
Kinder mit geringen Deutschkenntnissen sollten nach Ansicht der CDU in Niedersachsens Landtag vor der Einschulung eine verpflichtende Sprachförderung durchlaufen. «Wer kein Deutsch ausreichend spricht oder versteht, wird unabhängig von seiner Intelligenz keine oder kaum Chancen haben», sagte die CDU-Abgeordnete Sophie Ramdor. «Vom ersten Schultag an haben diese Kinder den Anschluss verloren und werden nie die Möglichkeit haben, positiv in das Schulsystem zu starten.»
Die Oppositionsfraktion schlägt deshalb eine Gesetzesänderung für verbindliche Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor. Die Sprachtests sollen demnach im vorletzten Jahr vor der Einschulung stattfinden, die Kinder sind dann in der Regel vier Jahre alt. Nach Ansicht der CDU sollte die Sprachförderung 240 Stunden umfassen und unter Einbeziehung von Grundschullehrkräften in den Kindertagesstätten umgesetzt werden.
Ramdor betonte, der CDU gehe es dabei nicht allein um Kinder mit Migrationshintergrund. «Auch Kinder mit Deutsch als Erstsprache weisen zum Teil Sprachdefizite im Wortschatz oder dem Satzbau auf.»
Daten des Landesgesundheitsamts zeigen, dass der Anteil der Kinder, deren Sprachentwicklung in den Schuleingangsuntersuchungen auffällig ist oder die deswegen bereits in Behandlung sind, seit Jahren steigt. Im Jahr 2024 war jedes vierte Kind betroffen (24,9 Prozent).
Ministerin: Eltern sollten Kindern permanent vorlesen
Kultusministerin Julia Willie Hamburg appellierte deswegen an die Eltern, ihren Kindern «permanent vorzulesen, mit ihnen zu sprechen und sie eben gerade nicht vor dem Handy oder dem iPad zu parken». Eine «Spracharmut» gebe es in allen Schichten, sagte die Grünen-Politikerin im Landtag.
Der Antrag der CDU lasse aber außer Acht, wie viel Sprachförderung es in den Kitas bereits gebe, kritisierte die Ministerin. Schon heute würden Kitas den Sprachstand regelmäßig erheben und die Sprache im Alltag fördern. News4teachers / mit Material der dpa









Sprachförderung vor der Einschulung?
Gab es schon in NDS.
Mit Sprachstandserhebung und Unterricht durch Lehrkräfte, verbesserte Kooperation mit dem Kindergarten, mit Schulpflicht für diese Stunden und entsprechende Ahndung, wenn das Kind zu häufig unentschuldigt fehlte.
Das alles wurde gestrichen, weil die 500 VZLK dringend in den Schulen benötigt wurden, um den Lehrkräftemangel ein wenig abzumildern.
Ob es nun ausgebildete Erzieher:innen oder Lehrer:innen machen: Man benötigt die Erhebung, die Verpflichtung und vor allem verbindlich das Personal, das nicht in einer Vertretungsreserve versinkt.