HANNOVER. Trotz Abflauens der Corona-Pandemie ist die Masken- und Testpflicht in Niedersachsens Schulen nach Entscheid des Verwaltungsgerichts Hannover weiter gerechtfertigt. Nach wie vor müsse ein Wiederansteigen der Infektionszahlen unter Schülern entgegengewirkt werden, um die Funktionsfähigkeit der Schulen sicherzustellen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Mit seinem Entscheid wies es Eilanträge zweier Schüler gegen die Masken- und Testpflicht zurück, die diese aus gesundheitlichen Gründen für unzumutbar hielten (AZ: 6 B 4210/21 und 6 B 3723/21).
Ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen sei mit Blick auf die sich derzeit ausbreitende, besonders ansteckende Delta-Variante zu befürchten, führte das Gericht aus. So habe sich an einem Gymnasium in Hildesheim kürzlich eine Gruppe Schüler mit der Delta-Variante infiziert, 90 Menschen mussten in Quarantäne. Gerade weil wenig junge Leute geimpft seien, sei die Gefahr einer Weiterverbreitung des Corona-Virus an Schulen hoch, so das Gericht. Der mögliche Eingriff in die Grundrechte der Schüler sei nur von geringem Gewicht. Dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen könnten, hätten die beiden Kläger auch nicht mit einem ärztlichen Attest belegt. dpa
Kind von Maskenpflicht im Unterricht befreit: Anzeigen gegen Richterin