Neues Hochschulrecht – mehr Macht für Professoren und Doktoranden

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Mit der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes hat der Landtag die Position von Professoren und Doktoranden in Baden-Württemberg gestärkt. Künftig können Professoren Hochschulrektoren bei einer tiefen Vertrauenskrise abwählen. Durch die Möglichkeit der Urabwahl werde die Freiheit der Professoren erweitert, erläuterte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Das mehrstufige Verfahren werde aber mutige Rektorate nicht verschrecken. SPD, FDP und AfD stimmten gegen die Novelle.

In baden-Württemberg haben Doktoranden und Professoren nun mehr Rechte als vorher. Foto: Thomas Kohler / flickr / CC BY 2.0

Erstmals in Deutschland sollen Doktoranden wie Studierende oder wissenschaftliche Mitarbeiter eine eigene Gruppe bilden, etwa im Hochschulsenat. Zudem sollen Wissenschaftler, die sich selbstständig machen, Einrichtungen wie Labore oder Großgeräte bis zu drei Jahre nach dem Verlassen der Hochschule nutzen können. Bislang war das nur eingeschränkt möglich.

Hintergrund der Novelle ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Das Gericht hatte Ende 2016 mehr Rechte für die Hochschullehrer gefordert.

Für Kritik der Opposition sorgte die Streichung des allgemeinpolitischen Mandats der Studentenvertretungen. Aus Sicht der SPD wird den Studierenden die politische Stimme geraubt. Bauer betonte, auch mit der juristisch gebotenen Änderung gingen die Kompetenzen der Studierenden-Vertretungen immer noch über ein traditionelles hochschulpolitisches Mandat hinaus. dpa

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