Nach Druck der Lehrerverbände: NRW-Gesetz zur Inklusion wird verschoben

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DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) muss nachsitzen. Die geplante Gesetzesänderung zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Schüler in Nordrhein-Westfalen wird um einen Monat verschoben – nachdem Lehrerverbände und Kommunen massiv Druck gemacht haben. Darauf haben sich die rot-grünen Regierungsfraktionen jetzt geeinigt.

Hat mit dem Inklusionsgesetz eine Menge Arbeit: Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Foto: Bündnis 90/Die Grünen / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)
Hat mit dem Inklusionsgesetz eine Menge Arbeit: Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Foto: Bündnis 90/Die Grünen / Wikimedia Commons (CC BY-SA 2.0)

Es knirscht im Gebälk. Ein Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in Regelschulen ist schnell beschlossen, kostet aber viel Geld. Darüber streiten Land und Kommunen. Jetzt wird das Gesetz geschoben. Die Opposition und der Inklusionselternverband «Gemeinsam Leben» kritisierten die Entscheidung. CDU, FDP und Piraten forderten die Landesregierung am Dienstag auf, sich an den Kosten der Kommunen zu beteiligen.

Die rot-grüne Landesregierung will ab dem Schuljahr 2014/15 schrittweise einen Rechtsanspruch behinderter Kinder auf Unterricht in einer Regelschule verankern. Bislang war vorgesehen, das Gesetz dazu noch in diesem Monat im Landtag zu verabschieden.

Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände sind aber uneinig über die Kosten der Umsetzung. Die Kommunen wollen, dass das Land einen Ausgleich zahlt, die Landesregierung sieht dafür keine Rechtsgrundlage.

Nun soll aber versucht werden, in weiteren Gesprächen eine Brücke zwischen den Kontrahenten zu bauen. Dafür soll die abschließende Beratung des Schulrechtsänderungsgesetzes auf Oktober geschoben werden. Das Gesetz werde aber trotzdem, wie geplant, zum nächsten Schuljahr wirksam, betonten die Vorsitzenden beider Landtagsfraktionen.

Im Kern geht es darum, sich auf einen Zeitkorridor zu verständigen, in dem geklärt werden kann, ob das Gesetz den Kommunen Aufgaben und Kosten aufbürdet, die ihre Zuständigkeiten sprengen. Das soll besprochen werden, bevor die Kommunen ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes ihre Klagemöglichkeit verlieren würden.

Der Rechtsanspruch auf die sogenannte Inklusion wird die Kommunen nach eigenen Berechnungen bis zum Jahr 2020 dreistellige Millionensummen kosten. Sie haben bereits mit Klage gedroht, falls das Land sie auf den Mehrbelastungen sitzenlasse. Der Elternverband beklagte in einer Mitteilung, die Rechte behinderter Kinder würden dem Streit über die Kosten untergeordnet. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erhofft sich dagegen, dass der Aufschub genutzt wird, um mehr Ressourcen für Qualität einzuplanen. dpa

Zum Bericht: Inklusion: Lehrerverbände und Kommunen machen Druck auf NRW-Landesregierung

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