„Gute-Kita-Gesetz“ läuft aus, Experten fordern dauerhafte Kita-Förderung vom Bund

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BERLIN. Für bessere Kitas stellt der Bund über das sogenannte Gute-Kita-Gesetz 5,5 Milliarden Euro bereit. Doch das Förderprogramm läuft nächstes Jahr aus. Offen ist, wie es dann weitergeht.

Die Länder pochen gerne auf ihre Bildungshoheit, bekommen ihre Bildungseinrichtungen aber nicht ausreichend finanziert – ein Problem. Deshalb muss der Bund ständig zuschießen. Foto: Shutterstock

Experten haben eine dauerhafte Förderung der Kitas im Land durch den Bund auch nach dem Auslaufen des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes im kommenden Jahr gefordert. «Sonst besteht die Gefahr, dass bereits wirksame Effekte wieder verpuffen, weil pädagogische Fachkräfte nicht mehr weiterbeschäftigt werden sowie Projekte auslaufen», heißt es in einer Studie zur Überprüfung der Wirksamkeit des Kita-Gesetzes.

Diese und eine weitere Studie sowie eine dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung waren am Mittwoch Thema im Bundeskabinett bei dessen letzter Sitzung vor der Bundestagswahl. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes musste eine umfangreiche erste Evaluierung vorgelegt werden. Beurteilt wird darin, wie gut die Maßnahmen des Gesetzes wirken und wie die Umsetzung in den Ländern gelingt.

Über das «Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung», wie das «Gute-Kita-Gesetz» eigentlich heißt, bekommen die Bundesländer bis 2022 5,5 Milliarden Euro. Das Geld können sie in mehr Erzieherstellen, eine bessere Bezahlung des Personals, längere Öffnungszeiten oder auch in die Neugestaltung von Räumen und Spielflächen stecken. Eine Senkung von Kita-Gebühren ist ebenfalls damit möglich.

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Die Studien zur Wirksamkeit und Umsetzung des Gesetzes zeigen, dass die Fördergelder besonders oft im Personalbereich ausgegeben werden (53 Prozent der bisher verplanten Mittel). Damit seien Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht, Entlastungen für Kita-Leitungen geschaffen oder die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert worden. Für weniger Kita-Gebühren von Eltern werden rund 30 Prozent der Mittel ausgegeben.

Weil die Fördergelder vom Bund aber nur bis 2022 fließen, haben einige Länder teilweise nur entsprechend befristete Maßnahmen eingeleitet. Eine Verlängerung der Förderung würde nach Einschätzung der Studien-Experten auch zu mehr Planungssicherheit führen, was vor allem für kleine Kita-Träger wichtig sei.

Die schwarz-rote Bundesregierung sichert in ihrer Stellungnahme zwar zu, dass der Bund auch «über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird», weist aber auch darauf hin, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder falle.

Von SPD-Seite kam die Forderung, die Bundesförderung weiterzuführen. «In der nächsten Legislaturperiode muss das Engagement in der Kindertagesbetreuung unbedingt fortgesetzt werden», sagte Familienministerin Christine Lambrecht (SPD). Kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte seien wichtig, um jedes Kind gut zu fördern. News4teachers / mit Material der dpa

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