Gericht bestätigt: Bei Abibällen in Berlin nicht mehr als 150 Feiernde erlaubt

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BERLIN. Bei Abiturbällen in Berlin dürfen nach einem Gerichtsbeschluss derzeit nur jeweils 150 Teilnehmer wegen der Corona-Einschränkungen zusammenkommen. Rein private oder familiäre Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Innenräumen sind nach den Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie bis 29. Juni nur mit bis zu 150 Personen erlaubt; erst ab dem 30. Juni könnten sich 300 Menschen treffen, teilte das Gericht am Montag zu dem Eilbeschluss mit. Die Einschränkungen seien nicht zu beanstanden.

In Berlin sind Abibälle immerhin erlaubt – andere Bundesländer sind strenger. Foto: Shutterstock

Damit scheiterte der Antrag eines Veranstalters, der Abiturbälle in Berlin organisiert. Er wollte erreichen, dass ein solches Abschlussfest in Altglienicke mit 269 Teilnehmenden am 11. Juni über die Bühne gehen kann. Bis Ende Juni hatte der Veranstalter laut Gericht 50 weitere Abibälle in der Hauptstadt in ähnlicher Größe bis zu 300 Personen geplant – bei Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie ohne Tanz. Eine Beschwerde gegen den Beschluss sei beim Oberverwaltungsgericht bereits eingelegt.

Gericht: Physische Kontakte bei Abibällen nicht auszuschließen

Das Verwaltungsgericht schätzte es als plausibel ein, dass größere Menschenansammlungen ein deutlich erhöhtes Infektions- und Verbreitungsrisiko mit sich brächten. Die Begrenzung der Personenzahl für «Indoor-Veranstaltungen» sei ein Baustein des Gesamtkonzepts zur schrittweisen Lockerung der Corona-Einschränkungen. Es sei gerechtfertigt, dass der Senat nicht alle Einschränkungen zeitgleich oder in gleicher Weise aufhebe.

Bei Abibällen sei nicht auszuschließen, dass es wegen der engen persönlichen Beziehungen der Teilnehmer auch zu physischen Kontakten komme, so das Gericht. Diese könnten nicht durchgehend kontrolliert werden. dpa

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