeschrieben. Wie viele dort insgesamt die Gebühren zurückfordern können, ist an der FU derzeit nicht bekannt.

Die Antragsteller müssen sich allerdings in Geduld üben, bis sie ihr Geld sehen. An der HU wurden zur Bewältigung der Antragsflut bereits zwei weitere Mitarbeiter eingestellt. Dort hofft man, spätestens im Juni mit der Auszahlung beginnen zu können. Die TU bietet neuerdings zusätzlich einen Online-Antrag an, der dann binnen drei Monaten bearbeitet werden soll. Bei Papier-Anträgen werde dies deutlich länger dauern, hieß es. Außerdem bieten die Unis den Antragstellern die Möglichkeit, das zurückerstattete Geld in Deutschlandstipendien für junge Studenten fließen zu lassen. An der TU funktioniert auch dies automatisiert via Mausklick. dpa

(5.5.2013)

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