BERLIN. Berlin muss für eine Schülerin und einen Schüler der Primarstufe einer Grundschule Präsenzunterricht sichern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach Eilanträgen entschieden. Die beiden werden aktuell im Wechsel bei halbierter Klassenstärke unterrichtet. Die Kinder können Vollbeschulung bei weiter geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beanspruchen, wie am Montag aus einer Mitteilung des Gerichts hervorging.
Der Spielraum bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen sei im Verlauf der Pandemie wegen fortschreitender Impfungen und Testmöglichkeiten geringer geworden. Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite. Der Bund habe damit Maßstab und Schwellenwerte bestimmt. Die Stadt habe damit den Spielraum bei der berlinweiten pauschalierenden Beschränkung des Präsenzunterrichts an Grundschulen überschritten. Die höheren Inzidenz-Werte in der Gruppe der Schülerinnen und Schüler rechtfertigten die pauschale Anwendung des Wechselmodells nicht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
Das Robert-Koch-Institut empfielt vollen Präsenzunterricht – und damit Unterricht ohne Abstandsregel – erst unterhalb einer Inzidenz von 50. Etliche Bundesländer halten sich an diese Empfehlung. Bei Einführung der Bundesnotbremse war von der Bundesregierung betont worden, dass unterhalb der Grenzwerte die Länder ihre Entscheidungsfreiheit behalten. News4teachers / mit Material der dpa
Der hier lange Zeit vielgepriesene Karl Lauterbach (SPD) ist auch für eine schnelle Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht.
https://www.bz-berlin.de/deutschland/lauterbach-fuer-schnelle-rueckkehr-zu-vollstaendigem-praesenzunterricht?fbclid=IwAR1F8yhbdkMLQqUu4ntDGtazghHkn_2_TOUUK-xMK13YvSgBJO3E6k9ZwOc
Wie wir bereits berichten: https://www.news4teachers.de/2021/05/lauterbach-sieht-im-testen-von-schuelern-eine-erfolgsgeschichte-praesenzunterricht-moeglich/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Es gibt doch die Notbetreuung oder nicht? Der Schüler kann dort doch hingehen. Fertig.
Diese Aussage ist aber unehrlich, wenn man gleichzeitig jammert, dass zu viele in die Notbetreuung kommen und, wie Sie wissen sollten, nicht alle in die Notbetreuung gehen dürfen.
In Rlp geht’s grad durch die Presse- eine Woche eher volle Präsenz. Da hat es die Steffi wohl mit der Angst zu tun bekommen vor der Lobby…
Die Schulen kriegen die Anweisungen morgen.
Wieder ein Beweis, dass das Schwürblertum auch in den höchsten Stellen Anklang findet.
Schueler/Schuelerinnen haben ABER AUCH DAS RECHT AUF SCHUTZ IHRER GESUNDHEIT!!!
Das ist unerheblich. Leider schützen sich die KuMis nur selbst, indem sie sich rechtlich absichern. So müssen nun natürlich auch die Hygieneschutzmaßnahmen umgeschrieben werden. Der erforderliche Abstand von 3 m beim Testen wird fallen – SARS-CoV-2 ist ja nicht mehr gefährlich und kaum noch ansteckend (Ironie). Dies ist umso irrer, da sich nun ja die “indische” Mutante wunderbar ausbreiten kann, die ja leider noch ansteckender ist. Ich könnte mal wieder in die Tischkante beißen. Leider ist mein Tisch schon vollkommen abgenagt.