KASSEL. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat den Eilantrag zweier Schüler auf Präsenzunterrichzt zumindest im Wechsel in der Mittelstufe als unzulässig abgelehnt. Der 7. Senat kippte mit seiner als unanfechtbar eingestuften Entscheidung vom Freitag (Az. 7 B 753/21) einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 26. März (Az. 6 L 368/21.WI). Geklagt hatten Schüler der 8. und 10. Klasse einer Wiesbadener Schule.
Sie wollten erreichen, dass sie statt im Distanzunterricht zu lernen vorläufig wieder im Rahmen von Wechselunterricht zur Schule gehen können, bis das Kultusministerium ein Konzept erarbeitet hat, das die Mittelstufe berücksichtigt. Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Antrag der Schüler «erkennbar darauf gerichtet» sei, die geltende Corona-Verordnung des Landes außer Kraft zu setzen. Hierfür müsse jedoch ein Normenkontroll-Eilverfahren vor dem VGH angestrengt werden. Der VGH ist bei Verfahren zur Überprüfung von Rechtsnormen wie einer Verordnung des Landes direkt zuständig.
Der VGH hatte bereits am 19. März entschieden, dass die in Hessen geltende Regelung für Distanzunterricht ab der 7. Klasse mit Ausnahme der Abschlussklassen Bestand hat (Az. 8 B 309/21.N). Daran hält Hessen zum Schulbeginn nach den Osterferien an diesem Montag (19.4.) fest. Für die Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 bleibt es grundsätzlich bei Wechselunterricht, für Abschlussklassen beim Präsenzunterricht. dpa
Az. 7 B 753/21 und Az. 6 L 368/21.WI – Noch mehr neue Mutationen?
Grundsätzlich besteht natürlicherseits eine sehr gute Chance der klagenden Schüler auf in ihrem Sinne erfolgreichen Ausgang des Anliegens gemäß der recht-kräftigen Beschlüsse:
B.1.1.7
B.1.351
P.1
B.1.427
B.1.429
B.1.525
B.1.526
Deutschland, das Land der Kläger und Leugner.
Klagen gegen alles und jeden, leugnen von allem was nicht in die eigene Vorstellung passt.
Ich bin so desillusioniert, traurig….
Ich glaube nicht, dass es ein anderes Land gibt, wo die Bevölkerung so agiert.
Ja, wir haben unsere Grundrechte und Gesetze, das ist auch sehr gut so.
Aber hier geht es um ein großes Ganzes, hier muss der Einzelne zum Wohl der Allgemeinheit für einen absehbaren Zeitraum zurück stecken, sich einschränken, verzichten…
Aber wer ist dazu noch bereit?
Ich sehe das genauso. Nur weiß ich nicht, ob man von einem absehbaren Zeitraum sprechen kann. Auch wenn viele geimpft sind, sind die Kinder es noch lange nicht. Was, wenn doch eine Mutante kommt, die es nötig macht, alle wieder von vorn zu impfen? Das ist alles so unsicher und man kann ahnen, dass auch das nächste Schuljahr nicht normal laufen wird… leider…
Ich sehe es ähnlich, aber angesichts der Fallzahlen in anderen EU-Ländern frage ich mich, was dort abgeht und ob sich dort überhaupt Schutzmaßnahmen realisieren.
Da bin ich voll und ganz bei Ihnen. Danke für den Kommentar.
Einen absehbaren Zeitraum hätte man mit hartem Lockdown stecken können, ist leider versäumt worden.
Wenn wir aber wenigstens jetzt mit bundesweitem Distanzuntericht, einheitlichen Regeln , Masken und breitangelegter Testpflicht ( Schule, Beruf, Wirtschaft.., auch wenn diese nicht immer pos/ neg richtig sind) Streng kontrollierte Notbetreuung in Schule und Kita anfangen würden. Ohne Ausscheren, Verweigern, Klagen. Wenn die Impfung vorangetrieben wird.
Dann hätten wir vielleicht eine Chance.
Dazu gehört aber, dass die Bevölkerung auch mitmacht.
Wenn dann evtl alle Impfwilligen, Eltern, Großeltern etc geimpft wären, sind es die Kinder noch nicht, richtig.
Aber wenn man diesen Zeitraum eingrenzt, sodass die Mutationen nicht die Chance bekommen sich weiter zu entwickeln, würde uns die Impfung vielleicht dazu verhelfen, dass es nicht mehr zu schweren Krankheitsfällen kommt. Dann ist die Forschung wieder gefragt sich auch auf Jüngere Kinder zu konzentrieren.
Wenn aber alle gegeneinander arbeiten, jeder nur sein Persönlichkeitsrecht gewahrt sehen will, sehe ich schwarz. Wenn wir so weitermachen, dann sitzten wir nächstes Jahr noch genauso da. Im Gegenteil, dann müssen wir uns wahrscheinlich mit diversen Mutationen herumschlagen, Schule und Wirtschaft liegt ganz an Boden
Aber bravo, HerrX , FrauY haben ihr Recht auf sonstwas durchgesetzt. Wenn sie denn dann noch was mit anfangen können…..
“Der VGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Antrag der Schüler «erkennbar darauf gerichtet» sei, die geltende Corona-Verordnung des Landes außer Kraft zu setzen.”
In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick in den lesenswerten Artikel:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89837068/-frank-der-reisende-dieser-mann-vernetzt-auf-telegram-die-umsturzideen-.html
Wie vernetzt ein gewisser Frank Schreibmüller alias ‘Frank der Reisende’ seit 2018 ist, Wie und in welche Kreise er weiter sein Netzwerk knüpft: Michael Ballweg (Querdenker), Reichsbürger-Netzwerk, Heiko Müller (Aufbau der West-Pegida), Sekte des Schweizer Laienpredigers Ivo Sasek (Verbreitung von Verschwörungstheorien) etc. ….
… Frank hat einen eigenen Bot programmieren lassen …