Nach Missbrauchsfällen in Kiel: Schulleiter macht der Polizei den Vorwurf, nicht gewarnt zu haben

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KIEL. Nachdem in Kiel ein siebenjähriges Mädchen vergewaltigt worden ist, macht ein Schulleiter der Polizei Vorwürfe. Sie hätte die Öffentlichkeit nicht rechtzeitig über einen ersten Missbrauchsfall Anfang Januar informiert. Sonst wären Lehrer, Eltern und Schüler wachsamer gewesen.

Mit einer Puppe soll der Täter die Mädchen angelockt haben (Symbolfoto). Foto: Cat / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Mit einer Puppe soll der Täter die Mädchen angelockt haben (Symbolfoto). Foto: Cat / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Die Schule sei erst am Dienstag von der Mutter des Opfers informiert worden, sagte Michael Breyer, Leiter der Hans-Christian-Andersen-Schule in Kiel. „Von offizieller Seite kam nichts.“ Nach bisherigen Erkenntnissen war das siebenjährige Mädchen am Sonntag vom Schulhof von einem Mann verschleppt und schwer missbraucht worden.

Ein 30-Jähriger wird in Kiel verdächtigt, eine Siebenjährige verschleppt und vergewaltigt zu haben. Er soll auch noch ein zweites Kind missbraucht haben. Nun herrscht vor allem bei Müttern in dem Stadtteil Sorge.

Die Polizei nahm daraufhin einen Mann fest, dem auch der Missbrauch einer Fünfjährigen am 6. Januar vorgeworfen wird. Nach diesem ersten Vorfall hätte die Polizei die nahe gelegene Schule nicht informiert, kritisiert der Schulleiter der Hans-Christian-Andersen-Schule aus dem Stadtteil Gaarden. Sonst hätten die Lehrer das Thema, nicht mit Unbekannten mitzugehen, im Unterricht auffrischen können, sagte Breyer. Alle wären wachsamer gewesen.

Die Kieler Polizei wies die Vorwürfe am Mittwoch zurück. Es habe keinen Anlass gegeben, die Öffentlichkeit einzuschalten, sagte Polizeisprecher Mathias Arends. Seine Kollege ermitteln weiter unter Hochdruck gegen den in beiden Fällen Missbrauchsfällen tatverdächtigen Mann.

Die Beamten wollen den Tatverdächtigen nun weiter vernehmen. Bislang hat er sich nicht zur Tat eingelassen. Außerdem sollen mögliche Zeugen befragt werden. Ein Haftrichter hatte am Dienstag Haftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen gegen den Mann erlassen. Seitdem sitzt der Tatverdächtige in Untersuchungshaft.
Ein Gutachter soll nun klären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Dann würde er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

Fragen und Antworten zum Fall:

Warum war der Mann nach dem ersten Übergriff so lange auf freiem Fuß?

Am 6. Januar wandte sich ein fünfjähriges Mädchen in einem Kieler Kindergarten an einen Betreuer und berichtete ihm von einem Übergriff. Bereits damals rückte der 30-Jährige ins Visier der Ermittler. Die Angaben des Mädchens waren laut Staatsanwaltschaft zunächst aber nicht konkret. „Es gab Probleme bei der örtlichen und personellen Zuordnung der Tat“, sagt der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler. Bei einer späteren Anhörung des Mädchens bei der Polizei ließen sich aber alle Widersprüche aufklären. Die Tat konnte dem Mann zugerechnet werden. „Zum damaligen Zeitpunkt haben wir jedoch keine Haftgründe gesehen, weil die Person strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten ist – jedenfalls nicht wegen Gewaltdelikten oder einer Sexualstraftat“, sagt Bieler.

Warum hat die Kieler Polizei die Eltern nicht gewarnt?

Weil der Mann sehr schnell nach dem ersten Übergriff als Tatverdächtiger galt, sah die Polizei nach eigenem Bekunden keinen Grund, sich mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit zu wenden. Die Polizei sieht sich aber mit Vorwürfen konfrontiert. Nun betont sie, der Mann sei binnen 48 Stunden nach dem Fall vom Sonntag, als das siebenjährige Mädchen auf einem Schulhof angesprochen worden war, in Haft gekommen. „Das ist ein unglaublicher Erfolg für die Ermittler“, sagt Polizeisprecher Matthias Arends.

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Ist der Schulhof sonntags öffentlich zugänglich?

Der Schulhof wird von Kindern auch an Wochenenden als Spielplatz genutzt.

Ist der Tatverdächtige für weitere Missbrauchsfälle verantwortlich?

Die Ermittler rechnen dem Mann derzeit nur diese beiden Fälle zu. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass der Mann für keine weiteren Taten infrage kommt“, sagt Polizeisprecher Arends.

Wie hat der Täter die Mädchen angesprochen?

Der Mann hatte eine Puppe in der Hand, als er am Sonntagvormittag zwei Mädchen auf dem Schulhof ansprach. Die Siebenjährige lockte er dann nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler unter einem Vorwand in seine Wohnung. Das andere Mädchen folgte ihm jedoch nicht.

Warum spricht die Staatsanwaltschaft von schwerem sexuellen Missbrauch und nicht von Vergewaltigung?

Das ist eine juristische Einordnung. Der Haftbefehl lautet auf schweren sexuellen Missbrauch in zwei Fällen. Nach Angaben der Kieler Staatsanwaltschaft ist auf die beiden kleinen Mädchen „nicht gewaltsam eingewirkt worden, um die Tat zu begehen“. Sie sollen von dem Mann demnach zuvor auch nicht bedroht worden sein.

Was passiert mit dem Mann nun?

Das Amtsgericht Kiel hat angeordnet, dass ein Gutachter die Schuldfähigkeit des Mannes prüfen soll. Laut Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise auf eine psychische Erkrankung. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, würde der Kieler in eine forensische Einrichtung gebracht werden. Bislang ist er in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. dpa

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Pälzer
8 Jahre zuvor

Na, vielleicht sieht die Polizei ja jetzt und in Zukunft Haftgründe, wenn einem Mann sexueller Missbrauch von Kindern zugeordnet werden kann.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Polizei, Haftgründe?????

Die Kriminalpolzei ist eine Ermittlungsbehörde, die allenfalls – bei Gefahr im Verzuge, Fluchtgefahr etc. – einen Verdächtigen vorläufig festnehmen kann. Die ermittlungsbehörde, die Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, nennt sich Staatsanwaltschaft. Sie kann einen Antrag auf Verhaftung (Haftantrag) stellen. Dieser muss von einem Haftrichter beschlossen werden, damit ein Verdächtiger in Untersuchungshaft genommen werden kann.

Dina
8 Jahre zuvor

Die Strafen für sexuelle Übergriffe sind zu gering. Wer sich derart wenig im Griff hat, gehört weggesperrt und nicht unter Menschen. Wenn Psychiatrie bedeutet, dass er weggesperrt wird ohne Freigang und ohne Kontakt zu Menschen, dann bitte dahin. Ich bin gegen die Todesstrafe, aber bei sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung hält sich mein Mitleid mit Tätern in Grenzen.
Der Mann war schnell als Tatverdächtiger im ersten Fall ausfindig gemacht und wurde DESHALB nicht eingesperrt? Und jetzt wird auf schuldfähigkeit geprüft? Wer so etwas tut, ist doch grundsätzlich geistig geschädigt, da braucht man nichts prüfen.

Conny
8 Jahre zuvor

Es hätte der Polizei gut angestanden, den Fehler einzuräumen, die Schule nicht gewarnt zu haben.
Zwar ist man im Nachhinein immer klüger, aber das, was die Polizei jetzt entschudligend anführt, klingt doch stark nach Ausflüchten.

dickebank
8 Jahre zuvor
Antwortet  Conny

Auch Tatverdächtige haben einen Anspruch auf grundgesetzlich garantierte Rechte.

Sebst wenn einem Tatverdächtigen eine Tat zugeordnet werden kann, hat er Anspruch auf die Wahrung seiner Identität. Er darf auch nicht durch polizeiliche Maßnahmen „an den Pranger gestellt“ werden. Ob die Bevölkerung gewarnt oder zur Mithilfe bei der Ergreifung eines dringend Tatverdächtigen aufgerufen werden soll, das entscheidet nicht die Polizei. Das ist Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nicht umsonst wurde die Kriminalpolizei früher als „Hilfsorgan“ der Staatsanwaltschaft bezeichnet.