Hartz-IV-Bezug und die Übergangsphase von der Schule ins Erwerbsleben

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NÜRNBERG. In vielen Köpfen ist das Bild von „Hartz-IV-Familien“ verankert, in denen sich der Bezug von Arbeitslosengeld II über mehrere Generationen hinweg quasi vererbt. Eine IAB-Untersuchung zeigt nun: Das Hauptrisiko zur Verstetigung des HartzIV-Bezugs liegt im Schulabschluss.

Die Gefahr eines sich verstetigenden Arbeitslosengeld-II-

Bezugs bei jungen Menschen hängt nicht unbedingt davon ab, ob bereits die Eltern auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Entscheidend ist vielmehr, ob es den Jugendlichen gelingt, einen Schulabschluss zu erreichen, der ihnen Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eröffnet. Das zeigt eine vor kurzem veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Hartz-IV-Bezug muss nicht von Dauer sein. Dem Schulabschluss kommt große Bedeutung zu. Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Studienautorinnen Juliane Achatz und Brigitte Schels waren der Frage nachgegangen, in welchen Lebensphasen und für wie lange junge Menschen im Übergang in das Erwerbsleben auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Sie analysierten die Entwicklung bei knapp 10.000 Unter-21-Jährigen, die die Schule mit höchstens einem Realschulabschluss beendet und eine Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen hatten.

Die Mehrheit der jungen Menschen war in dem beobachteten Zeitraum von sechseinhalb Jahren nie auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Zwar bezog ein Teil der jungen Menschen dieses über mehrere Jahre in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern, viele lösten sich dann aber daraus durch einen erfolgreichen Übergang in Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit. „Somit ist ein Arbeitslosengeld-II-Bezug über mehrere Jahre in der Phase des Übergangs von der Schule in das Erwerbsleben nicht unbedingt ein Hinweis auf eine gefährdete Erwerbsintegration“, erklären Achatz und Schels.

Bei der Teilgruppe mit anhaltenden Problemen beim Ausbildungs- und Erwerbseinstieg bestehe allerdings ein beachtliches Verstetigungsrisiko des Arbeitslosengeld-II-Bezugs. „Hier handelt es sich nicht nur um junge Menschen, die bereits im Haushalt ihrer Eltern Arbeitslosengeld II bezogen haben. Das Hauptrisiko liegt vielmehr darin, dass sie keinen oder nur einen niedrigen Schulabschluss erreichen“, betonen Achatz und Schels.

Im Beobachtungszeitraum von sechseinhalb Jahren nach dem Schulabgang im Jahr 2008 waren insgesamt 28 Prozent der betrachteten jungen Menschen mindestens einen Monat auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger lag der Median der Bezugsdauer bei 23 Monaten, das heißt, die Hälfte hat im Beobachtungszeitraum bis zu 23 Monate lang Arbeitslosengeld II bezogen, die andere Hälfte länger.

Die für die Studie verwendeten Daten der Berufsberatung seien zwar nicht repräsentativ für alle Schulabgänger in Deutschland, gäben aber mit Blick auf die Schulabschlüsse eine gute Annäherung an die tatsächliche Verteilung in der Abgangskohorte. Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss sind in den Daten leicht überrepräsentiert. Junge Arbeitslosengeld-II-Bezieher können in der Stichprobe ebenfalls überproportional vertreten sein, da sie möglicherweise von den Jobcentern häufig an die Berufsberatung verwiesen werden. (zab, pm)

Urteil: Grundsicherungsberechtigte Schülerin hat Anspruch auf Tablet

Kurzbericht zur Studie
http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1420.pdf 

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