Dienstwagen-Affäre um Chef der Landesschulbehörde Niedersachsen: Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt

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LÜNEBURG. Die Ermittlungen gegen den Präsidenten der niedersächsischen Landesschulbehörde wegen des Verdachts auf missbräuchliche private Nutzung seines Dienstwagens sollen gegen eine Geldauflage eingestellt werden. Das teilten sein Anwalt Bertram Börner und die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit. Behördenchef Ulrich Dempwolf sei bereit, das Geld zu zahlen, obwohl er sich nichts zuschulden habe kommen lassen, sagte Börner.

«Das Verfahren ist aber noch nicht vorläufig eingestellt», sagte Behördensprecherin Angelika Klee. In Kürze solle es aber soweit sein. Sobald Dempwolf das Geld bezahlt habe, werde das Verfahren endgültig eingestellt. Zum Tragen kommt dabei wie im Fall Sebastian Edathy der Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Ein Ermittlungsverfahren oder ein Strafprozess kann danach mit Zustimmung aller Beteiligten unter anderem wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt werden.

Die Affäre um Dempwolf läuft seit einigen Monaten, auch der Landtag in Hannover hatte sich mit dem Fall beschäftigt. Der Vorwurf lautete, dass Dempwolf den Dienstwagen vorschriftswidrig für private Fahrten genutzt und dem Land einen Schaden von mehr als 50.000 Euro zugefügt habe. Im Mai 2014 war die Landesschulbehörde in Lüneburg durchsucht worden.

Dempwolf hatte die Vorwürfe immer bestritten. Klee sagte zu den Ergebnissen des Verfahrens: «Wir haben umfangreiche Ermittlungen geführt mit dem Ergebnis, dass der Vorwurf nicht ausgeräumt ist.» In einigen Fällen habe sich der Verdacht, Dempwolf habe den Dienstwagen vorschriftswidrig genutzt, bestätigt, in anderen Fällen aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht. dpa

 

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