Kind im Intimbereich berührt – Haftstrafe gegen Erzieher

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DETMOLD. Wegen unsittlicher Berührungen eines Kindergartenkindes im Intimbereich ist ein Erzieher im nordrhein-westfälischen Detmold zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht verhängte bereits am ersten Prozesstag eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gegen den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs. Es folgte mit dem Urteil am Dienstag der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der 52-Jährige hatte die Missbrauchsvorwürfe bestritten. Deshalb hatte sein Verteidiger in diesem Anklagepunkt Freispruch gefordert.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann in mindestens zwei von drei angeklagten Fällen ein Mädchen im Intimbereich unangemessen angefasst hatte. Dies werteten sie als sexuellen Missbrauch Schutzbefohlener. Bei dem 52-Jährigen hatte die Polizei den Angaben zufolge mehrere Datenträger mit Bilddateien gefunden, die sexuelle Gewalt gegen Kinder zeigten. Die Kammer hielt daher pädophile Neigungen des Angeklagten für nicht fernliegend, wie eine Gerichtssprecherin nach Urteilsverkündung erläuterte.

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Das Mädchen hat die Vorfälle sehr glaubhaft geschildert

Die Richter stützten sich demnach sehr stark auf die «detailreiche und lebensnahe» Aussage des Mädchens. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit habe das Kind die Vorfälle sehr glaubhaft geschildert, hieß es zur Begründung. Das Mädchen hatte sich seiner Mutter offenbart, die dann die polizeilichen Ermittlungen in Gang setzte. Bei dem Angeklagten Erzieher war darüber hinaus erlaubnispflichtige Munition beschlagnahmt worden, was ebenfalls in die Strafe einfloss. Der Mann hatte nur den Besitz der Munition und des kinderpornografischen Materials eingeräumt. Er sei an beides aber eher zufällig geraten. dpa

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