WIESBADEN. Der Hessische Philologenverband fühlt sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass Lehrkräfte gegenüber sonstigen Beamten des Landes Hessen bei der Reisekostenregelung benachteiligt waren. Das schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.
Dem Rechtsstreit lag zugrunde, dass man einem Lehrer, der eine Klasse bei einer Wintersportfahrt begleitete, die Übernahme der gesamten Kosten für die Übernachtung in einem Schullandheim verwehrt hatte. Die Lehrkraft sollte somit einen Teil ihrer Kosten selbst tragen.

„Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass diese nachteilige Regelung für Lehrer nicht mehr gilt. Jeder Lehrkraft müssen die Kosten einer Dienstreise allein unter Beachtung des Hessischen Reisekostengesetzes (HRKG) erstattet werden. Das bedeutet, dass einer Lehrkraft die tatsächlichen Übernachtungskosten zustehen und zu bezahlen sind, wenn keine günstigere Übernachtungsmöglichkeit vor Ort zu finden war. Bisher erhielten Lehrer nur eine Pauschale, die jedoch die tatsächlichen Übernachtungskosten auf Klassenfahrten, selbst in einfachen Unterkünften, nicht abdeckte“, schreibt der Philologenverband.
Das Staatliche Schulamt Frankfurt hatte zur Begründung der Kürzungen vorgetragen, dass eine Klassenfahrt für die Lehrkräfte „zum Großteil (auch) Vergnügen“ sei und sie bei der Auswahl der Ziele und des Programms „eigene Wünsche und Vorstellungen umsetzen“ würden. „Diese Argumentationen hat das Gericht ausdrücklich in Abrede gestellt und festgestellt, dass dies eine Minderung des Reisekostenanspruchs auch nicht rechtfertigen könne.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.