DACHSBERG. Die Freie Waldorfschule Dachsberg sieht sich auf dem Weg aus der Krise und spricht von einer gesicherten Zukunft. Das Regierungspräsidium Freiburg widerspricht jedoch: Über einen Weiterbetrieb sei noch nicht entschieden, die Gespräche über die Bedingungen einer möglichen Fortführung liefen noch. Damit bleibt offen, ob die Schule ihre Genehmigung zurückerhält.

Die Freie Waldorfschule Dachsberg kämpft weiter um ihre Existenz. Zwar teilt die Schule mit, die von der Schulaufsicht beanstandeten Mängel inzwischen beseitigt und wesentliche Voraussetzungen für einen genehmigungsfähigen Betrieb geschaffen zu haben. Damit sieht sie die Grundlage für einen Neustart gelegt. „Die Zukunft der Schule ist gewährleistet, wenn es gelingt, die angestoßenen strukturellen Veränderungen in einem andauernden Kulturwandelprozess zu verstetigen“, heißt es in einer Mitteilung. Ziel sei es, den begonnenen Dialog mit dem Regierungspräsidium Freiburg fortzusetzen und den Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Rund 200 Kinder und Jugendliche besuchen die Schule.
Das Regierungspräsidium mahnt jedoch zur Zurückhaltung. Entgegen dem Eindruck, den die erste Mitteilung der Schule erweckt habe, sei über einen Weiterbetrieb noch nicht entschieden. Das Verfahren über die Schließung der Schule sei beim Verwaltungsgericht lediglich ruhend gestellt worden, damit Schulaufsicht und Trägerverein über die Bedingungen eines möglichen Weiterbetriebs verhandeln könnten. „Ergebnisse liegen aber noch nicht vor“, betont die Behörde. Über eine Entscheidung werde das Regierungspräsidium informieren, sobald sie getroffen sei.
Hintergrund ist der Ende Juni verfügte Widerruf der Genehmigung der Privatschule. Das Regierungspräsidium hatte diesen Schritt nach zahlreichen Beschwerden und in Abstimmung mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg mit der festgestellten Unzuverlässigkeit des Trägers, des Waldorfkindergarten- und Waldorfschulvereins Dachsberg, begründet. Nach Auffassung der Schulaufsicht waren erhebliche Mängel – unter anderem bei Abschlussprüfungen sowie im Hygiene-, Brand- und Arbeitsschutz – trotz mehrfacher Beanstandungen nicht ausreichend beseitigt worden; die vorgeschlagenen Verbesserungen hätten „bei weitem“ nicht ausgereicht. Gegen den Widerruf hat der Schulträger Rechtsmittel eingelegt. Ob die Schule dauerhaft geöffnet bleiben kann, hängt nun vom Ausgang der laufenden Gespräche zwischen Träger und Schulaufsicht ab. News4teachers / mit Material der dpa









