Förderung freier Schulen Streitthema vor Verfassungsgericht

0

WEIMAR. Der Streit um die Förderung freier Schulen in Thüringen hat das Verfassungsgericht erreicht. Es geht um Gleichbehandlung und um Geld. Die Grünen sehen den Gleichheitsgrundsatz mit staatlichen Schulen verletzt. Das Land hält dagegen.

Thüringer Verfassungsrichter wollen am 16. April über die Finanzierung freier Schulen entscheiden. Über das Streitthema wird seit Montag in Weimar verhandelt. Die Grünen im Landtag wollen klären lassen, ob die Ende 2010 beschlossene Kürzung der staatlichen Zuschüsse verfassungsmäßig rechtens und transparent ist oder gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Thüringen erstattet den freien Trägern nur noch 80 statt der vormals 85 Prozent der Kosten eines Schülers an einer vergleichbaren staatlichen Schule. Bei dem komplizierten Berechnungsmodell kämen zudem nur etwa 50 Prozent der staatlichen Förderungen wirklich an, kritisierten die Grünen. Das gefährde vor allem kleinere Initiativen. Lehrer müssten auf einen Teil ihres Gehaltes verzichten, Schulgeld habe erhöht werden müssen.

Das Land Thüringen konterte: Es bestehe laut Landesverfassung ein Anspruch auf Förderung, jedoch nicht über die Höhe. Die Förderhöhen bedrohten nicht das System freier Schulen insgesamt. Seit 2010 seien zudem neue Schulen gegründet worden. Laut Bildungsministerium gibt es in Thüringen momentan 162 Schulen in freier Trägerschaft. Dort werden 24 170 Kinder und Jugendliche unterrichtet. Das sind etwa zehn Prozent aller Schüler.

Dass das Berechnungsmodell kompliziert ist, zeigten zahlreiche Nachfragen der Verfassungsrichter. Der Präsident und Vorsitzende Richter Joachim Linder sagte: «Es gibt einfachere Antworten als die Thüringer.»

Nach Meinung des Bildungsministeriums gibt es kaum Handlungsbedarf, auch, weil seit 2011 erst 20 Klagen von freien Schulträgern eingegangen seien. Vor dem Verwaltungsgericht Gera seien sieben Klagen verhandelt worden. Zwei seien zurückgewiesen worden, fünf Klagen nicht erfolgreich gewesen. Die Richter dort hatten solche verfassungsrechtlichen Bedenken nicht geteilt und keine Existenznot der freien Schulen gesehen. dpa

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments