POTSDAM. Im juristischen Streit um die Quarantäneanordnung für eine Erstklässlerin an einer Potsdamer Schule hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) der Stadt recht gegeben. Die beanstandete Anordnung einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne der Schülerin hätte sich in einem Hauptsacheverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erwiesen, so das Gericht in seiner Entscheidung über die Kosten. Die Stadt habe eine mögliche Infektionsgefahr mit dem Coronavirus ausreichend dargelegt. Da die angeordnete Quarantäne bereits während des Verfahrens beendet worden war, musste das Gericht nur noch über die Kosten des Rechtsstreits entscheiden.
Für die Erstklässlerin war die Quarantäne angeordnet worden, nachdem ein Betreuer des Horts «Sonnenschein» der Eisenhart-Grundschule in der Potsdamer Innenstadt, den das Kind besucht, positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden war. Dagegen legte die Schülerin einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam ein. Das Gericht gab dem Kind recht und beendete die Quarantäne vorzeitig. Das Gesundheitsamt der Stadt habe nicht in ausreichendem Maße darlegen können, dass es einen engen Kontakt zwischen dem Kind und dem Erzieher gegeben hat.
Das OVG entschied anders. Es sei davon auszugehen gewesen, dass im konkreten Fall «hinreichende, die Annahme eines Ansteckungsverdachts begründende Anhaltspunkte für die Wahrscheinlichkeit eines infektionsrelevanten Kontaktes» des Kindes mit dem Hortbetreuer bestanden. dpa
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