Urteil zur Altersgrenze für Lehrer: Offensichtliche Ungerechtigkeit beseitigen

0

BIELEFELD. Sie sind schlechter bezahlt und haben weniger Jobsicherheit als ihre verbeamteten Kollegen. Angestellte Lehrer sind der billigere Notnagel in deutschen Klassenzimmern, der das Schulsystem zusammenhält. Dass ihnen die Verbeamtung verwehrt wird, hat viele Gründe. Meistens geht es ums Geld und um freie Stellen. Das Alter (Höchstgrenze 40 Jahre) darf jedenfalls kein Ausschlusskriterium sein, das haben die Richter am Bundesverfassungsgericht zu Recht klargestellt. In wenigen Berufsgruppen ist die Ungerechtigkeit ungleicher Bezahlung bei gleicher Arbeit so offensichtlich wie bei Deutschlands Lehrerschaft. Angestellte und Beamte hinter den Pulten unterrichten die gleichen Schüler auf gleiche Art und haben in der Regel das Gleiche studiert.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - hier ein Foto von 1989 mit dem späteren Bundespräsidenten Roman Herzog (4. v. l.) - muss nun über die Beamtenbesoldung in Niedersachsen entscheiden. Foto: Bundesarchiv / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – hier ein Foto von 1989 mit dem späteren Bundespräsidenten Roman Herzog (4. v. l.). Foto: Bundesarchiv / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Mit ihrer Entscheidung richten die Verfassungsrichter jetzt einmal mehr den Blick auf die Zwei-Klassen-Gesellschaft im deutschen Bildungssystem. In Zeiten, in denen in Nordrhein-Westfalen jeder fünfte Lehrer nicht verbeamtet ist, müssen Rechte und Rahmenbedingungen für die Angestellten mit Bildungsauftrag neu geprüft werden. Angestellte Lehrer müssen unbequem und teuer sein. Sonst droht die Nichtverbeamtung zur Pauschallösung für die Finanznot der Länder zu werden. Eine schlechte Lösung. Denn der Lehrerberuf braucht Attraktivität. Und die bringt nun einmal derzeit vor allem die Aussicht auf den Beamtenstatus. Ein Gastkommentar von Christine Panhorst/Neue Westfälische

Lehrer mit Klage erfolgreich – Altersgrenzen für Beamte sind verfassungswidrig

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments