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Ist das noch gerecht? 405 Unterrichtsstunden ausgefallen: Abiturient verklagt das Land wegen ungleicher Bedingungen – und scheitert

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NEUSTADT. Wie viel Unterricht muss der Staat Schülerinnen und Schülern tatsächlich garantieren? Ein ehemaliger Gymnasiast aus Rheinland-Pfalz wollte diese Frage gerichtlich klären lassen, nachdem während seiner Oberstufenzeit nach Angaben seiner Familie insgesamt 405 Unterrichtsstunden ausgefallen waren. Doch das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab: Eine Neubewertung seiner Abiturleistungen komme nicht infrage. Die grundsätzliche Frage, wie viel Unterricht für eine angemessene Vorbereitung auf das Abitur notwendig ist, müsse die Politik beantworten.

Das Gericht hat entschieden (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Die Enttäuschung ist Elija Walk im Gerichtsflur anzusehen. «Ich finde es relativ frustrierend, weil immer die gleichen Aussagen kommen», sagt der 20-Jährige in einer Prozesspause. In einem ungewöhnlichen Schritt hat der Abiturient das Land Rheinland-Pfalz verklagt, weil während seiner Oberstufenzeit in Landau immer wieder der Unterricht ausfiel. Doch das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße weist seine Klage ab.

«Die brennende Frage, ob der gewährte Schulunterricht ausreichend war, um einen Schüler fürs Abitur vorzubereiten, kann das Gericht aus rechtlichen Gründen nicht beantworten», teilt der Vorsitzende Richter mit. «Diese Frage muss im politischen Diskurs entschieden werden. Und den hat er angestoßen. Insofern war die Klage wertvoll und nicht nutzlos, weil er Öffentlichkeit erzielt hat.»

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«Du merkst, es fehlt etwas»

Walk sieht das anders. «Da war kein Satz: Wir wissen, dass es nicht gut ist, aber versuchen, es besser zu machen», sagt er. Im Frühjahr 2025 hatte er sein Abitur mit der Note 2,1 bestanden. Mittlerweile studiert er Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau. Nach eigenen Angaben ging es ihm mit seiner Klage über seine eigenen Leistungen hinaus um die Bildungschancen jüngerer Schülerinnen und Schüler.

So sehen es auch Luca und Janne. Die beiden ehemaligen Mitschüler von Elija sind an diesem Tag zur Unterstützung ihres Freundes ins Gericht gekommen. «Wenn Unterricht ausfällt, denkst du als Erstes: Super», schildert Janne. «Aber dann merkst du, es fehlt etwas, wenn im Abitur Dinge gefragt werden, die zuvor nur halbgar drangekommen waren.»

Fall schlägt bundesweit Wellen

Ähnlich sieht es Luca. «Es kann nicht sein, dass viel Unterricht ausfällt und die Chancengleichheit beeinträchtigt ist», kritisiert er. «Das ist das größere Ziel auch über dem Prozess hier: dass es sich verbessert.» Dass der Fall längst bundesweit Wellen schlägt, zeigen Reaktionen auch im Internet von Hamburg bis München.

Walk beantragte wegen des Unterrichtsausfalls eine Neubewertung seiner Leistungen in Deutsch, Biologie und Sport. Seine Mutter hat die Ausfälle nach eigenen Angaben über drei Jahre hinweg dokumentiert. Allein in einem Leistungskurs sei am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau im zweiten Halbjahr der 12. Klasse fast jede zweite Unterrichtsstunde ausgefallen, erzählt sie. Die Familie kam demnach auf 405 Stunden.

Homeschooling aus Not

Walk versuchte, die Lücken selbst zu schließen. «Da muss man zu Hause die Bücher im Voraus durchgehen, googeln, YouTube-Videos schauen.» Das sei etwas anderes als Unterricht. Es fehlten die Rückfragen, die Lernumgebung. «Es war eben alles nicht so gut wie der echte Unterricht.» Hier sieht er die größere Frage: Was passiert, wenn Eltern die Lücken nicht auffangen können?

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte eine «unglückliche Häufung von Ausfall» eingeräumt. Ausfälle von Lehrkräften in Leistungskursen der Oberstufe würden aber in der Regel von fest angestellten Lehrkräften vertreten. Einen Nachteil bei der Abiturprüfung sieht die Behörde nicht belegt. Ein juristisches Eilverfahren blieb in zwei Instanzen erfolglos.

«Der Kläger wollte eine Neubewertung seiner Abiturleistungen erreichen, dies ist aber nach Ansicht des Gerichts nicht möglich», fasste ein Justizsprecher in Neustadt das Urteil der einstündigen Verhandlung zusammen. «In Betracht komme allein die Wiederholung der Prüfung – sprich, er müsse das Abitur noch einmal machen, und das wolle der Kläger aus verständlichen Gründen nicht.»

Verweis auf Proteste in Frankreich

Der ehemalige Schüler Walk erinnert an die für diesen Samstag bundesweit angekündigten Jugendproteste und auch an die jüngsten Demonstrationen in Frankreich. «Die Gewalt ist natürlich zu verurteilen. Aber man sieht, dass Bildung nicht nur in Deutschland ein Thema ist.» Dazu hat er auch eine Petition mit Vorschlägen an den Bürgerbeauftragten des rheinland-pfälzischen Landtags geschrieben: eine einheitliche Definition von Unterrichtsausfall, eine automatisierte Erfassung, Einsichtsrechte für Eltern, verbindliche Schwellenwerte und eine unabhängige Validierung.

Walks Anwalt Martin Malcherek beklagt, dass es bei massivem Unterrichtsausfall bislang wenig juristische Orientierung gibt. «Wir sind hier im Neuland.» Rechtlich müsse genauer hingesehen werden. Denn die eigentliche Frage reiche über Walks Abiturnote hinaus. Was bedeutet es für Bildungschancen, wenn Schüler unterschiedlich viel Unterricht erhalten?

«Sonst ist das ein Papiertiger»

«Es muss die Bereitschaft steigen, mehr für Bildung zu tun, sonst ist das ein Papiertiger», betont Malcherek. Mit dem Prozess wolle man den Finger in die Wunde legen. «Das ist kein Pranger. Es geht nicht darum, der Schule Vorwürfe zu machen. Aber haben wir hier nicht eine Rechtsschutzlücke?»

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei der nächsten Instanz in Koblenz eingereicht werden. «Über uns ist nicht der blaue Himmel», drückt es der Richter in Neustadt launig aus, «sondern das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.» News4teachers / Von Wolfgang Jung, dpa

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2 Kommentare
Realist
37 Minuten zuvor

Also wenn er schon Schwierigkeiten hat, den Stoff der gymnasialen Oberstufe selbstständig zu erarbeiten, dann wird er vielleicht demnächst die Uni wegen mangelhafter individueller Förderung verklagen…

PatOber
24 Sekunden zuvor
Antwortet  Realist

Die Oberstufe soll auf eigenständiges Lernen vorbereiten, nicht bereits eigenständiges Lernen erzwingen.

Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.

Das Anliegen des Schülers ist nachvollziehbar und verständlich, immerhin entscheidet die Abinote über den Zugang zu bestimmten Studiengängen.

dickebank
5 Minuten zuvor

Die 405 Wochenstunden sind exakt 14 Unterrichtstage bzw. 3 Wochen Unterrichtsausfall in der zweijährigen Qualifizierungsphase.