STUTTGART. Weil ein 16-Jähriger das Computer-Passwort seines Mitschülers verbreitet hatte, wurde er vom Unterricht ausgeschlossen: zurecht, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Der Gymnasiast hatte einen Eilantrag gegen die viertägige Zwangspause eingereicht, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der wurde abgelehnt: Angesichts des schweren Fehlverhaltens sei die Schulleiterin mit ihrer Maßnahme im Recht gewesen.
Ende 2014 hatte der Schüler das Passwort im Computerraum der Schule gefunden und an andere weitergegeben. Damit wurden pornografische Seiten heruntergeladen, ein Computerspiel installiert und das Profil des Mitschülers verändert. Der 16-Jährige habe das nicht verhindert oder es der Schulleitung berichtet – stattdessen aber versucht, das Ganze zu vertuschen. Gegen den Gerichtsbeschluss kann noch Beschwerde erhoben werden. dpa
Das Verwaltungsgericht hat Recht gesprochen.