Die meisten Anträge auf Betreuungsgeld kommen aus NRW – ausgerechnet

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BERLIN. Vier Monate nach Einführung des Betreuungsgeldes haben mehr als 100.000 Eltern, die für ihr Kind keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, die Leistung beantragt. Das ergab eine Umfrage der «Passauer Neuen Presse» bei den zuständigen Ministerien und Behörden der 16 Bundesländer. Spitzenreiter ist das von Rot-Grün regierte Nordrhein-Westfalen mit fast 28.000 Anträgen bis Anfang Dezember. Dahinter folgen Bayern mit fast 25.000 und Baden-Württemberg mit über 22.000 Anträgen. In Sachsen-Anhalt dagegen seien nur 370 Anträge gestellt worden.

Das von der CSU durchgesetzte Betreuungsgeld ist eine Leistung für Eltern, die für ihre Kleinkinder weder einen Kita-Platz noch eine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen. Seit August erhalten sie pro Kind 100 Euro monatlich. Das Geld wird nur für Kinder bezahlt, die ab August 2012 geboren wurden.

Noch im September hatte NRW-Familienministerin Ute Schäfer (SPD) erklärt: „Die bisherigen Antragszahlen zeigen, dass das Betreuungsgeld sehr verhalten angenommen wird.“ Die SPD hatte sich vor der Bundestagswahl vehement gegen die Einführung gewehrt. „Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist verfehlt, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der Kindertagesförderung verzichten. Das Betreuungsgeld stellt auch keine Wahlfreiheit her. Denn die kann erst entstehen, wenn ausreichend Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen“, erklärten die Familienminister von 11 SPD-geführten Bundesländern. Das SPD-geführte Bundesland Hamburg reichte sogar Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeldgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung ein. „Dem Bund fehlt es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz“, so begründete Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek (SPD) den Gang nach Karlsruhe. Das Gesetz sei „falsch“ und halte „Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen“, erklärte sie. News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: Das Betreuungsgeld kommt – wie viel, für wen, ab wann

 

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